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Stadtbahn-Unfälle
Auf einen solchen Unfall habe ich an der Stelle schon lange gewartet. Ich sehe hier die Hauptschuld beim Stadtbahnfahrer.
1. darf der Stadtbahnfahrer nicht einfach fahren, wenn die Strecke nicht frei ist, trotz Zugsicherung gilt fahren auf Sicht, eigener Bahnkörper und Bahnübergang hin oder her. Der Pkw wird ziemlich sicher schon dort gestanden haben, als die Bahn kam, Sichtbeeinträchtigung gab es keine, Bremsen wäre auf jeden Fall möglich gewesen. Ich erinnere an den Unfall mit den Gleisbauarbeitern in Möhringen, da war die Urteilsbegründung auch so, dass der Stadtbahnfahrer dies hätte sehen müssen.
2. wird die BÜ-Ampel nicht rot gewesen sein, als der Pkw-Fahrer in die Kreuzung einfuhr. Darauf darf er sich zunächst verlassen.
3. Ist die Ampelschaltung dort bescheiden. Hier könnte es noch eine Mitschuld der Stadt geben. Normalerweise sollten Ampeln nach BÜ so geschaltet sein, dass der Verkehr vom BÜ abfließen kann. Hier ist es aber gerade umgekehrt: die Fußgängerampel zur Haltestelle Steinhaldenfeld schaltet hier sehr früh auf Rot, zu einem Zeitpunkt, wo die Ampel für den BÜ noch nicht rot ist. Der Abstand von der Ampel zum Kreisverkehr/BÜ ist hier sehr klein. Hier muß der Pkw-Fahrer nicht unbedingt damit rechnen, dass er den BÜ dann nicht mehr räumen kann, weil eine Ampel hinter dem BÜ plötzlich den Verkehr anhält.
Es passiert da sehr oft, dass der BÜ noch blockiert ist, weil (die von der Stadtbahn geschaltete) Ampel noch rot ist. Insbesondere dann, wenn da noch ein Gelenkbus steht.
4. Der Pkw-Fahrer wird einen Strafzettel wegen nicht-Freihaltens des BÜ erhalten, aber eine Mitschuld am Unfall sehe ich da eher nicht, da es für den Stadtbahnfahrer nicht unvermeidbar war.
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Irgendwas stimmt hier mal wieder nicht - angeblich ist derletzte Beitrag von gestern 23:01 und es sollen 179 Antworten (also 180 Beiträge insgesamt) sein - tatsächlich sind es auch 180 Beiträge, aber der letzte ist von 16:11...
Ah ja, und wenn ich auf die Vorschau dieses meines Beitrags gehe, dann sehe ich auch plötzlich den Beitrag von 23:01. Ich schicke meinen Beitrag jetzt trotzdem ab, damit der andere sichtbar wird...

Edit:
Aber in der Übersicht wird immer noch eine falsche Anzahl von Antworten angezeigt: jetzt 180, obwohl es schon 182 Beiträge insgesamt sind...
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(23. 07. 2019, 23:01)dt8.de schrieb: 4. Der Pkw-Fahrer wird einen Strafzettel wegen nicht-Freihaltens des BÜ erhalten, aber eine Mitschuld am Unfall sehe ich da eher nicht, da es für den Stadtbahnfahrer nicht unvermeidbar war.

Hier vermischst du Strafrecht und Zivilrecht. Sicherlich wird der Mercedesfahrer strafrechtlich verfolgt, weil er den Kreuzungsbereich nicht geräumt hat, obwohl er es besser wissen sollte, dass man dann nicht in den Kreuzungsbereich einzufahren hat wenn man ihn nicht (vollständig) verlassen kann. Genauso kann der Stadtbahnfahrer strafrechtlich belangt werden, weil er die Kollision zumindest fahrlässig verursacht hat. Wird wahrscheinlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das bringt der SSB, dem Mercedesfahrer und deren jeweiligen Versicherungen jedoch nichts, weil das Strafrecht nicht über etwaige Schadensersatzansprüche entscheidet und und die Geldstrafen in den Ordnungswidrigkeitsverfahren der Staatskasse zukommen und nicht der SSB oder dem Mercedesfahrer. Wenn eine Partei hier also Schadensersatz vom Unfallgegner fordert muss sie dies zivilrechtlich im Wege einer Zivilklage tun. Zivilgerichte ziehen oftmals Akten aus den Strafverfahren als Hilfe und Orientierung hinzu, sind aber letztlich in ihrer Entscheidungsfindung frei und können anders urteilen als das Strafgericht, da es nicht um eine Strafe für einen Unfallbeteiligten geht, sondern wer wieviel Schuld an der Kollision hat und wer wieviel des Schadens zu tragen hat.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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(24. 07. 2019, 21:22)FoxMcLoud schrieb:
(23. 07. 2019, 23:01)dt8.de schrieb: 4. Der Pkw-Fahrer wird einen Strafzettel wegen nicht-Freihaltens des BÜ erhalten, aber eine Mitschuld am Unfall sehe ich da eher nicht, da es für den Stadtbahnfahrer nicht unvermeidbar war.
Hier vermischst du Strafrecht und Zivilrecht.

Ich weiß nicht, wo Du da eine Vermischung siehst. Der Unterschied ist mir geläufig.
Im Gegenteil: würde ich den Unterschied nicht sehen, könnte ich obige Aussage gar nicht treffen.

(24. 07. 2019, 21:22)FoxMcLoud schrieb: Wenn eine Partei hier also Schadensersatz vom Unfallgegner fordert muss sie dies zivilrechtlich im Wege einer Zivilklage tun. Zivilgerichte ziehen oftmals Akten aus den Strafverfahren als Hilfe und Orientierung hinzu, sind aber letztlich in ihrer Entscheidungsfindung frei und können anders urteilen als das Strafgericht, da es nicht um eine Strafe für einen Unfallbeteiligten geht, sondern wer wieviel Schuld an der Kollision hat und wer wieviel des Schadens zu tragen hat.

Genau. Und eben deshalb sehe ich die Schuld und damit die Kosten eher bei der SSB, auch wenn und obwohl der Pkw-Fahrer für seine Verfehlung einen Strafzettel erhalte dürfte.
Ob das aber überhaupt vor Gericht geht ist offen. Meist einigen sich die Versicherungen wegen der Eindeutigkeit direkt, ohne dass wir davon erfahren.
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Nach dem Stadtbahnunfall ende Juli, überprüft die SSB nun die Stadtbahnübergänge in der Schlosstraße.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...f112d.html
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Gleiche Stelle wie am 22. Juli? https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...51f60.html
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(20. 09. 2019, 07:57)Mario schrieb: Gleiche Stelle wie am 22. Juli? https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...51f60.html

Da scheint der Stadtbahnfahrer wenig vorausschauend gefahren zu sein .. wow.
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(20. 09. 2019, 13:11)zweidreisieben schrieb:
(20. 09. 2019, 07:57)Mario schrieb: Gleiche Stelle wie am 22. Juli? https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...51f60.html

Da scheint der Stadtbahnfahrer wenig vorausschauend gefahren zu sein .. wow.
Der Autofahrer genauso, wenn er auf einem mit Andreaskreuz gesicherten Bahnübergang zum stehen kommt...
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(20. 09. 2019, 22:07)Zweisystemer schrieb:
(20. 09. 2019, 13:11)zweidreisieben schrieb:
(20. 09. 2019, 07:57)Mario schrieb: Gleiche Stelle wie am 22. Juli? https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...51f60.html

Da scheint der Stadtbahnfahrer wenig vorausschauend gefahren zu sein .. wow.
Der Autofahrer genauso, wenn er auf einem mit Andreaskreuz gesicherten Bahnübergang zum stehen kommt...

Einen gewissen Unterschied gibt es schon: der Stadtbahnfahrer hätte das Auto sehen müssen, beim Autofahrer dürfte die Stadtbahn noch nicht erwartbar gewesen sein.

Wie von mir schon zum Unfall am 22.7. geschrieben: die Ampelregelung entspricht dort nicht der Regelung, dass sie so geschaltet sein sollte (oder gar muß?), dass sie ein Abfließen des Verkehrs vom BÜ ermöglicht, wenn sich eine Bahn nähert.
Ich habe dort schon sehr oft einen Deadlock erlebt: Kfz blockieren dort die Bahn, können aber selber nicht wegfahren, weil die Vorrangschaltung der Bahn die Kfz am Abfluss hindert.
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Heute in der U29 mal wieder der Fall, dass ein Autofahrer das Links-Abbiegeverbot missachtet hat, was dann zur Vollbremsung geführt hat und einem Polizeieinsatz einer zufälig anwesenden Streife herbeigeführt hat. Eine Person im hinteren teil hat dann Hilfe der Fahrerin in Anspruch genommen, alles stand dann noch bis zur Johannesstraße. Zu Schaden gekommen ist nichts.

Es ist doch kaum auszuhalten, wie regelmäßig das passiert. Gibt es da evtl. Blitzer? Die PoliScan Familie müsste einen solchen im Angebotebot haben, aber meint ihr, dass würde Sinn machen?
Wer Rechtschreibfehler macht, wird mit lebenslanger Haft im Rechtschreibcamp namens Peinlichkeit bestraft.
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