11. 08. 2011, 17:29
(11. 08. 2011, 09:43)dt8.de schrieb: In Punkt 11 steht eindeutig "halte ich folgende Verbesserungen für unabdingbar".Man sollte in einer objektiven Analyse auch berücksichtigen dass in Punkt 11 steht "ich" (also eine persönliche Aussage von Hr. Dr. Geißler). Ob das für dich jetzt ein Vorschlag oder Forderung ist - es ist jedenfalls kein Beschluss der Schlichtung und keine gemeinsame Meinung der Schlichtungsteilnehmer.
Entweder hat sich Geißler also selber widersprochen, oder er meint mit 12.2. andere Vorschläge, nicht die aus 11. Denn 11. sind keine Vorschläge, sondern Forderungen.
(..)
"halte ich folgende Verbesserungen für unabdingbar" klingt für mich nicht nach "nur, wenn der Stresstest ergibt".
Nach Punkt 11+12 steht wie schon zitiert:
Zitat:Diese von mir vorgetragenen Vorschläge in den Ziffern 11 und 12 werden von beiden Seiten für notwendig gehaltenHier steht so ein kleines unscheinbares Wort "und". D.h. nur gemeinsam betrachtet stellt das eine gemeinsame Meinung der Schlichtungsteilnehmer dar.
Dass immer wieder versucht wird, einzelne Punkte isoliert zu interpretieren - mag ich nur damit zu erklären, dass der Mensch dazu neigt nur das zu sehen, was einem gerade in den Kram passt.