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Tempolimit auf westlicher Tallängslinie gefordert
#18
(30. 04. 2010, 09:55)Sollwertgeber schrieb: Ist klar. Und warum fahren sie dann alle mit 80km/h dort runter wenn es nicht erlaubt ist? Na?? Eigentlich solltes du wissen, was das schwarze E auf weißer Tafel bedeutet oder??
Am Besten du frägst bei der SSB AG nach, die werden dir das sicherlich sagen. Oder du schaust es dir einfach an und wirst feststellen was Sache ist...!

Ich bin auch schon in einem DT8.10 mitgefahren mit der Tachonadel zwischen 85 und 90. Das heißt aber nicht, daß das erlaubt ist.

Das schwarze E bedeutet "Ende einer Langsamfahrstelle". Ab dieser darf man nicht fahren wie man will, sondern es gilt anschließend die Streckenhöchstgeschwindigkeit. Und diese beträgt nach §49 BOStrab 70 km/h.

Ich bestreite damit nicht, daß dort u.U. schneller gefahren wird. Es ist aber nicht erlaubt.

Wozu sollte ich bei der SSB nachfragen? Die werden nichts anderes antworten.
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