Umfrage: Für oder Gegen Stuttgart 21, wie ist eure Meinung??
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Ja ich bin dafür! S21 soll gebaut werden!
40.50%
49 40.50%
Ich weiß nicht! Beides ist nicht schlecht!
7.44%
9 7.44%
Nein S21 soll auf keinen Fall gabaut werden! Es gibt bessere alternativen!
52.07%
63 52.07%
Gesamt 121 Stimme(n) 100%
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Für oder Gegen Stuttgart 21? Umfrage
Lightning 
SWR (23.4.2024)

[...] Wer muss die Mehrkosten für Stuttgart 21 zahlen?
Darüber streiten die Bahnprojektpartner vor Gericht.
Die Stadt Stuttgart und der Flughafen erklärten nun: Sie können sich das nicht leisten [...]

Gerichtsverfahren geht weiter - S21-Mehrkosten: Droht Stuttgart durch Klage ein finanzieller Kollaps?
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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Information 
Viele hatten nix anderes erwartet - und die Stadt Stuttgart kann nun erstmal aufatmen (PM dpa/StZN vom 7.5.2024)
Urteil: Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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Am 11.06. ist Lenkungskreis. Die DB will sich dann äußern ob man eine Teilinbetriebnahme Ende 25 plant oder komplett verschiebt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...ddb39.html
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Eine Teil-IBN ohne ETCS ?
Da müsste man ja konventionell nur für den Übergangszeitraum nachrüsten.
Also Quatsch.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
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Für den Bau eines Interims-Stellwerks wär auch ein hoher Millionenbetrag fällig geworden. Das ist in der Tat Quatsch. Deswegen Verschiebung IBN auf 2026. Das hätte man natürlich schon früher erkennen können, dann hätte man die DKS-Sperrungen vermutlch auch ein wenig entzerren können...
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Eine neue Rechtslage macht wichtige Bauprojekte auf nicht mehr benötigten Bahnflächen aus Sicht des Deutschen Städtetags nahezu unmöglich:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...daac0.html
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Ich glaube S21 ist davon nicht wirklich betroffen. Es gibt ja einen Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau und die Flächen sind bereits an die Stadt verkauft...
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(15. 07. 2024, 12:22)automan schrieb: Ich glaube S21 ist davon nicht wirklich betroffen. Es gibt ja einen Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau und die Flächen sind bereits an die Stadt verkauft...

Wie wäre es, statt zu glauben einfach einen Blick ins Gesetz zu werfen?

Wenn interessiert der Eigentümer der Grundstücke? Auch wenn sie der Stadt gehören, muss die Stadt den Weiterbetrieb hinnehmen, solange die Grundstücke gewidmet sind. Der Präzedenzfall Wiehltalbahn sollte bekannt sein.
Der Planfeststellungsbeschluss interessiert auch nicht, weil das Gesetz eindeutig sagt, dass die Anträge nach § 11 überhaupt erst gestellt werden können, wenn die Grundstücke nicht mehr für den Bahnbetrieb notwendig sind und die Freistellung erst nach erfolgreicher Stilllegung überhaupt erst beantragt werden kann. Da das noch nicht der Fall ist, wurden noch keine Anträge zur Entwidmung gestellt und damit gilt für die dann künftig zu stellenden Anträge die dann gültige Rechtslage.

Interessant der neue Satz 1:
"dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung."

Sobald also auch nur ansatzweise die Möglichkeit besteht, dass der Tiefbahnhof nicht ausreichen könnte, können die Flächen des Kopfbahnhofs nicht freigestellt werden. Die Folgen für die Panoramabahneinführung in den Hauptbahnhof sind dann auch interessant: eine Stilllegung, bevor der neue Tunnel fertig ist, dürfte auch nicht mehr möglich sein (also womöglich nie)

Hier der Vergleich alt zu neu:
https://www.buzer.de/gesetz/1752/al188693-0.htm
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(15. 07. 2024, 13:35)dt8.de schrieb: Wie wäre es, statt zu glauben einfach einen Blick ins Gesetz zu werfen?

Wenn Gesetze immer so eindeutig, wozu braucht es dann noch Anwälte und wieso wird die Anwendung von Gesetzen meist über Präzedenzfälle geregelt?

Im Stuttgarter Fall ist der Planfeststellungsbescheid für den Rückbau älter als diese Gesetzesänderung.
Das allein ist ja schon wieder ein Ausnahmefall der so nicht bedacht war. 

Ich wüsste aktuell auch nicht wer da überhaupt klageberechtigt wäre.
Der Bund hat mit der Bahn das Projekt selber angeleiert, also wird er auch die Konsequenzen tragen müssen.
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(15. 07. 2024, 18:28)automan schrieb:
(15. 07. 2024, 13:35)dt8.de schrieb: Wie wäre es, statt zu glauben einfach einen Blick ins Gesetz zu werfen?

Wenn Gesetze immer so eindeutig, wozu braucht es dann noch Anwälte und wieso wird die Anwendung von Gesetzen meist über Präzedenzfälle geregelt?

Weil es immer welche gibt, die sich nicht an Gesetze halten?
Die Anwendung von Präzedenzfällen macht es ggf. einfacher, aber das ist sicher nicht der Sinn eines Gesetzes.

(15. 07. 2024, 18:28)automan schrieb: Im Stuttgarter Fall ist der Planfeststellungsbescheid für den Rückbau älter als diese Gesetzesänderung.
Das allein ist ja schon wieder ein Ausnahmefall der so nicht bedacht war. 

Wenn im Gesetz keine Regelung für den Übergang steht, dann gibt es keine. Es ist ja auch weder ein Stilllegungsantrag noch ein Entwidmungsantrag gestellt, im alten Planfeststellungsbeschluss steht ja sogar explizit, dass diese noch gestellt werden müssen. Daher gibt es keinen Grund, eine alte Rechtslage anzuwenden.
Ich erinnere nochmal an die Zulassung der CAF-Züge der Schönbuchbahn und wie man mit der Änderung der Rechtslage auf die Nase gefallen ist, und da wäre es weitaus vertretbarer gewesen.

(15. 07. 2024, 18:28)automan schrieb: Ich wüsste aktuell auch nicht wer da überhaupt klageberechtigt wäre.

Im Zweifel jeder, der direkt davon betroffen sein könnte. EVU, EIU, Dritte.
Was, wenn sich jetzt ein Fahrzeughersteller findet, der meint, das alte Rosensteingelände sei eine ideale Lage für eine Fahrzeugwerkstatt? Mit der neuen Rechtslage kann das nicht verhindert werden.
Da wird es genug Interessenten geben, Grundstücke für sowas sind schwer zu finden.
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