(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: (25. 01. 2013, 14:13)dt8.de schrieb: Zum keinen Mist bestellen: warum hat der 423 dann keine Mg-Bremse?
Ich habe mit meinem Beitrag keinen Vergleich zwischen 423 und 430 herstellen wollen. Doch wenn der Aufgabenträger dem Gewinner seiner Ausschreibung - wie oben bereits geschrieben - vorschreibt, welche Fahrzeuge er einzusetzen hat, ist es absolut unzulässig, der Bahn die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Ich wüsste nicht, daß der Aufgabenträger den Einsatz von 430 vorgegeben hat. Die Beschaffung der 430 war eine unternehmerische Entscheidung der Bahn. Der Aufgabenträger hätte sogar 420 plus erlaubt, hatte also nicht einmal Neuwagen gefordert - nur Klimaanlage.
Die Entwicklung und Beschaffung der 430 ist ausschließlich der DB zu verdanken, weil sie so die hier so freiwerdenden 420 nach Frankfurt und den VRR geben kann, um dort noch ältere 420 abzulösen. Bei einer Ablösung der 420 in F und VRR durch 430 hätten hier in Stuttgart zusätzlich noch die 420 in 420 plus modernisiert werden müssen. Daher ist es für die DB kostengünstiger, die 430 in Stuttgart einzusetzen in die 420 dorthin zu geben, wo keine Klimaanlage gefordert ist.
Mit der VRS-Ausschreibung hat das nur insoweit zu tun, als daß der VRS Klima gefordert hatte.
Ich will damit nicht sagen, daß der 430 schlecht ist (das kann ich gar nicht beurteilen). Aber daß der 430 kein Mist ist, nur weil ihn die Bahn bestellt hat, kann ich so nicht gelten lassen.
Siehe aktuelle Probleme des Talent 2: den hat die Bahn bestellt, ob nun nach Ausschreibungsvorgaben oder nicht. Und was macht die Probleme: die Führerstandsheizung und die Wasserdichtigkeit. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß diese beiden Punkte in irgendwelchen Vorgaben der Ausschreibungen überhaupt erwähnt waren.
Aber ich gebe Dir in einem Punkt recht: aufgrund der Erfahrungen mit der DB in der Vergangenheit gehen die Leistungsbesteller in den Ausschreibungen immer weiter. In der NVBW-Ausschreibung ist jetzt beispielsweise die Mg-Bremse gefordert, um solche Reinfälle wie 423-426 in diesem Punkt nicht nochmal zu erleben.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Die DB betreibt lediglich die Züge und erbringt die vom Aufgabenträger - in diesem Fall vom Verband Region Stuttgart - geforderten Leistungen. Die in diesem Thread geposteten Beschwerden an diesen zu adressieren, wäre in jedem Falle sinnvoller.
Sie stellt bei den 430 auch die Züge, die sie nach ihren Kriterien ausgesucht und beschafft hat. Für die 423 ist Deine Aussage richtig, die sind (oder waren) vom VRS. Allerdings hat auch da die DB die Fahrzeugentscheidung getroffen, der VRS hat sie dann "nur" gekauft.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Zitat:Warum sollten die Flirts da nicht zugelassen werden können? Auf Freilassung - Berchtesgaden laufen die auch, die dortigen 40,8 ‰ sind steiler als die 35 ‰ der Verbindungsbahn.
Die Verbindungsbahn zeichnet sich durch zahlreiche Besonderheiten aus, sodass im Regelbetrieb nur 420er, 422er, 423er oder eben die bestellten, jedoch noch nicht zugelassenen 430er diesen befahren dürfen.
Ich kenne das aktuelle Regelwerk nicht, aber nach dem, was bei mir "herumliegt", gelten Einschränkungen nur für den Fahrgastbetrieb. Und das auch nur wegen der Einstiegshöhen, Zuglängen und für die Fahrplaneinhaltung nötigen Brems- und Beschleunigungswerte. D.h. fahrtechnisch darf dort jedes steiltreckentaugliche das Lichtraumprofil einhaltende Fahrzeug verkehren - nur eben nicht im Linienbetrieb.
Was aber eben nicht ausschließt, das nicht auch andere Fahrzeuge mit den entsprechenden Parametern dafür zugelassen werden können.
Beim 422 bezweifle ich übrigens, daß der dort eine entsprechende Zulassung in Deinem Sinn besitzt. Der ist nämlich für die Station Feuersee zu lang. Als Sonderzug darf der natürlich durch, so wie fast jedes andere Fahrzeug auch.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Zitat:Mit mehr Türen gibt es den Flirt auch.
Selbstverständlich gibt es verschiedene Varianten. Doch auch die beste bietet nicht so viele Türen wie ein ET 430.
Stimmt. Weil noch keiner danach "gefragt" hat.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Zitat:Die Fußbodenhöhe bleibt natürlich, aber als Sonderwunsch bietet Stadler sicher auch höheren Boden an.
Dann müsste man gleich ein komplett neues Modell bauen, da das Grundkonzept des FLIRT dieses als niederfluriges Fahrzeug vorsieht.
Richtig. Aber mit dem DT8.12 hat Stadler gezeigt, daß sich das für sie schon bei 20 Zügen lohnt. Für eine noch größere Zahl machen die das sicher auch für die DB.
Und Tango heißt der auch, obwohl er mit dem Basler oder Bochumer Tango nicht viel Gemeinsamkeiten hat.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Dann bestünde jedoch auch die Gefahr, dass diese Fahrzeuge ihre Zulassung ebenfalls nicht rechtzeitig erhalten.
Die Gefahr besteht sowieso, da der bislang gebaute Flirt nicht mehr neu zugelassen wird, und der Nachfolger Flirt 3 noch nicht zugelassen ist.
Abgesehen davon: das EBA erteilt die Zulassung nicht nach dem Namen des Fahrzeugs, d.h. bei einer Neukonstruktion ist so oder so eine Neuzulassung fällig.
(25. 01. 2013, 17:23)Bahninteressierter schrieb: Zitat:Trotzdem halte ich ihn für die Stuttgarter S-Bahn eher ungeeignet, da untermotorisiert.
Was spricht gegen den Einbau eines leistungsstärkeren Motors, wenn alles andere scheinbar so einfach erfolgen kann?
Einiges - wer spricht von einfach? Und es muß auch kein Flirt sein, mir ist das egal, den auch der hat so einige Probleme, anderer Art eben.
Wenn der 430 tut, dann ist mir der auch recht. Der Grund, warum die DB nicht den Flirt nutzt, sind die Kosten. Die DB wollte mit den 423-426 (und jetzt auch mit den 442) einfach und billig, in dieses Raster fiel der Flirt nicht.
Mir ging es hauptsächlich um die Aussage, daß der Flirt oder ein anderer Triebwagen nicht auf der Verbindungsbahn eingesetzt werden kann. Das wäre so nicht richtig.
Das ist wie mit der Doppeltraktion von 423 und 430: technisch möglich wäre es angeblich, aber es müsste in der Software hinterlegt und vom EBA abgenommen werden. Aber das will keiner machen, weil keiner die Doppeltraktion will.
Und bei der Verbindungsbahn bin ich mir nichtmal sicher, ob die Zulassung überhaupt eine Vorgabe vom EBA ist, denn zugelassen sind ja an sich alle Fahrzeuge. Zu der Zeit meiner Unterlagen gab es noch kein EBA.