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PM StZ: Probleme bei der S-Bahn
#1
Die Züge dürfen fortan nicht mehr auf Sicht fahren. Die seit '78 gültige Ausnahmeregelung wurde zurückgezogen.
Guckst du hier

Grüße, Mike
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#2
Ich empfand das Ganze immer als eine für die damalige "Behördenbahn" (1978!) erstaunlich pragmatische Lösung, wenn die Züge mit Zs7 signalisiert langsam auf Sicht in den Tiefbahnhof einfuhren. (BTW: Die SSB macht das mit ihren "Nachrück"-Signalen auch, bspw. zu beobachen am Hbf. in der HVZ.) Kann sich irgendjemand daran erinnern, dass es dabei zu irgendwelchen (Auffahr-)Unfällen gekommen ist? Mir ist - zumindest seit 1984 - nichts bekannt.

Es ändert allerdings nicht daran, dass die Stammstrecke vollkommen unterdimensioniert ist. Warum man sich gleich nicht an Frankfurt (Hbf. unten viergleisig) oder München ("spanische Bahnsteige") orientiert hatte, sondern nur zwei Bahnsteigkanten (ohne jegliche Erweiterungsmöglichkeit!) gebaut hatte, kann ich nicht nachvollziehen. Nun ja, hier sieht man im Kleinen, was uns im Großen beim ebenfalls unterdimensionierten Halbtiefschrägschmalausnahmegenehmigungsbahnhof bevorstehen wird!

[Edit: Korrektur Zp7 -> Zs7]
Und tschüs!
Torsten (TS, Gleis 461)

"No one wins. One side just loses more slowly." (Detective Roland Pryzbylewski, "The Wire")
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#3
Zeit für LZB! Auch wenn es viel kostet!
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#4
(29. 06. 2010, 08:05)TOPCTEH schrieb: Es ändert allerdings nicht daran, dass die Stammstrecke vollkommen unterdimensioniert ist. Warum man sich gleich nicht an Frankfurt (Hbf. unten viergleisig) oder München ("spanische Bahnsteige") orientiert hatte, sondern nur zwei Bahnsteigkanten (ohne jegliche Erweiterungsmöglichkeit!) gebaut hatte, kann ich nicht nachvollziehen. Nun ja, hier sieht man im Kleinen, was uns im Großen beim ebenfalls unterdimensionierten Halbtiefschrägschmalausnahmegenehmigungsbahnhof bevorstehen wird!

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant, dass in ersten Planungen die Stammstrecke noch ganz anders aussah:

„Die Hälfte aller Züge auf der Verbindungsbahn sollte vom Hauptbahnhof nach Vaihingen durchfahren, die andere Hälfte in Stadtmitte wenden.

Dieser unterirdische S-Bahnhof Stadtmitte als Wendebahnhof mit vier Bahnsteiggleisen und mit seiner Lage unter der damals entstehenden Theodor-Heuss-Straße zwischen Büchsenstraße und Rotebühlplatz war fester Bestandteil aller Lösungsvarianten. […] Auch die S-Bahn-Station unter dem Hauptbahnhof sollte vier Bahnsteiggleise erhalten, eine Lösung, wie sie Keckeisen später bei der S-Bahn Frankfurt verwirklicht hat.“

(aus dem Buch über den Bau der Verbindungsbahn „Der Tunnel“, S. 14)

Dann hat man aber 1967 beschlossen, keine Stadtbahn („U-Strab“) in der Theodor-Heuss-Straße und Rotebühlstraße zu bauen und stattdessen die S-Bahn in den Stuttgarter Westen fahren zu lassen: „Dazu wurde zwischen den Stationen Stadtmitte und Schwabstraße zusätzlich die Station Feuersee eingeschaltet und die Station Schwabstraße in Bergrichtung bis zur Seyfferstraße durchgeschoben.“ (ebenda, S. 19)

„Die geplante Bedienungsqualität im Stuttgarter Westen verbesserte sich vor allem aber auch durch die Entscheidung, den Endpunkt der nicht nach Vaihingen fahrenden Züge von Stadtmitte nach Schwabstraße zu verlegen. […] In Hbf tief, Stadtmitte, Feuersee und Schwabstraße [sind] zweigleisige Lösungen mit Mittelbahnsteig [vorgesehen]. Als Ersatz für die bisher dreigleisigen Lösungen Hbf tief und Stadtmitte mit Wendegleisen wurde im Anschluß an den Bahnhof Schwabstraße eine Wendeschleife eingeplant. […]“ (ebenda, S. 19)

„Die […] betrieblichen Untersuchungen hätten ergeben, daß die jetzt vorliegende Planung für den im Endzustand vorgesehenen 2,5-Minuten-Verkehr genügend leistungsfähig sein wird und in Verspätungsfällen eine Zugfolge von 1,7 Minuten ermöglichte. Mit der Wendeschleife können Unregelmäßigkeiten bis 5 Minuten ausgeglichen werden.“ (S. 20)

„Alle Haltepunkte an der innerstädtischen Neubaustrecke weisen jetzt die einfachsten und für die Reisenden übersichtlichsten Anordnungen auf. […] Das dritte Gleis in der Station Hauptbahnhof hätte es zugelassen, von Bad Cannstatt und Zuffenhausen gleichzeitig in „Hauptbahnhof tief“ einzufahren. Der Verzicht auf das dritte Gleis im Hauptbahnhof ermöglichte es aber, die Station in der Lautenschlagerstraße zwischen der Bebauung bis zur Kreuzung mit der Kronenstraße vorzuschieben und damit die Zugangswege für die Fahrgäste abzukürzen […]“ (S. 20)

Außerdem war die Wendeschleifenlösung natürlich kostensparender → typisch schwäbisch …
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“
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#5
Also mir ist nichts davon bekannt, dass amn das Zs7 als dauerhaft eingerichtet nicht mehr verwenden darf, sonst müssten die in der Schwabstraße, die sort nach wie vor arbeiten schnellstens abgebaut werden. Nein das Problem ist eher, dass da wohl ein Planungsfehler vorliegt
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#6
(01. 07. 2010, 21:40)sp dr 60 schrieb: Also mir ist nichts davon bekannt, dass amn das Zs7 als dauerhaft eingerichtet nicht mehr verwenden darf, sonst müssten die in der Schwabstraße, die sort nach wie vor arbeiten schnellstens abgebaut werden.

Bestandsschutz?
In der Firma in der ich Arbeite haben wir teilweiße auch Probleme mit verlateten Anlagen. Und wenn man da bestimmte optimierungen macht dann muss man teilweiße die ganze Anlage umbauen dann der Bestandsschutz für viele Einbauteile erlischt. Dann muss man nach den den neuen Norman umbauen und das wird dann teilweiße ganz lustig.

Was will ich damit sagen?
Wenn man jetzt die Einfahrt in den HBF "optimiert" hat dann kann es schon sein das auch hier der Bestandsschutz erlischt und die Zs7 so nicht mehr neu eingabaut werden darf. Sollte man das Zs7 aber auch heute noch einbauen dürfen dann dürfte die Sache eher unkompiziert werden.
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#7
Wobei mich jetzt schon mal interessieren würde, welche relevanten Änderungen in den Zufahrstrecken getätigt worden sind, dass die Ausnahmegenehmigung erloschen ist. Denn wenn ich durch den Tunnel fahre, habe ich den Eindruck, dass eigentlich alle wesentlichen Änderungen bisher auf der Gegenrichtung getätigt worden sind.

Es ist schon ein wenig schade, dass sich das EBA hier (wieder mal) so querstellt. Denn für den kurzen Zeitraum noch ein komplett neues Signalsystem einzubauen (so wie in München oder Frankfurt) dürfte höchst unrealistisch sein. Warum kann man die Ausnahmeregelung nach dem Umbau nicht einfach kurzfristig zumindest zeitlich befristet erneuern, was ist daran so schwierig?

Der Ausdruck "keine wesentlichen Änderungen" ist ja auch eher weich und bietet ja durchaus auch Interpretationsspielraum.

Müssen wir uns wohl drauf einstellen, dass bei zwei S - Bahnen dauerhaft die Verstärker im Hbf. (oben) enden und uns damit abfinden, dass es in Deutschland wohl nicht möglich ist, einen 2,5 - Minutentakt mit herkömmlicher Signaltechnik zu betreiben.

Holger
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#8
(03. 07. 2010, 18:46)Holger2 schrieb: Es ist schon ein wenig schade, dass sich das EBA hier (wieder mal) so querstellt. Denn für den kurzen Zeitraum noch ein komplett neues Signalsystem einzubauen (so wie in München oder Frankfurt) dürfte höchst unrealistisch sein. Warum kann man die Ausnahmeregelung nach dem Umbau nicht einfach kurzfristig zumindest zeitlich befristet erneuern, was ist daran so schwierig?

Die alte Ausnahmegenehmigung galt nur wegen des Bestandsschutzes fort, selbst wenn man die Ausgangslage wiederherstellen würde, könnte keine neue erteilt werden. Die Gesetze haben sich seit 1978 deutlich verändert.

Allerdings könnte ich mich ehrlich gesagt sogar damit anfreunden, wenn man eine Linie via Gäubahn führt und dort einige Haltepunkte (Nordbhf, Westbhf, Heslach, Wildpark, etc.) (wieder) einrichtet.

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#9
Zitat:Allerdings könnte ich mich ehrlich gesagt sogar damit anfreunden, wenn man eine Linie via Gäubahn führt und dort einige Haltepunkte (Nordbhf, Westbhf, Heslach, Wildpark, etc.) (wieder) einrichtet.

...und gerne noch zusätzliche Haltepunkte einrichtet... etwa Eckartshaldenweg (Übergang U5/U6) / Ehrenhalde (Übergang Bus43) / Herderplatz (Übergang U2/U9) / Dachswald :-)))

Grüße, Mike
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#10
(03. 07. 2010, 19:03)henchen2410 schrieb: Die alte Ausnahmegenehmigung galt nur wegen des Bestandsschutzes fort, selbst wenn man die Ausgangslage wiederherstellen würde, könnte keine neue erteilt werden. Die Gesetze haben sich seit 1978 deutlich verändert.

Warum kann man die Ausnahmegenehmigung nicht neu erteilen?

Was hat sich denn an den in den Tunnel hereinführenden Gleisen konkret verändert? Mir ist nichts aufgefallen.

Holger

PS: Die Wiederherstellung der alten Bahnhöfe ist wohl eher illusionär. Eher fährt wohl der ICE - Sprinter irgendwann zur Schwabstr;-)
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