06. 12. 2013, 15:22
(06. 12. 2013, 15:02)hopperpl schrieb: Die Planung und Entwicklung von Fahrzeugen dauert 4-5 Jahre. Und keiner weiß, welche Vorschriften dann in 5 Jahren zur Abnahme gelten. Während bestimmte Änderungen nachträglich in der Planung möglich sind, kann man z.B. die Knautschzone der Fahzeuge nicht nachträglich verlängern. Das wiederum führt dazu, weil die vom EBA auch keine Unmenschen sind, dass derartige Sicherheitsänderungen über zig Jahre gehen. Kein Zug ist somit bei der Abnahme auf dem neusten Stand der Sicherheit, die 30 Jahre Betriebszeit kommen noch dazu.
Ganz so ist das nicht, das EBA ist nicht Mensch oder Unmensch, sondern auch dazu gibt es klare Vorschriften: es gelten die zum Baubeginn des jeweiligen Einzelfahrzeugs gültigen Vorschriften. Ist ein Fahrzeug schon in Bau, ist es von einer Regeländerung nicht betroffen. Ist es erst in Planung, ist die Regeländerung anzuwenden. Außerdem gibt es dann noch Fristen, innerhalb der ein Fahrzeug dann noch zugelassen sein muß (bzw. der Antrag gestellt sein muß), sollte es noch den jew. alten Regeln entsprechen.
Das heißt, der Fahrzeughersteller sollte sich mit dem Bau eben keine 4-5 Jahre Zeit mit dem Bau lassen. Das war wohl ein Problem bei den letzten 423.
An sich ganz klare Regeln.
Problematisch wird es nur, weil jetzt Staats-, Rechtsanwälte und Richter meinen, die Vorschriften würden nicht ausreichen und die verantwortlichen Personen hätten das erkennen müssen.