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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Druckversion

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War: CoronaVO des Landes - Micha - 09. 05. 2020

Könnte sein.
Ganz in der Nähe gibt's ja  auch bald nen oberirdischen S-Bahn-Tunnel   Angel


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Mario - 09. 05. 2020

(08. 05. 2020, 22:16)WN 26 schrieb: Vielleicht so was ähnliches wie Budapester Platz? Rolleyes
Ganz genau! Man sollte überirdisch nicht mit außerirdisch verwechseln.


CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Micha - 17. 05. 2020

StZ/N (onl. 17.5.20): Exklusiv ,Coronakrise - Drei weitere Bauarbeiter infiziert' (Paywall)

[…] Am Freitagnachmittag [15.5.] waren Anwohnern erneut  ein Bus der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG  
und Menschen in Ganzkörperschutzkleidung vor einem Arbeiterwohnheim in der Neckarstraße im Osten aufgefallen […]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronakrise-drei-weitere-bauarbeiter-infiziert.186b8ead-4607-4829-9983-85b8b958868c.html

-> Da kann man nur hoffen, dass dieser Bus gründlichst gereinigt wird, bevor er wieder auf Linie geht !


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - dt8.de - 17. 05. 2020

(17. 05. 2020, 10:56)Micha schrieb: StZ/N (onl. 17.5.20): Exklusiv ,Coronakrise - Drei weitere Bauarbeiter infiziert' (Paywall)

[…] Am Freitagnachmittag [15.5.] waren Anwohnern erneut  ein Bus der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG  
und Menschen in Ganzkörperschutzkleidung vor einem Arbeiterwohnheim in der Neckarstraße im Osten aufgefallen […]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronakrise-drei-weitere-bauarbeiter-infiziert.186b8ead-4607-4829-9983-85b8b958868c.html

-> Da kann man nur hoffen, dass dieser Bus gründlichst gereinigt wird, bevor er wieder auf Linie geht !

Auf dem Foto ist einer der MAN-Busse zu sehen. Der dürfte bei der SSB nicht mehr in Betrieb gehen, spannender ist aber die Frage, ob der überhaupt noch der SSB gehört. Das SSB-Loge an der Dachkante scheint zu fehlen, aber das ist noch kein Argument dafür oder dagegen.


War: CoronaVO... - Micha - 06. 06. 2020

Der gezeigt ,Corona-Bus' müsste #5143 sein. Der hat eh im Nov. Fristablauf.


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Mario - 04. 09. 2020

Ich finde daß es ein Unding ist daß es in der Klettpassage, wo viele Menschen sich dicht begegnen, keine Maskenpflicht gibt, an den U/S-Bahnsteigen darunter sowie oben im Hbf allerdings schon. Die Pflicht müßte es eigentlich für alle unterirdischen Verteilerebenen geben. Im Gebäude des Hbf dürfte der Luftaustausch beträchtlich größer sein.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.hauptbahnhof-stuttgart-aufkleber-erinnern-an-maskenpflicht.c2f2edc1-12bf-4198-873b-5ad11af2e2e3.html


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - snowtrain - 04. 09. 2020

Wenn ich lese daß laut Angaben der Zuständigen "die allermeisten Menschen" sich an die Maskenpflicht halten kann ich nur lachen wenns nicht so traurig wäre. Meine Beobachtung ist eine ganz andere.

Für mich zählt eindeutig auch die Klett-Passage zum Bahnhofs-/Haltestellenbereich. Und in eben jener Klett-Passage trägt fast keiner eine Maske. Wenn man das zu den Leuten dazurechnet welche sich an den Haltestellen ohne korrekt angelegte Maske aufhalten und jenen die im Fahrzeug die Bedeckung nicht vernünftig tragen dann komme ich bei meinen Beobachtungen auf vielleicht 20 % die die Maske wirklich so tragen wie es angebracht wäre nach meiner Empfindung bzw. den Vorgaben. Also über Mund und Nase vom Betreten des Bahnsteiges an bis zum Verlassen eben jenes incl. dem kompletten Bahnhofsbereich einschließlich alter Bahnhofshalle, den Treppen zur Klett-Passage und in dieser.

Ich trage meine Maske ja sogar wenn ich beispielsweise vom Zug komme (sie da also schon ne Dreiviertelstunde aufhatte), dann zum Schloßgarten rüberlaufe um mir die Situation an der Haltestelle Staatsgalerie anzuschauen und dann rüberlaufe via Schloßgarten/Wolframstraße zum Budapester Platz und weiter zur Türlenstraße. Die halbe Stunde Fahrt zum Fasanenhof eingerechnet habe ich dann die Maske über 2 Stunden am Stück getragen. Und andere reißen sich ihre Maske, sofern sie sie überhaupt (richtig) tragen gleich vom Gesicht sobald sie auch nur 1 Meter aus der Bahn treten. Ich würde - allen Ernstes - die Menschen (die paar ausgenommen welche aus medizinischen Gründen keine Masken tragen sollen) die sich so asozial verhalten wegen tausendfachen Mordes verurteilen.


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - dt8.de - 04. 09. 2020

(04. 09. 2020, 11:26)snowtrain schrieb: (die paar ausgenommen welche aus medizinischen Gründen keine Masken tragen sollen)
Diese gibt es nicht. Es gibt vielleicht Leute mit Attest, mehr nicht.

Wer wirklich mit Maske Probleme bekommt, der sollte sich ruhig hinsetzen und ohne Anstrengung bleiben, bis es wieder geht. Denn der, der durch die Maske Probleme bekommt, wird durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus noch viel mehr Probleme bekommen als durch eine Maske.

Ich weiß wovon ich spreche, denn genau so halte ich es. Wobei Probleme nur durch die Maske kenne ich nicht, da muss noch mindestens ein weiterer Faktor hinzukommen - und dann ist es nicht die Maske.
Nein, ich habe kein Attest (wozu auch), würde aber von meinem Lungenarzt sofort eines erhalten.


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - AFu - 05. 09. 2020

Hallole,

hoffentlich ist das bald vorbei mir den Masken. - Aber ich vermute mal, das geht schon noch mindestens ein halbes bis 3/4 Jahr so weiter.....

Jetzt kommt ja zudem mal noch die normale Herbst-Grippewelle. Da wird man dann auch sehen, wie die sich auswirkt....

Grüßle
AFu


RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - Stromabnehmer - 19. 10. 2020

Was hat es eigentlich mit dieser Maskenverordnung auf sich? Ich bin eigentlich jemand, der auf diesem Gebiet sehr bewandert ist, doch, wo gilt das jetzt und wo nicht?
Den Fußgängerraum beschreibt ja so ziemlich alles, und überall bestünde die Möglichkeit, dass Abstand nicht eingehalten wird.
Das ist doch völlig Auslegungssache, und dann gibt es darauf auch noch Bußgelder, die mitlerweile unverrschämt teuer sind. Man sollte, statt die Bußgelder zu erhöhen, lieber öfter kontrollieren. So werden nicht die Gelegenheitstäter erwischt, die es aus Versehen einmal verträumt haben, sondern die notorischen Gefährder.

Darf man eigentlich essen und trinken, wenn ich z.B. den ganzen Tag unterwegs bbin? Die Pflicht gilt ja selbst auf öffentlichen Toiletten. Nebenbei dürfte das ja dann auch den Tod der Takeaway-Gastronomie bedeuten, oder?