02. 07. 2021, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 07. 2021, 13:13 von metalhead.)
(02. 07. 2021, 12:16)Micha schrieb: 20 Millionen €uro für das Verlegen der Haltestelle ,Staatsgalerie' ?!
Läuft das nicht unter sog. "Folgemaßnahmen S21 / DB AG" und kostet der Stadt resp. SSB nichts ?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...95990.html
Auch bei einer Folgemaßnahme gibt es einen Kostenteilungsschlüssel. Der Betroffene erhält ja ein (in diesem Fall) um Jahrzehnte jüngeres Bauwerk, das etwas weniger Instandhaltungskosten verursacht und das vorallem erst viel später erneuert werden muss. Diesen Vorteil bekommt der Betroffene aber nicht umsonst, sondern muss ihn ausgleichen.
Auch wenn z.B. die SSB bei einer Neubaustrecke eine bestehende Straßenbrücke abbrechen und mit anderen Maßen neu bauen muss, muss der Straßenbaulastträger einen Anteil daran zahlen. Abhängig ist das im Wesentlich vom Alter und vom Zustand der alten Brücke. Wenn die Brücke fünf Jahre alt ist und allen aktuellen Anforderungen entspricht, zahlt er natürlich weniger, als wenn die alte Brücke 50 Jahre alt und baufällig ist und sowieso zur Sanierung ansteht.
Bei der Haltestelle Staatsgalerie war der Restwert wahrscheinlich nicht mehr so hoch und deshalb gab es eine recht große Differenz zum Neuwert.