04. 10. 2020, 17:39
(04. 10. 2020, 14:57)snowtrain schrieb: Besser konnte ich es leider aus der U12 nicht fotografieren, da ich für die an der anderen Wand angebrachte Beschriftung zu weit vorne saß. "Lessing-Schulen" heißt es komplett.
Stellt sich die Frage ob dies hier eine legitime Änderung ist. Durchgesagt wurde wie bisher auch "BIL-Schulen".
Ich gehe von einer legitimen Änderung aus, weil sich der Betreiber tatsächlich in Lessing-Schulen umbenannt hat.
(04. 10. 2020, 17:03)AlexB2507 schrieb: Ja, ist es theoretisch.
Ich sehe aber Snowtrain als unschuldig an der Situation. Das die SSB-Pressestelle keine privaten Anfragen zum Thema Fotogenehmigung ist keine neue Sache. Ich finde es auch sch***e, aber wenn die SSB die Anfragen nicht beantwortet sehe ich keinen anderen Weg wie wissentlich gegen die Ausordnung zu verstoßen.
Interessant, wäre spannend wenn es wirklich wieder illegal wäre...aber abwarten..
Nun ja, die Hausordnung, deren Auslegung und die Rechtslage sind hier sogar drei verschiedene Dinge. Die Begründung, warum man Fotos in Fahrzeugen der SSB verbietet, ist das potentiell betroffene Persönlichkeitsrecht von Fahrgästen und Mitarbeitern. Hier ist es ein Bild aus dem Fahrzeug heraus und nicht des Fahrzeuginneren, die noch sichtbaren Teile des Fahrzeugs sind Beiwerk, und es sind keine Personen sichtbar.
Dann müsste die SSB ja auch verbieten, aus dem Bahnfenster heraus z.B. den Fernsehturm zu fotografieren.
Bei so einem Bild würde ich es darauf ankommen lassen, bis ein Schreiben der Rechtsabteilung eintrifft, denn bei Facebook, Instagram und sonstwo sind ganz andere Bilder aus der Stadtbahn zu sehen.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist sowieso, dass einiges vor Gericht so allgemein nicht haltbar sein dürfte, aber solange es keine rechtskräftigen Urteile gibt, will ich nicht derjenige sein, der das vor Gericht erstreitet.