Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einstieg nur noch vorne?
Eben gesichtet: 4 42er direkt hintereinander. Ob das die Ursache "Vordereinstieg"hat, weiß ich aber nicht.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
Zitieren
Völlig beschissene neue Regelung. Sorry für meine Wortwahl, aber ich frage mich, wer auf so eine bescheuerte Idee gekommen ist! Heute morgen mit dem 81er Richtung Vaihingen gefahren, Busfahrer sehr schlecht drauf. Ich steige vorne ein, zeige meinen Fahrausweis, Busfahrer schaut mies drein, nickt nur ganz leicht und würdigt mich sonst keines Blickes. Später steigen Schulkinder ein und einer wird richtig derb angemotzt, er solle gefälligst seinen Fahrschein vorzeigen.
Später steigt noch eine junge Frau hinten ein, die absolut nichts geblickt hat, selbst nachdem zweimal die automatische Durchsage kam bitte nach vorne zu kommen, um den Fahrausweis vorzuzeigen. Die Frau rührte sich keinen Zentimeter und blieb einfach sitzen. Der Busfahrer blieb an der Haltestelle stehen, sah mehr als böse in den Rückspiegel über ihm in Richtung Frau, aber fuhr dann schließlich doch weiter, weil es ihm wohl zu blöd war.
Solche Fahrer liebe ich immer, wenn sie morgens schon ein Gesicht ziehen, wie sieben Tage Regenwetter...
Zitieren
Hier mal ein Zeitungsartikel zum Thema: Vordereinstieg: Stuttgarter stehen Schlange

Zitat:Der Fahrer lässt die Anzugträger also nur vorne rein. Alle kaufen brav ihr Ticket – bis auf einen. Er habe kein Kleingeld und sehe nicht ein, zu zahlen, sagt der Mann. "Gut, dann gehen Sie halt durch. Ihr Risiko", antwortet der Fahrer.
Da hat er Recht, der gute Mann! Wenn zufälligerweise ein Prüfpersonal auftaucht, ist er seinen 40 € los.

Zitat:Ganz genau schauen die Fahrzeuglenker nicht hin. Manchmal wundern sie sich, so wie der Kollege auf der Linie 42, dem an diesem Morgen eine AOK-Mitgliedskarte entgegengestreckt wurde. "Im Bus war ein Kontrollteam, deshalb habe ich die Dame durchgelassen", sagt der Fahrer. Das Schmunzeln verkneift er sich nicht.
Oha, da kann ich mir das vorstellen, was passiert...

Zitat:In der Hauptstadt (Berlin) geht es bei Bussen ebenfalls nur vorne rein; was dort im Fünf-Minuten-Takt klappt, funktioniert auch in Stuttgart – so ein SSB-Argument gegen die zahlreich geäußerten Bedenken.
Was dort mit dem Vordereinstieg bei einem 5-Min.-Takt funktioniert, könnte es auch hier in Stuttgart bei 10-Min.-Takt funktionieren, finde ich.

Leserkommentar:
Zitat:Pendler, 28.02.2011

Heute mittag auf dem Heimweg war ein ganz akkurater Busfahrer zugange Smile
Das freut mich, daß es jemanden gibt, der seine Aufgabe ernst nimmt.

Zitat:Alle mussten vorne einsteigen - das Fazit, der hintere Teil war nahezu leer, im vordernen Teil standen die Menschen wie die Sardinen eingepfercht, weil keiner weitergegangen ist.
Das dürfen in dem Fall die Fahrgäste nicht, sie müssen, nachdem sie als erstes eingestiegen sind, ganz durchgehen, damit der letzte, der einsteigt schneller im Bus ist und der Busfahrer auch zeitig losfahren kann.

Das erinnert mich in letzter Zeit an die regelmäßige Ersatzfahrt mit dem RBS von Ditzingen nach Ludwigsburg, wo die Vollhonks* einfach im vorderen Bereich stehenblieben, anstatt ganz nach hinten durchzugehen.

*Sorry für die Wortwahl, ich konnte es mir aufgrund meines Erlebnisses auf der Linie nicht verkneifen.



(28. 02. 2011, 17:39)moduni schrieb: Später steigen Schulkinder ein und einer wird richtig derb angemotzt, er solle gefälligst seinen Fahrschein vorzeigen.
Aha, und der Busfahrer ist der schuldige, weil er die Kinder anschnauzt, weil sie ihm die Fahrkarten nicht vorgezeigt haben? Die Eltern haben in meinen Augen die Pflicht (das gilt auch für die Lehrkraft in den Stuttgarter Schulen), sich über die Neuerungen bei der SSB zu informieren, damit sie ihren Kindern auf den Vordereinstieg und Fahrkartenkontrolle durch den Fahrer vorbereiten können.

(28. 02. 2011, 17:39)moduni schrieb: Später steigt noch eine junge Frau hinten ein, die absolut nichts geblickt hat, selbst nachdem zweimal die automatische Durchsage kam bitte nach vorne zu kommen, um den Fahrausweis vorzuzeigen. Die Frau rührte sich keinen Zentimeter und blieb einfach sitzen. Der Busfahrer blieb an der Haltestelle stehen, sah mehr als böse in den Rückspiegel über ihm in Richtung Frau, aber fuhr dann schließlich doch weiter, weil es ihm wohl zu blöd war.
Sollte sich das bei der Fahrkartenkontrolle durch das Prüfpersonal herausstellen, daß sich eine Frau den Anweisungen des Fahrers widersetzt hatte, dann hätte sie einen richtig großen Ärger, außer, sie konnte aufgrund ihres Hörproblems nicht registrieren, was der Fahrer gesagt hatte. Übrigens steht das nicht umsonst an jeder Tür Aufkleber, daß sich die Regelung geändert hat.

Übrigens finde ich die "völlig beschissene Regelung" sehr sinnvoll.
Zitieren
(28. 02. 2011, 18:14)Jack Lanthyer schrieb:
Zitat:Der Fahrer lässt die Anzugträger also nur vorne rein. Alle kaufen brav ihr Ticket – bis auf einen. Er habe kein Kleingeld und sehe nicht ein, zu zahlen, sagt der Mann. "Gut, dann gehen Sie halt durch. Ihr Risiko", antwortet der Fahrer.
Da hat er Recht, der gute Mann! Wenn zufälligerweise ein Prüfpersonal auftaucht, ist er seinen 40 € los.

Hat er in meinen Augen absolut nicht, zumindest nicht, was seine Reaktion angeht: Was nutzt denn das ganze Gerede von "mehr ehrlichen, zahlenden Kunden", wenn der Busfahrer in diesem Moment nicht durchgreift und den zahlungsunwilligen Fahrgast einfach stehen läßt?
So kann man sich den ganzen Aufwand doch sparen!

(28. 02. 2011, 18:14)Jack Lanthyer schrieb:
(28. 02. 2011, 17:39)moduni schrieb: Später steigen Schulkinder ein und einer wird richtig derb angemotzt, er solle gefälligst seinen Fahrschein vorzeigen.
Aha, und der Busfahrer ist der schuldige, weil er die Kinder anschnauzt, weil sie ihm die Fahrkarten nicht vorgezeigt haben?
Ist er! Der Ton macht die Musik! Und die Kinder darf er nicht (auch nicht verbal) für Versäumnisse ihrer Eltern bestrafen.
Ganz abgesehen davon, dass die Schulkinder in Zukunft möglicherweise zahlende Kunden werden- da ist ein herumschnauzender Busfahrer (auch wenn er in der Sache recht hat) sicher eine gaaaaaaanz tolle Werbung...

Ich frage mich ernsthaft, was solche Menschen im Publikumsverkehr zu suchen haben.
Zitieren
Muss @Jack Lanthyer absolut Recht geben. Der Job als Busfahrer war schon vor dem 27.03.2010 nicht gerade stressfrei und einfach, jetzt ist es nochmal eine ganze Ecke happiger geworden, unabhängig davon, ob diese Regelung in anderen deutschen Städten schon viel länger existiert (was nicht heißt, dass sie trotzdem gut sein muss).
Und dass der Busfahrer da so unverschämt im Ton wird, weil unwissende Kinder nicht wissen, dass sie was vorzeigen müssen, ist absolut keine Entschuldigung! Ich liebe solche Leute echt ganz besonders, besonders wenn sie Kinder anschnauzen. So jemand hat dann in meinen Augen den Beruf verfehlt, es zwingt in schließlich keiner dazu! So soll er sich einen anderen Job suchen, wo er seine scheiß Laune ausleben kann, aber bitte frühmorgens nicht an mir oder anderen Kunden, immerhin zahle ich seinen Lohn mit meinen Fahrkarten mit.
Zitieren
Was war am 27.03.2010? Hat man da allgemein die Fahrkartenkontrolle im Bus eingeführt, und vorher war Schwarzfahren der Normalzustand?
Zitieren
(28. 02. 2011, 22:03)siradlib schrieb: Hat er in meinen Augen absolut nicht, zumindest nicht, was seine Reaktion angeht: Was nutzt denn das ganze Gerede von "mehr ehrlichen, zahlenden Kunden", wenn der Busfahrer in diesem Moment nicht durchgreift und den zahlungsunwilligen Fahrgast einfach stehen läßt?
So kann man sich den ganzen Aufwand doch sparen!
Darf sich der Busfahrer in begründeten Fällen von der Beförderungspflicht distanzieren, damit er die zahlungsunwilligen Kunden nicht mitnehmen muß?

(Wobei ich der Meinung bin: Wer nicht zahlt oder zahlen will, läuft...)
Zitieren
(28. 02. 2011, 23:17)Jack Lanthyer schrieb: Darf sich der Busfahrer in begründeten Fällen von der Beförderungspflicht distanzieren, damit er die zahlungsunwilligen Kunden nicht mitnehmen muß?
Klar. Natürlich nur, wenn die Beförderungsbedingungen den Kauf eines Fahrausweises vorsehen. Aber davon würde ich jetzt mal einfach ausgehen.
Im Klartext: Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen -> Keine Beförderungspflicht.
Natürlich hält niemand die SSB davon ab, trotzdem Leute mitzunehmen. Da man anscheinend auch umsonst mitfahren darf, wenn man nur genug Theater macht, ist das ganzen Vordereinstiegs-Theater völlig umsonst.
Zitieren
Was denn, sind wir mittlerweile so weit, dass gefordert wird, wer nicht zahlen will der braucht auch nicht?

Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar. Die 40 EUR sind Kulanz des VVS, eine Notwendigkeit besteht nicht. 1x Schwarzfahren = 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das erlaubt das Gesetz. Das absichtliche Vorzeigen einer falschen Fahrkarte ist nach BGB ein Betrug, ebenfalls strafbar. Auf der Wertmarke rumschreiben oder eine Fahrkarte unkenntlich machen ist Urkundenfälschung, ebenfalls strafbar.

Das sind keine Ordungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Vielleicht sollte die SSB mal heftiger durchgreifen und das Gericht statt Geldstrafen Sozialstunden verhängen. Die werden dann genutzt um Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sauber zu halten. Vielleicht sorgt das mal für einen klaren Kopf bei der Fraktion "Falsche Fahrkarte vorzeigen ist cool".
Zitieren
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar.
Hinweise darfst du gerne. In dem beschriebenen Fall ging es aber darum, dass ein Fahrgast sich geweigert hat, beim Busfahrer einen Fahrschein zu erwerben, das hat er ihm auch deutlich gesagt. Das ist dann keine Leistungserschleichung mehr, da eben nichts erschlichen wird. Wenn der Busfahrer ihn trotzdem mitnimmt, wären bei einer Prüfung auch die 40€ fällig, aber es ist dann keine Tat nach § 265a StGB (wenn schon, dann bitte das richtige Gesetz zitieren) mehr.
Das gilt übrigens nur für die fälle, in denen das Personal weiß, dass jemand keine Fahrkarte hat. Ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich habe keinen Fahrschein" reicht nicht, um um 265a StGB herumzukommen, sagt die Rechtssprechung.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste