06. 12. 2013, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06. 12. 2013, 16:10 von hopperpl.)
(06. 12. 2013, 12:07)338kmh schrieb: Warum braucht man einen Warnton , dass die Türe aufgeht? Wer braucht außerdem Stolperfallen alias Blindenleiteinrichtung in einer S-Bahn, wo man die Türe wirklich nicht verpassen kann? Wer braucht nervtötendes Gepiepse, wenn sich die Türe schließt, obwohl man die Türe auch so gut hört?
Keine Ahnung. Wer braucht gerade Bahnsteige?
Die Nikolauspflege begrüßt den Signalton in der neuen S-Bahn. Damit ist auch alles gesagt, und jede weitere Diskussion unangebracht. Wem der Signalton stört, der fahre mit dem Auto. Der Blinde kann es nicht. Alternativ kann der Fahrgast, der sich gestört fühlt, auch das Taxi für alle Blinden oder Sehbehinderten bezahlen.
Und ganz alternativ ändern wir das Gesetz und sagen, es gibt keinen mobilitätseingeschränken Zugang zu den Bahnen, und dann werden alle Aufzüge und Rolltreppen und Rampen abgebaut. Das ergibt längere Bahnsteige, längere Züge, geringere Betriebskosten (50k EUR pro Rolltreppe/Jahr).
Was mit Blinden passiert ohne Signalton haben wir alle Degerloch erlebt. Blinde Frau aufs Gleisbett gefallen, von Zug überfahren worden etwa 30 Sekunden später. Keine Sau interessiert, waren alle mit ihren Handys beschäftigt. Und frei heraus, wenn das mit dem Aufs-Handy-Starren-Und-Blind-Quer-Feld-Ein-Laufen so weitergeht, brauchen wir die Signaltöne für die Handy-Besitzer auch. Willkommen in der Neuzeit, wo jeder nur noch an sich selbst denkt und die zwischenmenschliche Kommunikation über Sicherungssysteme erfolgen muss.
In die Stadtbahnen kommen die Signaltöne an den Türen bis 2022 ebenfalls, und auch an die Springlichtanlagen der Bahnübergänge. Zudem muss bis 2025 auch praktisch jede Lichtsignalanlage ("Ampel") umgerüstet werden.
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Ursprünglich schrieb ich 100k EUR, der Betrag ist nicht ganz richtig. Es sind 100k EUR pro Bahnsteig, mit i.d.R 2 Rolltreppen. Also ca. 50k pro Einzelanlage. Darin enthalten sind Anschaffung, Wartung, Verschleiß, Betrieb. Finanziert wird der Betrag aber nicht durch die SSB, sondern durchs TBA. Alle Aufzüge und Rolltreppen innerhalb Stuttgarts "gehören" dem TBA, nicht der SSB.