15. 11. 2011, 18:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 11. 2011, 18:46 von FoxMcLoud.)
(15. 11. 2011, 15:36)DasBa schrieb: Es ist im Gesetz einfach vorgesehen, dass die zuständige Behörde mit ihrer Entscheidung einen Gerichtsbeschluss, der die aufschiebende Wirkung anordnet, wieder aus der Welt schaffen kann.
In dem Fall nicht, da dieser Beschluss keine Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zulässt und somit unanfechtbar ist. Zudem hat das Eisenbahnbundesamt weder die Aufgabe zu beurteilen ob es ein "öffentliches Interesse" an der Fortsetzung (was auch eine fragwürdige Begründung ist) gibt noch ist es dazu befugt der Bahn eine Baufreigabe zu erteilten wenn das Gericht dies versagt. Der Status ist nach wie vor der, dass die Bahn für das GWM zurzeit kein Baurecht hat und dem Gericht gerade schön mal zeigt, was sie von dem Beschluss hält.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!