23. 12. 2019, 19:17
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Zunächstmal müssen wir eines mal deutlich festhalten. Die Fahrzeuge gehören alle dem Landesanstalt für Schienenfahrzeuge und damit dem Land BaWü und sind lediglich an das jeweilige EVU verpachtet.Hallo 10er, das ist zwar im Prinzip richtig, aber nur die halbe Wahrheit:
Zitat:Die Fahrzeugauswahl obliegt dem EVU. Es beschafft nach den netzspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger die Fahrzeuge beim Hersteller in eigener Regie und veräußert sie unmittelbar an die SFBW unter Abtretung der Gewährleistungsrechte weiter. Die SFBW wiederum verpachtet die Fahrzeuge für die Laufzeit des Verkehrsvertrages an das betriebsführende EVU zurück und zwar zu dem Zeitpunkt und in dem Zustand, wie sie vom EVU geliefert wurden. So verbleibt das Risiko der Nicht-, Spät-, und Schlechtleistung beim EVU.
https://www.sfbw.info/bw-modell/