28. 09. 2011, 17:00
(28. 09. 2011, 15:54)noname schrieb: Ich habe etwas anderes gemeint. Die Positionen, was im Falle einer Verteuerung vor dem eigentlichen Baubeginn passiert, wurden geklärt. Bund hat kein Geld mehr, Land will kein Geld mehr geben und Bahn auch nicht.
Was ich aber meinte: Der Tunnel von den Fildern ist schon zur hälfte gegraben, genauso wie die riesige Grube und diverse andere Arbeiten. Plötzlich gibt es Probleme und das Projekt sprengt erst zu diesem Zeitpunkt, also deutlich nach Baubeginn, den Kostenrahmen von 4,5 Milliarden. Weiß jemand, was für so einen Fall vertraglich vorgesehen ist und wer dafür haftet? Ich glaube kaum, dass dann das Land auf stur stellt, schließlich wäre es zu diesem Zeitpunkt schon zu spät. Mir geht es hier allerdings wirklich nur um die vertragliche Regelung - emotionale Aussagen, dass man das Projekt genau aus diesem Grund hätte nicht beginnen dürfen, wurden hier im Thread schon ohne Ergebnis ausdiskutiert.
Das ist halt auch eine berechtigte Befürchtung, dass mitten drin im Bau das Geld ausgeht. Meiner Meinung als S21-Gegner nach sollte die Regierung, wenn sie sich zum Weiterbau entschließt, einen "Point of no Return" setzen, bei dem dann auch weitergebaut wird, wenn mittendrin das Geld ausgeht. Eine riesige Baustelle im Stillstand kann nicht angehen. Es sollte einen Punkt geben, wo bei solch einem Stillstand der Rückbau der Baustelle zu teuer werden würde. Aber ich bin auch der Meinung, dass es garnicht erst zu dem Problem kommen sollte.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!