03. 04. 2011, 19:02
(03. 04. 2011, 14:52)WN 26 schrieb:(03. 04. 2011, 13:44)FoxMcLoud schrieb:Na und? Soweit ich das Wahlkrecht verstehe, schließt sich das ja nicht aus. Überhangmandate sind schließlich immer Direktmandate, denn gewonnener Wahlkreis ist gewonnener Wahlkreis, und dieser Sitz im Parlament steht der jeweiligen Partei in jedem Fall zu, auch wenn es vom prozentualen Gesamtstimmenanteil her einer zu viel wäre. Deswegen ja Überhang.(03. 04. 2011, 11:36)Freddy0 schrieb: Kleine Korrektur zu meinen Vorrednern, die Grünen haben 2 von 3 Wahlkreisen in Stuttgart gewonnen, das dritte Mandat ist ein Überhangmandat.Sicher?
Sieht für mich für Direktmandat der Grünen in den Wahlkreisen Stuttgart I, II und IV aus
Wie richtig erkannt gibt es Überhangmandate nur, wenn man mehr Direktmandate gewonnen hat als einem über das Ergebnis zustehen würden. Es lässt sich da aber nicht definieren, welches der gewonnenen Mandate nun das Überhangmandat ist.
Bei insgesamt 9 in Ba-Wü gewonnenen Direktmandaten für die Grünen, aber ca. 25% Stimmenanteil (regulär ca. 30 Sitze von 120 Sitzen), wo soll da ein Überhangmandat sein?
Die Grünen haben in Stuttgart 3 von 4 Wahlkreisen für sich entschieden, haben im Landtag aber keine Überhangmandate. Überhangmandate hat nur die CDU erhalten.
Um die Stimmenverhältnisse zu bewahren gibt es dann wieder Ausgleichsmandate, allerdings nach einem etwas eigenwilligen Vergabeverfahren, welches die CDU stark bevorteilt. Allerdings ist der vierte Stuttgarter Grünen-Kandidat nicht über ein Ausgleichsmandat in den Landtag eingezogen, sondern schon über die reguläre Auszählung.