09. 04. 2011, 15:56
Landesverfassung §60 Abs. 5 steht:
Als die alte Regierung dies Pro S21 tat - skandierten viele auf der Straße das dass doch nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei und nur durch Volksentscheid zu legitimieren wäre...
Ich will noch am Ende erwähnen - ich bin kein Anhänger oder Wähler der alten Regierung.
Zitat:Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: Die Einschränkung "Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt" führt zu einem undemokratischen Ergebnis, wenn die Mehrheit der abgegegeben Stimmen dafür ist, das Drittel aber nicht erreicht wird.Doch - weil bei zu geringer Wahlbeteiligung populistische Strömungen überhand nehmen können. Das sind die bewusst hohen Hürden unserer Verfassungsschreiber - die ich sehr wohl für Gerechtfertigt halte.
Demokratie hängt nicht davon, wieviele Uninteressierte es gibt.
(09. 04. 2011, 10:18)luchs schrieb: Landesverfassung §60 Abs. 2
Zitat:Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.Das werden die Grünen zusammen mit der SPD doch wohl noch schaffen. Wo siehst du da eine Zustimmung der CDU von Nöten?
Ich sehe da gar keinen Grund welcher dagegen spricht dieses Verfahren, gemäß Landesverfassung §60 Abs. 2, in einem Koalitionsvertrag zu verabreden.
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Änderung des undemokratischen Teils.Das halte ich dann aber wieder für undemokratisch - weil dies Tür und Tor öffnet Dinge dadurch zu entscheiden, dass man eine Entscheidung durch Volksentscheid mal nur in bestimmten Kreisen thematisiert. Eine Verfassung ist nichts was man mal eben für einen Einzelfall ändern sollte - das kann auch noch in 50 oder 100 oder mehr Jahren Folgen haben - und will wohl überdacht sein.
(09. 04. 2011, 15:10)dt8.de schrieb: In der Landesverfassung steht nicht, daß das Parlament dem Willen des Volkes nicht nachkommen darf, wenn das Quorum nicht erreicht wird.Ach plötzlich darf wieder das Parlament entscheiden
Als die alte Regierung dies Pro S21 tat - skandierten viele auf der Straße das dass doch nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei und nur durch Volksentscheid zu legitimieren wäre...
Ich will noch am Ende erwähnen - ich bin kein Anhänger oder Wähler der alten Regierung.