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Namen von Endstationen und Haltestellen
(08. 07. 2021, 06:08)glx schrieb:
(07. 07. 2021, 23:01)dt8.de schrieb: Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können.
Wie ist das definiert?
Am besten bitte auch eine neutrale Quelle angeben.

§ 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO):
„Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.“
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Ist nicht das  Wenden  (und u.a. die damit erforderlichen Bremsproben) der casus knacksus  Wink ?!
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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(08. 07. 2021, 10:59)Micha schrieb: Ist nicht das  Wenden  (und u.a. die damit erforderlichen Bremsproben) der casus knacksus  Wink ?!

Beginnen und enden imho ebenso, weil wenn der Zug dann unverändert weiterfährt ist er ja nicht geendet.

Ansonsten wäre Zazenhausen früher auch ein Bahnhof gewesen, denn dort gibt es zwei zugehörige Weichen (Gleiswechsel Ri Kornwestheim; gehört noch zur Betriebsstelle) und es haben Züge geendet (siehe frühere Kursbücher; Weiterfahrt zum Rbf als Lt - also wie in S21 vorgesehen). War aber trotzdem nur ein Hp.(*). Inzwischen ist das ja nur noch ein Bahnhofsteil von Zuffenhausen, insofern stellt sich die Frage heute nicht mehr.
(*) ja ich weiß, ist trotzdem nicht vergleichbar, weil die anderen Kriterien nicht *innerhalb* des Haltepunkts möglich waren.
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Lightbulb 
Die Begrifflichkeiten gehen da wohl nicht immer konform:
in den alten SSB-Fahrplänen ist  immer von ,Zazenhausen Bundesbahnhof' die Rede  Big Grin ...

PS. Was mich i.d. Zusammenhang  wundert: Zug 1208 endet (lt. So FP 1968) bereits in Münster (6.37 Uhr).
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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(08. 07. 2021, 11:09)dt8.de schrieb:
(08. 07. 2021, 10:59)Micha schrieb: Ist nicht das  Wenden  (und u.a. die damit erforderlichen Bremsproben) der casus knacksus  Wink ?!

Beginnen und enden imho ebenso, weil wenn der Zug dann unverändert weiterfährt ist er ja nicht geendet.

Ansonsten wäre Zazenhausen früher auch ein Bahnhof gewesen, denn dort gibt es zwei zugehörige Weichen (Gleiswechsel Ri Kornwestheim; gehört noch zur Betriebsstelle) und es haben Züge geendet (siehe frühere Kursbücher; Weiterfahrt zum Rbf als Lt - also wie in S21 vorgesehen). War aber trotzdem nur ein Hp.(*). Inzwischen ist das ja nur noch ein Bahnhofsteil von Zuffenhausen, insofern stellt sich die Frage heute nicht mehr.
(*) ja ich weiß, ist trotzdem nicht vergleichbar, weil die anderen Kriterien nicht *innerhalb* des Haltepunkts möglich waren.

Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem enden und beginnen in der EBO-Definition wirklich so gemeint ist, dass das für den Fahrgast die erste oder letzte Station ist. Ist es bei der Bahn nicht so, dass zwischen einer Zugfahrt und einer Rangierfahrt unterschieden wird? Dann würde ich die Definition von enden und beginnen nämlich eher so verstehen, dass an einem Bahnhof Zugfahrten enden und beginnen können und danach bzw. davor in der Regel Rangierfahrten oder Rückfahrten mit einer neuen Zugfahrt stattfinden.

Der in Zazenhausen für den Fahrgast endende Zug würde seine Zugfahrt somit noch fortführen und endet nach EBO-Definition dann erst am Rbf. Bei S21 sind ja prinzipiell auch endende Züge am Stuttgarter Hbf möglich, die Zugfahrt endet dann aber trotzdem erst in Untertürkheim.

Somit wäre, wenn ich richtig liege, auch schon das enden und beginnen in Stuttgart Hbf zukünftig nach EBO nicht mehr möglich.
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Bitte auch mal eine Quelle dafür angeben, dass im S21-Bahnhof unter keinen Umständen niemals nie ein Zug wenden darf. In Köln Hbf wenden auch planmäßig keine lokbespannten Reisezüge am Bahnsteig, trotzdem habe ich noch nie gehört, dass man für Köln plötzlich eine neue Betriebsstellen-Kategorie in die EBO aufnehmen müsste.
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“
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(08. 07. 2021, 10:49)dt8.de schrieb:
(08. 07. 2021, 06:08)glx schrieb:
(07. 07. 2021, 23:01)dt8.de schrieb: Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können.
Wie ist das definiert?
Am besten bitte auch eine neutrale Quelle angeben.

§ 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO):
„Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.“

Hallo zusammen,

diese olle Kamelle also wieder....das hatte ich schon ausgeblendet. Na gut. Es steht da ganz klar: Oder. Nicht und. Eines reicht also. Wenn ein Zug dort grundsätzlich enden oder halten oder überholen oder kreuzen oder wenden darf, dann ist es ein Bahnhof, denn Einfahrweichen und Einfahrsignale hat er auch. Es muss nich einmal betrieblich geplant sein, betrieblich möglich reicht aus. Feuersee ist m. W. auch ein Bahnhof und der ist auch in einer größeren Steigung als empfohlen. Oder Schwabstraße. Wie viele Leute sind da seit 1978 umgekommen? Gut, das war jetzt  polemisch, aber das war "Haupt-hp" auch. Nein, mal ganz sachlich: Die Bezeichnung "Haupt-hp" ist unsachlich, polemisch und in meinen Augen auf Reichsbürger- oder Wutbürger-Niveau und dieses Forums nicht würdig. Ich finde es gut und in Ordnung, dass das Thema hier diskutiert wird und ich finde es auch in Ordnung, wenn jemandem S21 nicht gefällt. Die unsachliche Behauptung, es könne sich nicht um einen Bahnhof handeln, führt uns aber, denke ich, nicht weiter.

Viele Grüße

BW 76
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Lightning 
(08. 07. 2021, 12:23)Besserwisser76 schrieb: [...] Nein, mal ganz sachlich: Die Bezeichnung "Haupt-hp" ist unsachlich, polemisch und in meinen Augen auf Reichsbürger- oder Wutbürger-Niveau und dieses Forums nicht würdig [...]
Ich verwehre mich hiermit entschieden, mit sog. "Reichsbürgern" in irgendeiner Weise in Verbindung gebracht zu werden !
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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Feuersee ist ein Hp und Schwabstraße hat nur 1,6 Promille Steigung. Ein vergleichbarer Bahnhof mit hoher Neigung wäre z.B. Ingolstadt Nord.

In Köln Hbf gab es auch schon Unfälle wegen in der Steigung wegrollender Züge. Deshalb wurde dort m.W. das planmäßige Wenden lokbespannter Züge abgeschafft.

Der Begriff "Haupt-Hp" beschreibt doch kurz und knackig das vorgesehene Betriebskonzept von Stuttgart Hbf. Links rein, rechts raus oder umgekehrt. Die Flexibilität ist aufgrund der Neigung (die durch Zwangspunkte bestimmt wird) eingeschränkt, das darf man ruhig kritisieren.

Und gerüchtehalber wurde wirklich mal versucht, jedes Bahnsteiggleis als eigenen Hp zu planen, um die Beschränkungen zu umgehen; das sei vom EBA jedoch abgewiesen worden. Was da dran ist, weiß ich aber nicht und man wird es wohl nie erfahren.
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“
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Schwabstraße ist kein Haltepunkt sondern ein Bahnhof. Ist auch so von der DB eingetragen.
s kommt, wie ´s komma muss.  Tongue
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