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Zugsicherung Gleisverschlingung Gnesener Straße
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Experten und Fahrer hier zum Thema Zugsicherung in der Gleisverschlingung zwischen Gnesener Straße und Obere Ziegelei. Dort kam es vorher beinahe zu einem Frontalzusammenstoß, und mir sitzt aktuell, wo ich das hier tippe, auch noch ziemlich der Schreck in den Knochen.

Folgendes war passiert: Die Gleisverschlingung ist von beiden Seiten ja über ein Signal gesichert: vor der Kreuzung an der Genesener Straße regelt ein Signal die Überfahrt über die Kreuzung und 1 Meter davor steht ein weiteres Signal zur Sicherung des eingleisigen Abschnittes. Entsprechend darf man nur fahren, wenn beide Signale freie Fahrt zeigen. Nun scheint dies aber immer wieder Fahrer zu überfordern, denn alleine ich persönlich habe an dieser Stelle jetzt schon 4 Zwangsbremsungen erlebt, da es wohl immer wieder passiert, dass die Fahrer das - nennen wir es - Eingleisabschnitt-Signal übersehen (bitte entschuldigt die Begrifflichkeiten, ich bin Laie).

So ist es auch vorher gewesen, die vorwegfahrende U19 Richtung Neugereut hatte die Haltestelle blockiert und wir mussten rund 1 Minute warten. Nachdem sie dann losgefahren ist, ist der Zug in dem ich saß nachgerückt. Kurz darauf hat das Kreuzungs-Signal dann aber schon wieder freie Fahrt angezeigt, während das Eingleisabschnitt-Signal noch Halt gezeigt hat. Die Fahrerin ist dann trotzdem losgefahren und wie zu erwarten wurde die Zwangsbremsung ausgelöst.

Der Ablauf ist meines Wissens nach, dass dann per Funk Rücksprache mit der Leitstelle gehalten werden muss, oder? So war es zumindest bei den Vorfällen aus der Vergangenheit. Dieses mal ist das aber nicht geschehen, und nach ein paar Knöpfe drücken und Schlüssel drehen ist sie weitergefahren, inkl. Überfahrt über die große Kreuzung mit der Klingel, obwohl auch das Kreuzungs-Signal Halt gezeigt hat - dieses war aber vom Führerstand aus natürlich nicht mehr zu sehen. 

Und kurz bevor es dann in den eingleisigen Abschnitt ging, der Z-Überweg war schon überfahren, kommt der Gegenzug entgegengeschossen und sie konnte gerade noch so abbremsen. Wäre sie nach der Zwangsbremsung 3 Sekunden früher wieder losgefahren, wäre es zu einem Frontalzusammenstoß genau in der Kurve gekommen, man hat dort ja von beiden Seiten keine freie Sicht auf den nachfolgenden Abschnitt. Die Bahnen fahren hier ja mit bis zu 70km/h, vor allem die aus Richtung Obere Ziegelei kommen sind immer sehr schnell unterwegs. 

Wie kann sowas passieren? Die Reaktion des entgegenkommenden Fahrers war entsprechend, der war total schockiert und hat fragend die Hände die Luft gerissen...
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#2
Weiß nicht, ob ein Fahrer hier seine ehrliche Meinung über Kollegen kundtun möchte. Meines Wissens stehen da einfache Sperrsignale keine Blocksignale, also keine Zugsicherung. Von daher können die Signale überfahren werden wie beschrieben mit kurzer Zwangsbremsung, Leuten und Weiterfahren auf Sicht. Das habe ich auch schon an anderen Stellen auch ohne Rücksprache per Funk erlebt. Wirklich verboten ist das glaube ich nicht, aber hier in der Gleisverschlingung ist das sicher wenig intelligent und die Reaktion des anderen Fahrers sicher mehr als ehrlich. Jedem Fahrer müsste ja klar sein, wie das Signal stand wenn der Zug automatisch gebremst hat, wenn da 4 Züge pro 10 Minuten durch müssen und der Zug vorher schon verspätet war, wie wahrscheinlich hier ein entgegenkommender Zug ist. 70 km/h sind dort aber mMn. übertrieben aber auch 2x40 km/h für entgegenkommende Bahnen quasi auf selben Gleis ist schon heikel.
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#3
Lightning 
Hallo, da wird es einem ja ganz anders, wenn man so was liest.
Das grenzt ja an gemeingefährlich, die Dame bekommt doch mindestens einen Gutschein für eine Nachschulung ?
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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#4
Hier gilt Fahrt auf Sicht, man muss auf solchen Abschnitten innerhalb von einem Drittel der zu überblickenden Strecke zum Stehen kommen. Ein Zusammenstoß ist somit ausgeschlossen.
Eine Zwangsbremsung muss immer gemeldet werden.
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#5
(04. 04. 2023, 08:28)Manuel schrieb: Ein Zusammenstoß ist somit ausgeschlossen.

Der Gegenzug wusste davon ja nichts und von beiden Seiten ist der eingleisige Abschnitt nicht einsehbar - man kann dort ja nicht um die Ecke schauen. Vorletztes Jahr gabs genau an der Stelle ja schon einen Unfall mit einem Pkw, der einer Bahn entgegen kam, weil er fälschlicherweise auf dem Gleisbereich fuhr, dort kam es zum Frontalzusammenstoß (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...11c89.html)
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#6
(09. 04. 2023, 18:52)zweidreisieben schrieb:
(04. 04. 2023, 08:28)Manuel schrieb: Ein Zusammenstoß ist somit ausgeschlossen.

Der Gegenzug wusste davon ja nichts und von beiden Seiten ist der eingleisige Abschnitt nicht einsehbar - man kann dort ja nicht um die Ecke schauen. Vorletztes Jahr gabs genau an der Stelle ja schon einen Unfall mit einem Pkw, der einer Bahn entgegen kam, weil er fälschlicherweise auf dem Gleisbereich fuhr, dort kam es zum Frontalzusammenstoß (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...11c89.html)

Wenn der Abschnitt schlecht einsehbar ist muss die Geschwindigkeit runter, genau das bedeutet Fahrt auf Sicht. Insbesondere wenn, wir hier, innerhalb von 1/3 der zu überschauenden Strecke gehalten können werden muss.
Kommt es zum Zusammenstoß hat diese Regel einer oder beide nicht beachtet.
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#7
Warum denn 1/3 der zu überschauenden Strecke? Oder andersrum, warum muss der Fahrer dreimal so viel Strecke überblicken wie er zum Halten tatsächlich braucht?

Und warum hängen da Geschwindigkeitsschilder wenn der Fahrer seine Geschwindigkeit entsprechend der Sicht schätzen soll?
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#8
Die ausgeschilderte Geschwindigkeit richtet sich (üblicherweise) nach dem, was von der Gleisgeometrie her zulässig ist. 
An vielen Stellen ist keine Geschwindigkeit ausgeschildert, d.h. 70 km/h. Auf Überwegen, an denen die Stadtbahn am Straßenverkehr teilnimmt (kein Bahnübergang) gilt dennoch üblicherweise die Geschwindigkeit nach StVO.
Im Straßenverkehr ist auf Landstraßen auch regelmäßig Tempo 100 erlaubt, dennoch gibt es Stellen, wo langsamer gefahren werden muss, ohne dass es dafür ein Schild bedarf.
 
Normalerweise muss, nach den Dienstvorschriften, bei Fahrt auf Sicht innerhalb der Sichtweite angehalten werden können. Bei eingleisigen Abschnitten und Gleisverschlingungen ist dies logischerweise nicht ausreichend, da der entgegenkommende Zug auch fährt. Wenn jetzt beide Fahrzeuge nur innerhalb ihrer Sichtweite zum Stehen kommen, kann es bei Begegnungsverkehr zum Zusammenstoß kommen. Durch die 1/3 Regelung wird genau dies verhindert.
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#9
(11. 04. 2023, 21:44)metalhead schrieb: Warum denn 1/3 der zu überschauenden Strecke? Oder andersrum, warum muss der Fahrer dreimal so viel Strecke überblicken wie er zum Halten tatsächlich braucht?

Und warum hängen da Geschwindigkeitsschilder wenn der Fahrer seine Geschwindigkeit entsprechend der Sicht schätzen soll?

Wie Manuel schon geschrieben hat, weil ja auch der Gegenzug fährt und auch einen Bremsweg hat. Dadurch teilen sich beide Züge den verfügbaren Bremsweg, also bleibt jedem nur 1/2. Zusätzlich muss man noch die Reaktionszeit berücksichtigen, damit kommt man etwa auf 1/3.
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