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1. Klasse bei absoluter Überfüllung
#51
Nachdem ich wieder etwas "abgekühlt" bin, vielleicht noch soviel dazu:
Ich hoffe für "eisteefahrer", dass seine Äußerung lediglich aus Unwissenheit gemacht wurde. Schließlich kann sich ein Nichtbehinderter nicht wirklich vorstellen, wie es so ist als Gehbehinderter oder gar Rollstuhlfahrer.
Ich habe gestern auch noch kurz mit meiner Frau über das Thema gesprochen: Natürlich findet sie ihre ca. 700 Euro für die Jahreskarte 2 Zonen viel Geld und schaut daher manchmal neidisch auf meine "bundesweite Jahresnetzkarte für 60 Euro". Tauschen möchte sie deswegen mit mir aber nicht! Wink
Zum Thema: Es gibt im Schwerbehindertenausweis sogar ein Merkzeichen "1. Kl.", mit dem man die 1. Klasse kostenlos nutzen darf. Es scheint aber (fast?) nur an Schwerkriegsbeschädigte herausgegeben zu werden, so dass in der jüngeren Generation keiner dieses Privileg besitzt.
Das Lösen eines Aufpreises für die 1. Klasse im Nahverkehr ist aber problemlos möglich, ich habe dies jedenfalls vor einigen Jahren mal getestet. Wink

Viele Grüße,
Andi
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#52
Hallo,

(04. 02. 2010, 23:21)Weinberg_61er schrieb: Ich bitte daher alle Beteiligten ein bisschen vorsichtiger zu sein. Es gibt unter uns im Forum genügend Menschen, die sich durch so eine Ansichtsweise persönlich verletzt fühlen. Umso beachtenswerter finde ich die moderate Einstellung der Mods und Admins von diesem Forum. Danke für stete Meinungsfreiheit und die Vielfalt, die diese Community hier am Leben erhalten und für eine bunte Meinungsvielfalt gesorgt hat. Es wäre trotzdem wünschenswert, an dieser Stelle all diejenigen, die es persönlich betrifft, nicht außer Acht zu lassen und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen.

nach dem Beitrag von Eisteefahrer habe ich mir lange überlegt, was ich tun soll. Es juckte mich wirklich, diesen Betrag zu löschen, da er m.E. weit über das Ziel hinausgeschossen war. Allerdings enthielt er keinen persönlichen Angriff (dann wäre er weg gewesen), sondern war nur allgemein gehalten.
Daher habe ich mich entschlossen, ihn stehen zu lassen, damit auch die Betroffenen entsprechend darauf antworten können, zumal meine Erfahrungen hier aus der Vergangenheit mich keine Eskalation, sondern eher eine sachliche Diskussion erwarten ließen.
Derzeit halte ich es für sinnvoller, den Betrag stehen zu lassen als ihn zu löschen. Jetzt ist er ohnehin "gegessen". Es ist Eisteefahrer, der sich den Beitrag zurechnen lassen darf, nicht die Moderation.

Martin
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#53
Hallo siradlib,

ohne viel Worte: Ganz großes Lob für deinen Beitrag! Ist eigentlich das Einzige, was mir spontan noch zu den schon geschriebenen Worten von Martin und Weinberg_61er einfällt.

Gruß!

Lennart
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#54
(01. 08. 2009, 21:12)sprudel91 schrieb: Hallo,
als ich vorhin vom CSD kam, hat die DB nur ein Kurzzug auf der S3 eingesetzt, der Zug war so voll dass keine Leute mehr reinpassten. Ich setzte mich daraufhin notgedrungen mit einigen wenigen anderen Fahrgästen in die 1. Klasse. Wie es so ist, kommt natürlich genau in so einem Fall eine Fahrkartenkontrolle. Ich habe mich etwa 15 Minuten mit dem Kontrolleur gestritten, bis er nachgegeben hat. Findet ihr es persönlich okay in so einem Fall in die 1. Klasse zu gehen? Darf man das vielleicht sogar? Wie ist die rechtliche Lage?

LG Chris
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#55
Was möchtest du mit diesem Zitat denn ausdrücken?
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#56
Hallole,

mich hat die Wortwahl von Eisteefahrer auch sehr schockiert.

Danke auch an die Vorredner.

Mir bleiben ca. 8% Sehfähigkeit übrig. - ich kann Straßenschilder nur mit Hilfsmittel lesen, oder wenn ich genau drunter stehe. Ich sitze mit einem Abstand weniger 5 cm vor meinem PC-Monitor. - Gerne würde ich Auto fahren. Geht aber net. - Einen Fahrkartenautomat zu benutzen ist für mich fast unmöglich. bis ich gelesen hab, was ich eingeben soll, ist der Apparat schon wieder auf den Ausgangsbildschirm zurück gesprungen....
Eine Fahrkarte 2. Klasse zu kaufen in der DB-Schalterhalle geht nicht, weil ich nicht feststellen kann wann ich dran bin. Das letzte mal hat sich der Beamte am Eingang auch einfach verdünnisiert, obwohl er auf meine Nummer acht geben sollte. - Ich bin halt dann zum 1. Klasse-Schalter gegangen. Der Beamte hat zwar doof geguckt, aber auf Grund meiner Aussage, und nach dem er das Fehlen seines Kollegen festgestellt hat, mir auch einen 2. Klasse-Fahrschein verkauft.

Es bleibt vielleicht noch zu Erwähnen, dass die Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke auf Nahverkehr, Straßenbahn, Bus, S-Bahn, RB, RE und IRE, jedoch aber nur in einem Verkehrsverbund, begrenzt ist. Im eigenen Wohngebiet wird dies noch durch ein Streckennetzverzeichnis ergänzt. Außerhalb von Verkehrsverbünden muss ich auch zahlen.
Die Begleitperson bleibt immer frei.

Gerne bin ich bereit das noch genauer auszuführen......

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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#57
Nachdem siradlib und AFu ihre Behinderung (auffällig ist, daß die Unterschiede ihrer Behinderungen ziemlich ausgeprägt ist) im Forum kundgetan haben, eigentlich wollte ich meine eigene Behinderung nicht veröffentlichen, nur soviel, daß ich einen Schwerbehindertenausweis besitze, werde ich es jetzt auch kundtun.

Ich bin von klein auf hochgradig bzw. an Taubheit angrenzend schwerhörig (mindestens 100 dB(A)), für mich es nicht einfach, die orale - oder besser - Lautsprache zu verstehen, häufig bin ich auf die Informationen im ZZA angewiesen, die Lautsprecherdurchsagen verstehe ich nur Bruchstückhaft (es sind wenige Worte, die mir vertraut vorkommen, die ich am ehesten verstehen kann, wie Z.B. "Gleis"). Beim Gespräch mit den Personen muß ich sie direkt anschauen, damit ich sie anhand des Mundbildes zusammen mit dem Laut verstehen kann (leider funktioniert das nicht mit jedem Person, auch nicht mit allen Wörtern) ein weiteres Problem kommt noch, daß ich bei den fremden Personen nicht so einfach auf meine Hörbehinderung hinweisen kann (Das kann ich aus Erfahrung bei meinem Freund sagen, es gab so einen Fall, wenn ihn jemand nach einem Weg fragt, antwortete er mit "Gehörlos" und die Reaktion eines Autofahrers? Richtig - "Danke" und ab - dazu habe ich meine Gründe). Gebärdensprache kommt de facto für mich nicht in Frage.

Von meinem Gefühl her, weil ich vor allem die Lautsprache liebe, bin ich einfach nicht auf eine Hörbehinderung ausgelegt.
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#58
Hallo Jack,

eine Frage eines Tontechnikers. Für mich sind 100dB(A) eine feste Größe, die sich messen lässt. Du gibst eine Hörschwelle von 100dB(A) an (für die anderen: ein Baby hört ab 0dBSPL, was einem vorerst mal beliebigen Schalldruck eines Schallevents mit minimalster Schallenergie entspricht, das eine Nervenreaktion im Ohr hervorruft).

Wenn du jetzt eine Hörschwelle von 100dB(A) hast (und wir der Einfachheit davon ausgehen, dass 100dB(A)=100dBSPL sind), dann entspräche ein reguläres Schallevent von 140dB(A) (Start eines Düsentriebwerks) für dich ein vergleichbares Event von 40dB(A) (wenn man davon absieht, dass bei diesem Druck von 140dBSPL auch bei dir alle Gehörnerven absterben).

Wie kannst du denn dann überhaupt Lautsprecherdurchsagen wahrnehmen, wenn diese einem etwaigen Maximal-Druck von 80 oder 90dBSPL entsprechen? Fehlen denn da nicht noch 10dB, um bei dir überhaupt eine Nervenreaktion im Ohr hervorzurufen?

Ich hoffe, ich bin hier nicht zu neugierig. Aber das wäre für mich doch sehr interessant zu wissen.

Grüße!
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#59
Vielleicht darf ich auch noch eine neugierige Frage nachschieben? Wink
Macht es für Dich eigentlich einen Unterschied, ob eine Person, der Du die Lippen abliest, (schwäbischen) starken Dialekt spricht oder Hochdeutsch?

Ich als Normalhörender habe ja mit dem Schwäbischen ab und an meine Schwierigkeiten... Du auch?

LG siradlib
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#60
@Weinberg_61er:
Mit den digitalen Hörgeräten (die Analogen waren für mich besser, weil es bestimmte Geräusche nicht so einfach unterdrückt, wie die digitalen - noch nerviger sind mit den Digitalen Hörgeräten, daß die Verkehrsgeräusche bei den entleerenden Batterien immer schlechter Wahrzunehmen sind, als die Sprache), die ich habe, sind so stark, daß es einen Schalldruck in meinem Ohr 120-140 dB erzeugen kann, mehr geht das nicht, wegen der Rückkopplung. Ach, das vergaß ich im vorherigen Beitrag zu erwähnen, daß ich für die Hörgeräte einen Teil bezahlen (und das geht in die Tausende) muß und die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten. Batterien muß ich auch regelmäßig kaufen. Unter anderem habe ich genügend Hörübung, daß ich bei der Wahrnehmung zwischen Lautsprecherdurchsagen (Teilweise einige Floskeln), Hubschrauberknattern, etc... unterscheiden kann.

Ich habe einen Freund (wie bereits oben geschrieben), der eine Hörschwelle von mindestens 125 dB hat. Das Problem bei ihm ist, daß er mit dem Hörgerät nur die Erhöhung der Lautstärke wahrnehmen kann, aber die unterschiedliche Geräusche nicht einordnen kann.

Was ist "SPL"?

(07. 06. 2010, 18:36)siradlib schrieb: Vielleicht darf ich auch noch eine neugierige Frage nachschieben? Wink
Macht es für Dich eigentlich einen Unterschied, ob eine Person, der Du die Lippen abliest, (schwäbischen) starken Dialekt spricht oder Hochdeutsch?

Ich als Normalhörender habe ja mit dem Schwäbischen ab und an meine Schwierigkeiten... Du auch?

LG siradlib
Schwer zu sagen, da ich ausschließlich mit Hochdeutsch zu tun habe, aber einmal fiel es mir (auch ohne lippenablesen) auf, daß meine Mutter damals meiner Schwester etwas auf schwäbisch gefragt hatte. Selbst mit Hochdeutsch tue ich mich trotz lippenablesen und hören (beides gehören zusammen) schwer, vor allem, wenn jemand schnell spricht.
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