18. 04. 2024, 14:10
(18. 04. 2024, 11:28)vloppy schrieb: Unfälle sind Unfälle egal ob zwischen zwei Bahnen, mit MIV oder Personen.
Betriebsstörungen sind eher Personen im Gleis, Oberleitungsschäden, Fahrzeugdefekte o.ä.
Dann hätten beide Themen ihre Berechtigung und gut. Warum kompliziert, wenns auch einfach geht?
Unfälle sind auch Betriebsstörungen.
Nehmen wir doch mal einen PU auf der U12 am Olageck als Fall. Kann hier für eine Stunde oder mehr ein Betrieb stattfinden? Nein, also sind wir bei einer Betriebsstörung.
Dann fällt das Fahrpersonal aus welchen in den PU verwickelt war, wenn keine Reserve vorhanden, fällt der restliche Dienst komplett aus. Auch hier gilt der Grundsatz einer Betriebsstörung.
Was ist mit der Stadtbahn kann diese noch auf Linie fahren oder muss diese ggf in die Werkstatt? Zugausfall auch eine Betriebsstörung.
Eine Betriebsstörung ist alles was einen ruhigen Betriebsablauf behindern würde.
Grüße: Silvia Weiß