03. 07. 2014, 00:25
(02. 07. 2014, 11:38)Mario schrieb: Die StZ titelt: "Zacke kracht in Auto". Eigentlich müßte es lauten: "Auto kracht in Zacke"...Mit ein wenig Böswilligkeit könnte man bei der Überschrift sogar eine gewisse Tendenziosität unterstellen, als ob die "Zacke" an dem Unfall schuld gewesen sei. Aber das halte ich dann doch eher für Unsinn und gehe von einem schlichten Flüchtigkeitsfehler bei der Formulierung aus.
Richtig makaber würde es wohl erst, wenn es eines Tages in den Nachrichten hieße: "Auto von Fußgänger unterlaufen..."
*duckundweg*
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)