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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:29)dt8.de schrieb: Als regelmäßiger Nutzer der Löwentorstraße an der Stelle kann ich das Radverbot verstehen. Seit dem Stadtbahnbau ist die Straße verhältnismäßig eng, und gerade die gerade übersichtliche Führung verleitet dort Autofahrer zu unangepasster Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern.
Das ist ein Thema das die Autofahrer betrifft. Wird zu schnell und unngepasst gefahren ist das ein Standort für einen Blitzer.

Das hilft einen über den Haufen gefahrenen Radfahrer aber nicht.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:29)dt8.de schrieb: Ich würde da als Radfahrer nicht entlang fahren wollen, zumal es Alternativwege gibt.
Es gibt Radfahrer die schöne Wege wollen (die braucht man aber nur bei den Freizeitwegen zu berücksichtigen), es gibt Radfahrer die Wege ohne Autos wollen und es gibt Radfahrer die schnelle Wege wollen.
Das Landesverkehrsministerium spricht schon beim Alltagsverkehr von den Gruppen "Schildkröten" und "Hasen".
Eine gute Verkehrsplanung nimmt zumindest soviel Rücksicht auf die beiden Gruppen, dass beide sich legal bewegen können. Im Idealfall (was logischerweise nicht immer geht) werden auch Angebote an beide Gruppen gemacht.

Eine gute Verkehrsplanung erkennt aber auch Risiken und vermeidet sie dann auch durch entsprechende Verbote. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
Manchmal müssen auch Radfahrer vor sich selber geschützt werden, und gefühlt gibt es anteilsmäßig mehr Radfahrer die sich nicht an die Regeln halten als Autofahrer.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb: Prinzipiell hast du jedoch recht, die Führung des Radverkehrs auf der Löwentorstraße wäre auch nicht optimal, ist jedoch wie schon geschrieben nach der Schusterbahnbrücke auch vorgesehen.

... wo aber wegen der Straßenführung und Unübersichtlichkeit anders (vorsichtiger) gefahren wird.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb: Eine korrekte Ausführung die die Belange aller Radfahrtypen berücksichtigt hätte ist nun aber leider nicht mehr ohne weiteres möglich.

Warum sollte es hier für Radfahrer immer und überall eine Berücksichtigung aller Typen geben? Gibt es doch für Autofahrer auch nicht.
Wo es geht kann man das für Radfahrer gerne machen, aber wenn es nicht geht, dann ist das so. Sonst fordere ich das auch für Autos (Stadtautobahn mit 100 km/h durch Stuttgart), und man würde mich zu Recht ... na ja.
Und für Autos ist der Bedarf bestimmt höher als für Radfahrer.
Sorry, aber die Radfahrer, die da unbedingt in der Löwentorstraße bergab fahren wollen, sind diejenigen, die ich als Kampfradler bezeichne.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Von oben her stellt sich mir die Frage, ob aus dem Weg herauskommend ein Schild für das Ende der Radbenutzung steht (auf dem Bild sehe ich keines).
Die benutzung eines Gehweg ist IMMER verboten, es sei denn sie ist Ausnahmsweise durch ein Schild legalsiert.
Hier gibt es kein Schild das die Radnutzung erlauben würde, also ist sie verboten.

Ist doch erlaubt - bei der Einfahrt in den Weg weiter oben steht das Erlaubnisschild. Die Frage ist ja nur, ob die weiter oben erfolgte Freigabe hier endet oder nicht. M.M.n. endet die Freigabe nicht, denn ich sehe (außer beim abbiegen nach rechts) kein entsprechendes Schild, welches die Erlaubnis der Benutzung wieder aufhebt.

Schon alleine die Logik, dass nach rechts ein Schild "nur für Fußgänger", nach links aber kein Schild steht, sagt, dass der Redfahrer nach links fahren soll. Sonst wäre nach links dasselbe Schild wie nach rechts aufgestellt. Ist es aber nicht.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Da das ein eigenständiger Weg ist (baulich von der Straße getrennt) kann hier auch nicht die Pflicht der Nutzung des rechten Gehwegs gelten.
Das ist ein im Verkehrsraum der Straße befindlicher Gehweg. Der darf einfach nicht benutzt werden. Wäre eine etwa 2,5m breite Wiese eine klare Abtrennung, könnte man immer auf den Gehweg fahren, wenn nur Längsparker angeordnet sind.

Von immer ist keine Rede - die Freigabe für Radfahrer muß ja weiter vorhanden sein. Ich spreche nur davon, ob das Gebot der Nutzung des Gehwegs am rechten Fahrbahnrand hier gilt oder nicht. Und das gilt hier nicht, weil nicht direkt an der Straße. Zwischen 2,5 m Wiese und Längsparkern gibt es sehr wohl einen Unterschied. Stell dich mal mit dem Auto hin, dann wirst Du schon sehen.

(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Das sagt die STVO (Zeile 68, Zeichen 295):
Zitat:3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Wir haben hier keine Grundstückseinfahrt und selbst wenn, kann man sie ja anders anfahren (durch jeweiliges rechts abbiegen).

Nicht vollständig gelesen, was ich geschrieben habe? Diese Regelung gilt eindeutig, wenn man auf der Fahrbahn ist und in das Grundstück einfahren will. Das sind wir ja nicht.
Außerdem kann man immer noch absteigen und über die Straße schieben. Für Fußgänger ist das Queren einer durchgezogenen Linie nicht verboten.
Aber in einem Punkt hast Du schon recht: wegen besserer Alternativen würde ich das an der Stelle auch nicht machen.
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(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Eine gute Verkehrsplanung erkennt aber auch Risiken und vermeidet sie dann auch durch entsprechende Verbote.
Ein mit 25km/h fahrendes Mofa ist dort kein Problem (da kein Verbotsschild) ein gleich schnelles oder schnelleres Fahrrad aber schon?
Sorry, aber das verstehe ich nicht.
Deiner Logik nach, müsste man Mofas also auch auf den Fußweg verbannen.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: ... wo aber wegen der Straßenführung und Unübersichtlichkeit anders (vorsichtiger) gefahren wird.
In Serpentinen aufwärts fahrende Radfahrer werden gerne auch mal ganu ohne auf den Gegenverkehr zu achten überholt.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: und gefühlt gibt es anteilsmäßig mehr Radfahrer die sich nicht an die Regeln halten als Autofahrer.
Klar, gerade in Stuttgart ist es oft gar nicht möglich legal durch die Stadt zu fahren. Inkonsequente Radverkehrsplanung schafft Kampfradler.
Je konequenter die Stadt bei der Radverkehrsplanung vorgeht, desto weniger Verkehrsverstöße kann man bei den Radfahrern feststellen. So zumindest meine Erfahrung.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Warum sollte es hier für Radfahrer immer und überall eine Berücksichtigung aller Typen geben? Gibt es doch für Autofahrer auch nicht.
Was für Autofahrertypen gibt es denn?

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Sonst fordere ich das auch für Autos (Stadtautobahn mit 100 km/h durch Stuttgart), und man würde mich zu Recht ... na ja.
Was hat das damit zu tun?
Ich fordere geeignete Wege und nicht mehr.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Und für Autos ist der Bedarf bestimmt höher als für Radfahrer.
Laut UBA sind etwa 50% aller Autofahrten unter 5km. Das sind Entfernungen wo auch der ÖPNV, oft noch nicht sinnvoll arbeitet (wenn man sich nicht gerade zufällig paralell zu einer Stadtbahnachse bewegt).
Will man also den Straßenverkehr in der Stadt reduzieren (oh, da klagt ja gerade einer) denn führt am Radverkehr kein Weg vorbei.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Sorry, aber die Radfahrer, die da unbedingt in der Löwentorstraße bergab fahren wollen, sind diejenigen, die ich als Kampfradler bezeichne.
Und ich bezeichne unbelehrbare Geisteradler als Kampfradler. Machen auch viele Kommunen.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Ist doch erlaubt
Der Wegabschnitt beginnt beim Foto. Da ist kein Schild.
Münzen wir das doch auf eine Situation beim Autofahren um:
Stell dir vor, du kommt von der K43032 und willst auf die B463.
Würden eventuelle Geschwindigkeiten oder Verbote die auf der K4302 galten automatisch auch auf der B463 gelten?

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: M.M.n. endet die Freigabe nicht, denn ich sehe (außer beim abbiegen nach rechts) kein entsprechendes Schild, welches die Erlaubnis der Benutzung wieder aufhebt.
Braucht man auch nicht, da allgemein Verboten. Siehe STVO.
Zitat:§1
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Fahrrad = Fahrzeug.
Ausnahmen nur bei andersweitiger Beschilderung.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Schon alleine die Logik, dass nach rechts ein Schild "nur für Fußgänger", nach links aber kein Schild steht, sagt, dass der Redfahrer nach links fahren soll.
Das Schild steht da, weil der Gehweg ab der Keuzung mit der Löwentorstraße für den Radverkehr freigegeben ist. Und das auch nur in Richtung bergauf.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: Außerdem kann man immer noch absteigen und über die Straße schieben.
Das wäre nicht barrierefrei.
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Bitte seid so gut und verwechselt nicht die Begriffe. Barrierefreiheit hat nichts aber auch garnichts mit Radverkehr zu tun. Ich kläre den Punkt mit dem Radweg. Ich hab den Zuständigen aber noch nicht erreicht. Von der Planung war es ganz klar, der barrierefreie Fußweg und der Radweg gehen um den Wall herum. Sollte die derzeitige Beschilderung falsch oder nicht ausreichend sein dann wird sie mit Sicherheit geändert.

Peter
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(06. 10. 2017, 21:25)Peter K schrieb: Bitte seid so gut und verwechselt nicht die Begriffe. Barrierefreiheit hat nichts aber auch garnichts mit Radverkehr zu tun.

Der Bundesbehindertenbeauftraget schreibt:
Zitat:"Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.

Dazu gehört meines Erachtens auch, dass ein Rollstuhlfahrer (Handbike) oder ein Gehbehinderter mit seinen Fahrrad einen Fahrrad einen Fahrradweg nutzen kann. Und stark Gehbehinderte muss man noch nicht mal an einen Spezialrad erkennen.

Absteigen ist für diese Personengruppe meist keine Option, daher würde eine Schiebestrecke (wie von dt8.de vorgeschlagen) diese Personen von der Nutzung ausschließen.

Inzwischen gibt es sogar mehrere Freizeitradwege die sich ausdrücklich als "barrierefrei" bezeichnen.
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Halo Glx,
kann ich so stehen lassen, wabei du sicher zugeben wirst dass dies nicht die "klassische" Form von Barrierefreiheit ist. Aber zum Thema zurück, ich denke keinen Handbikefahrer würde man auffordern an der von dir beanstandeten Stelle "abzusteigen". Es ist für ihn aber wichtig dass die Steigung nicht größer als 6% ist, da er hier sowohl berg als auch talwärts an seine Grenzen kommt. Ich denke aber die Diskussion hat sich sehr in eine Spezialecke verlagert die am eigentlichen Ziel vorbei geht. Glaube mir auch bei allen Anstrengungen wird es die vollständige Barrierefreiheit (Wobei dieser Begriff nicht definiert ist) nicht geben, trotzdem ist alles zu tun um sie zu erreichen. Aus diesem Grund wurde die Umfahrung hergestellt und der Durchstich on top gebaut. Bitte jetzt nicht die Sache umkehren.

Peter
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(05. 10. 2017, 10:20)glx schrieb:
(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Das sagt die STVO (Zeile 68, Zeichen 295):
Zitat:3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Zwischen Fahrbahnbegrenzungslinie und Fahrstreifenbegrenzungslinie besteht aber ein Unterschied!
Die Fahrstreifenbegrenzungslinie trennt zwei Fahrstreifen voneinander, z.B. den Fahrstreifen des Gegenverkehrs; die Fahrbahnbegrenzungslinie trennt die Fahrbahn vom Seitenstreifen.
Das Zitat 3c) bezieht sich deshalb ausdrücklich nicht auf die Mittellinie!
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(06. 10. 2017, 19:30)glx schrieb: [quote='dt8.de' pid='60486' dateline='1507277796']Ist doch erlaubt
Der Wegabschnitt beginnt beim Foto. Da ist kein Schild.
Münzen wir das doch auf eine Situation beim Autofahren um:
Stell dir vor, du kommt von der K43032 und willst auf die B463.
Würden eventuelle Geschwindigkeiten oder Verbote die auf der K4302 galten automatisch auch auf der B463 gelten?
Zitat:Nein. Aber auch nicht automatisch, wenn man auf der B463 bleibt. Auch da müssen eventuelle Geschwindigkeiten oder Verbote nach der Kreuzung neu beschildert werden, damit sie gültg sind. Daher ist die Situation beim Radverkehr ohnehin nicht mit dem Kraftfahrzeugverkehr vergleichbar.

(06. 10. 2017, 09:16)dt8.de schrieb: M.M.n. endet die Freigabe nicht, denn ich sehe (außer beim abbiegen nach rechts) kein entsprechendes Schild, welches die Erlaubnis der Benutzung wieder aufhebt.
Braucht man auch nicht, da allgemein Verboten. Siehe STVO.
Zitat:§1
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Fahrrad = Fahrzeug.
Ausnahmen nur bei andersweitiger Beschilderung.
Zitat:Wir sind hier aber nicht auf der Straße. Ich sehe den Weg weiterhin von der Straße getrennt und damit die Erlaubnis weitergelten.

Sehe den Weg als von der Straße getrennt: dann gibt es keine rechtlichen Probleme, auf beiden Seiten des Wegs (am Hallschlag und an der Löwentorstraße) ist die Einfahrt für Räder erlaubt, an abzweigenden Wegen ist eine Beschilderung vorhanden, dass nicht hineingefahren werden darf.

[quote='glx' pid='60494' dateline='1507314641']
[quote='dt8.de' pid='60486' dateline='1507277796']Schon alleine die Logik, dass nach rechts ein Schild "nur für Fußgänger", nach links aber kein Schild steht, sagt, dass der Redfahrer nach links fahren soll.
Das Schild steht da, weil der Gehweg ab der Keuzung mit der Löwentorstraße für den Radverkehr freigegeben ist. Und das auch nur in Richtung bergauf.
Zitat:Die Freigabe wäre aber nach der Logik der B463 (s.o.) auch nur bis zur Einmündung gültig. Ein explizites Verbot wäre also nicht nötig, da (würde man die Analogie zur Straße heranziehen) die Erlaubnis ohnehin nur bis zur Einmündung gelten würde.

[quote='glx' pid='60494' dateline='1507314641']
[quote='dt8.de' pid='60486' dateline='1507277796']Außerdem kann man immer noch absteigen und über die Straße schieben.
Das wäre nicht barrierefrei.

Und? Radfahrer sind im Gegensatz zu anderen Personenkreisen nicht auf eine Barrierefreiheit angewiesen.

Du darfst Dich aber auch Deiner Meinung nach rechtskonform verhalten und vom Hallschlag über andere Straßen zur Bahnunterführung fahren. Dann bist Du auf der sicheren Seite und kannst Deine Interpretation beibehalten.
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(07. 10. 2017, 08:19)Peter K schrieb: Ich denke aber die Diskussion hat sich sehr in eine Spezialecke verlagert die am eigentlichen Ziel vorbei geht.

Da gebe ich Dir recht. Allerdings sind in dieser Diskussion zu viele Beteiligte am Schreiben, von denen scheinbar jeder gern das letzte Wort hätte. Es kann sich also noch etwas hinziehen Big Grin
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Nun wurden auch die Sitzbänke an der Bottroper Straße angebracht:

[Bild: 151017-095554-1b0ok3c.jpg]

Und die letzten Pflasterarbeiten laufen:

[Bild: 151017-095638b69jow.jpg]

Hier ist man schon fertig:

[Bild: 151017-095654-1bgvkcy.jpg]

Dort noch nicht:

[Bild: 151017-095738b00kif.jpg]
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Mittlerweile wurde die Absperrung entfernt, welche sich nach der Haltestelle Hallschlag zwischen den Seitenwänden befand:

[Bild: 011117-100150b5zja2.jpg]

[Bild: 011117-100524bhljm6.jpg]

[Bild: 041117-141244bp5jhh.jpg]

Der aktuelle Blick vom Steg runter zur Haltestelle Bottroper Straße:

[Bild: 011117-100536-1bsojoe.jpg]

Vom Geh- und Radweg:

[Bild: 041117-141614-2bs6jc3.jpg]

Nachdem ich anfangs gerätselt habe, was denn dieses neue Konstrukt an der Wand des Tunnelportals darstellen soll, wurde mir von kompetenter Seite erklärt, daß es sich hierbei um eine digitale Sonnenuhr handelt:

[Bild: 301017-153414-1b6pjep.jpg]

[Bild: 301017-153544bowju8.jpg]

[Bild: 301017-153650-1bb5khd.jpg]

[Bild: 301017-153620bimkg1.jpg]

Während bei meiner Begehung am Montag noch nichts von der Haltestellensäule zu sehen war, konnte ich gestern schon eine teilweise errichtete Säule bewundern:

[Bild: 041117-141906bocjkm.jpg]
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