02. 04. 2016, 15:02
(02. 04. 2016, 13:05)Micha schrieb: Kommmt vielleicht drauf an, WO er seinen Lappen gemacht hat.
Gibt ja Gegenden, da kann man nicht mal das Wort Straßenbahn (Stadtbahn) buchstabieren - ;o]
(Und oft fehlt auch das 'Andreaskreuz' am BÜ, das scheint nicht so einheitlich geregelt, oder ?)
Doch, das regelt §20 der BOStrab.
Allerdings ist zu beachten, dass Straßenkreuzungen, die von der Bahn lediglich mitbenutzt werden, keine Bahnübergänge im Sinne der BOStrab sind. Hier ist dann auch kein Andreaskreuz erforderlich.