04. 10. 2020, 19:53
(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Generell ist es selbstverständlich wichtig und richtig sich an die Hausordnung der SSB zu halten.Jein. Prinzipiell natürlich ja, da zunächst einmal in gewisser Art rechtskräftig. Das heißt aber nicht, dass tatsächlich alles darin rechtlich korrekt ist. Ich möchte da nur an die Flugblattaktion der Parkschützer erinnern, hier hat sich die SSB mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht halten können. Auf das Fotografieren kann dieselbe Argumentation angewandt werden, zumal die Auswirkung auf die SSB dabei Beachtung bestimmter Regeln sogar kleiner ist.
Nur: keiner von uns wird Lust haben, das durchzukämpfen.
(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Ich würde es befürworten nicht-kommerzielle Aufnahmen von der "Genehmigungspflicht" auszuschließen.So sehe ich das auch, zumal bei kommerziellen Aufnahmen sowieso eine andere Rechtslage gilt.
(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Datenschutz muss unabhängig davon natürlich trotzdem beachtet werden.Auch keine Frage, hatte ich ja schon erwähnt als in dem Fall oben nicht zutreffend.
(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Stativ und Blitz ist in den U Haltestellen für mich auch ein NoGo...und auss guten Gründen verboten.Das stimmt so nicht ganz. Da das Fotografieren verboten ist, ist Blitz und Stativ nicht nochmals explizit verboten. Andernfalls könnte man das nämlich als Erlaubnis für Fotos ohne Blitz und Stativ deuten.
Das mit Blitz und Stativ gilt so bei der DB, wo das Fotografieren ansonsten privat erlaubt ist.
Aber ja, für das Verbot von Blitz und Stativ gibt es gute Gründe, das gilt zurecht als Betriebsgefährdung. Ist aber auch nicht nötig, wer weiß was er tut schafft das auch ohne Blitz.
(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Bei den Google Bewertungen gibt es sogar Bilder aus der HW Möhringen, welche definitiv illegal sindSelbst das kann ich einem Foto nicht ansehen. Es könnte ja bei einer legalen Gelegenheit bzw. mit Genehmigung entstanden sein.