10. 08. 2011, 14:03
(08. 08. 2011, 10:38)dt8.de schrieb: Ich zitiere aus http://www.schlichtung-s21.de/39.html Punkt 11.6:
Zitat:11. Für die Fortführung des Baues von S 21 halte ich aus den genannten Gründen folgende Verbesserungen für unabdingbar:
...
6. Für das Streckennetz sind folgende Verbesserungen vorzusehen: - Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis.
So und ich zitiere auch:
Schlichterspruch 12. 2. Abschnitt schrieb:Die Projektträger verpflichten sich, alle Ergänzungen der Infrastruktur, die sich aus den Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Welche der von mir vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Simulation ab.
Hier steht im letztes Satz, dass es darauf ankommt, was beim Stresstest rauskommt!
(08. 08. 2011, 10:38)dt8.de schrieb: Ich kann da keinerlei Einschränkung auf ein nicht-Bestehen des Stresstests erkennen. Abgesehen davon, daß in der Schule auch die Note 4,5 noch als "bestanden" gilt.
Verstehe ich nicht.
Im Übrigen ist der Schlichterspruch eine Empfehlung und nicht rechtlich binend!
PS: Ich werde mich mit der PM der DB beschäftigen und mich dazu auch noch äußern.