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Hallole,
Gibt es bei der SSB eine Fahrscheinpflicht, wenn man nur auf den Bahnsteig will, um z.B. jemand abzuholen?
Ansonsten müssten sie ja Bahnsteigkarten ausgeben....
Grüßle
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 05. 2020, 19:08 von dt8.de.)
(28. 05. 2020, 15:43)AFu schrieb: Hallole,
Gibt es bei der SSB eine Fahrscheinpflicht, wenn man nur auf den Bahnsteig will, um z.B. jemand abzuholen?
Ansonsten müssten sie ja Bahnsteigkarten ausgeben....
Grüßle
AFu
Nein, gibt es nicht, es müsste auch ganz klar darauf hingewiesen werden. Es gibt nur wenige Betriebe/Städte in Deutschland, die das haben.
Bahnsteigkarten müssen sie aber nicht ausgeben, dann gibt es einfach keine Begleitung bis zum Bahnsteig. Bielefeld ist so ein Beispiel, wo am Bahnsteig in Tunnelhaltestellen Fahrscheinpflicht herrscht, aber keine Bahnsteigkarten existieren.
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Nachdem München die Bahnsteigkarten (zuletzt 40 ct.) zum 31.7.19 abgeschafft hat, dürfte Hamburg eine der letzten (?) Städte sein,
wo es noch welche gibt. Dort wurden sie von 30 ct. (2019) auf nun 10 ct. verbilligt.
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Gestern Abend wurde am Charlottenplatz auch der Zugang zu den Bahnsteigen auf Masken und Fahrkarten kontrolliert. Ich hoffe, dass es das jetzt regelmäßig gibt an den großen Stationen.
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Ich würde es lieber auf Maskengebot, statt -pflicht setzen.
Vor einigen Tagen gab es im Münchner Landtag einen leider abgelehnten Antrag, die Maskenpflicht durch -gebot zu ersetzen.
Auf einen Maskengebot würde ich in Baden-Württemberg setzen und die Maskenpflicht entfallen lassen.
Da es in der Corona-Verordnung Ausnahmen von der Maskenpflicht besteht, ist es die Frage, ob bei der Zugangskontrolle zur Stadtbahnhaltestelle die Ausnahme von der Maskenpflicht für betroffene Personengruppen berücksichtigt wird?
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(31. 05. 2020, 19:33)Jack Lanthyer schrieb: Da es in der Corona-Verordnung Ausnahmen von der Maskenpflicht besteht, ist es die Frage, ob bei der Zugangskontrolle zur Stadtbahnhaltestelle die Ausnahme von der Maskenpflicht für betroffene Personengruppen berücksichtigt wird?
In der Theorie muss das von den kontrollierenden Personen berücksichtigt werden, wenn sich eine Person ohne Mundschutz mit einem mitgeführten ärztlichen Attest ausweisen kann. Hier in Hamburg gab es erst letztens einen Zeitungsartikel (leider hinter einer Paywall) zu dem Thema, dass Personen mit fundierter Befreiung von der Maskenpflicht dennoch der Zutritt zum ÖPNV, in Kaufhäuser oder in Supermärkte verwehrt wurde, da die Sicherheitsdienste nur oberflächlich darin geschult wurden, was ein Allergikerpass oder eine medizinische Bescheinigung ist. Rechtlich ist das eine eindeutige Diskriminierung.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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01. 06. 2020, 15:15
Alles nicht so einfach:
[…] Der Kinderarzt habe aber kein Attest ausstellen wollen – mit Hinweis auf den Behindertenausweis. Als sie diesen jedoch bei einer Kontrolle am Bahnsteig vorzeigte, habe der Mitarbeiter ihr – durchaus freundlich, wie sie erzählt – klar gemacht, dass das kein ausreichender Nachweis sei […]
aus: ,Maskenpflicht im Land gilt nicht für jeden - Behinderte ohne Maske angefeindet'
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...c3195.html
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Hallole,
wie ist das bei sehbehinderten und blinden Menschen??? - Können wir uns auch von der Maskenpflicht befreien lassen???
OK, Scherz....
Aber eins muss ich feststellen: Bei einer Unterhaltung ist das jetzt wie am Telefon. - Für mich kein Unterschied, da ich Mimik und Gestik nicht lesen kann, daran habe ich mich gewöhnt. Aber meinem Gegenüber kann ich nun keine Mimik mehr mit geben, wenn ich Blödsinn mache, und er mein Grinsen nicht unter der Maske sieht....
Grüßle
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Ohne Mundschutz in der Stadtbahn – warum kaum kontrolliert wird:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...0f95b.html