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Alternativen zum "U" vor der Liniennummrer
#31
Die U-Schilder gab es schon, als nur der Tunnel Neckartor-Marienplatz in Betrieb war. Vielleicht gab es vorher auch schon an der Station Charlottenplatz eins. Das konnte ich einem uralten Stadtplan entnehmen, der beim Ausmisten aufgetaucht ist.

In der Fahrplanauskunft finde ich etwas anderes verwirrend: Jede Stadtbahn, die ein Stück im EBO-Betrieb fährt, wird als Bahnlinie gelistet. So sind in der Rhein-Neckar-Region die Straßenbahnlinien RNV 4 und 5 also Bahnlinien, mit denen man in Weinheim, Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg weiterfahren kann, die anderen Straßenbahnen jedoch nicht. Genauso listet die Bahn nur diese beiden Linien in ihren ausgedruckten Fahrplänen mit auf. Noch verwirrender ist Karlsruhe. Dort fahren die Stadtbahnlinien S1, S11 und S2 letztendlich nur im BoStrab-Betrieb. Darum kennt die Fahrplanauskunft der Bahn die Ziele an diesen Linien nicht. Umgekehrt ist der Bahntarif auf diesen Linien nicht anwendbar. Ich hatte z.B. mal eine DB-Karte nach Rheinstetten-Forchheim gelöst und bin in Karlsruhe mit der S2 weiter. Ein Kontrolleur meinte, ich hätte nur mit der S4 fahren dürfen (nutzt im Vergleich zur S2 Bahnstrecken), war aber am Schluß doch noch kulant.
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#32
Stimmt so nicht ganz. Das tolle ist, dass in Rheinneckar nur die OEG (Linie 5) als STR 5 und als RNV 5 auftaucht. Die RHB ist nur STR 4.

In Karlsruhe ist das Problem ein anderes. Die S1, 11, 31, 32, 4, 41, 5, 6, 8, 9 werden von der Albtalbahn betrieben - hier gelten DB-Fahrkarten (Außer auf den S1/11 und S3x nördlich Bruchsal). Diese Strecken haben auch alle EBO-Anteil.
Die S2 wird von den VBK betrieben, und fährt rein auf BOStrab-Gleisen. Die Kennzeichnung als Stadtbahn hat hier den Grund, dass im KVV alle Linien, die über die Stadtgrenze hinaus fahren, S heißen.

Das führt tariflich zu einigen perversionen. Eine DB-Karte Stuttgart-Karlsruhe HBF gilt in der S4 durch die Stadt. Wenn man mit der S5 bis Marktplatz fährt, gilt sie auch - man darf aber nur die S4 zum HBF nutzen - in der S1 ist man Schwarzfahrer (weil hier nur Anstoßtarif NE gilt - wird von der AVG aber kulant gehandhabt).

Nebenher bemerkt stehen alle (AVG-teil-EBO-Linien und OEG) doppelt drin - einmal mit allen Halten, und einmal wie im Kursbuch veröffentlicht.

In Köln/Bonn stehen die 16 und 18 (ex-KBE) allerdings nur einmal und nur als STB drin. Hier gilt allerdings auch kein DB-Tarif (bzw Anstoß-NE).
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#33
Das mit den EX-KBE hat einen komischen Hintergrund. Kann man aber im Wikipedia-Artikel zur Stadtbahn Köln nachlesen.
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#34
Ich zitiere es ja gerne immer wieder: Die Stadtbahn Stuttgart ist so konzipiert, daß sie - entsprechende finanzielle Mittel vorausgesetzt - jederzeit zu einer Voll-U-Bahn ausgebaut werden kann.
Insofern, sowie angesichts der bereits unterirdisch verlaufenden Innenstadtstrecken, halte ich das "U" für vollkommen in Ordnung.
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#35
Moin;

(22. 09. 2009, 18:54)Yamanote schrieb: Ich zitiere es ja gerne immer wieder: Die Stadtbahn Stuttgart ist so konzipiert, daß sie - entsprechende finanzielle Mittel vorausgesetzt - jederzeit zu einer Voll-U-Bahn ausgebaut werden kann.

Also während mir der Unterschied zwischen einer Stadtbahn und einer Straßenbahn eher unklar ist (Stuttgart hat gebaut, Erfurt einen Beschluß im Stadtrat gefaßt), kann eine U-Bahn davon genau abgegrenzt werden (U-Bahn bei Wikipedia)
Und wie man aus dem Stadtbahnbetrieb einen von allen niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln befreiten Betrieb bauen will, kann ich mir offen gestanden nicht vorstellen.
Das war mal als U-Bahn konzipiert, wird aber keine mehr werden können.

Viele Grüße
Ramiro
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#36
(23. 09. 2009, 07:43)Fahrkartenbenutzer schrieb: Also während mir der Unterschied zwischen einer Stadtbahn und einer Straßenbahn eher unklar ist (Stuttgart hat gebaut, Erfurt einen Beschluß im Stadtrat gefaßt), kann eine U-Bahn davon genau abgegrenzt werden (U-Bahn bei Wikipedia)
Und wie man aus dem Stadtbahnbetrieb einen von allen niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln befreiten Betrieb bauen will, kann ich mir offen gestanden nicht vorstellen.
Das war mal als U-Bahn konzipiert, wird aber keine mehr werden können.

Viele Grüße
Ramiro

Alle Tunnel und Stationen sind auf 120 Meter-Voll-U-Bahnen ausgelegt, und wie man die niveaufreien Kreuzungen wegbekommen kann?

Na ganz einfach, einen Tunnel graben, U-Bahn eben :-)

Geht schon, wenn man will. Beschrankte Bahnübergange sind aber auch bei U-Bahnen erlaubt, denn ein vollgesicherter Bahnübergang zählt m.W. als völlig unabhängig vom Straßenverkehr. (Sonst würden einige "international" als U-Bahn anerkannte Netze, nämlich rausfallen, z.B. Oslo T-Bane)

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#37
(23. 09. 2009, 08:32)henchen2410 schrieb:
(23. 09. 2009, 07:43)Fahrkartenbenutzer schrieb: Und wie man aus dem Stadtbahnbetrieb einen von allen niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln befreiten Betrieb bauen will, kann ich mir offen gestanden nicht vorstellen.
Das war mal als U-Bahn konzipiert, wird aber keine mehr werden können.

Alle Tunnel und Stationen sind auf 120 Meter-Voll-U-Bahnen ausgelegt, und wie man die niveaufreien Kreuzungen wegbekommen kann?

Na ganz einfach, einen Tunnel graben, U-Bahn eben :-)

Und den Rest stilllegen.

So wie es in den 70-ern geplant war: eine U-Bahn-Linie Vaihingen - Fellbach/Mühlhausen und eine U-Bahn-Linie Heumaden/Möhrigen - Gerlingen/Freiberg, mehr braucht man nicht und ist auch nicht bezahlbar.
Die Bauarbeiten in Zuffenhausen/Stammheim können auch gleich eingestellt werden.
(21. 09. 2009, 21:57)noname schrieb: Es gibt keine Alternative!

Doch:

[Bild: d021079i]

Und was ist besser lesbar? Und die Fahrgäste haben trotz fehlendem U die richtige Linie gefunden.
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#38
Hallo zusammen,

zumindest in Zeiten des Mischbetriebs war das U sinnvoll, da man so schnell zwischen Stadt- und Straßenbahn unterscheiden konnte - und somit zwischen Hoch- und Tiefbahnsteig.Außerdem signalisiert das U ja auch große Fahrzeuge mit einer hohen Reisegeschwindigkeit. Somit ist es nicht ganz fehl am Platze.
Und rechtlich gibt es auch keine U-Bahnen - für die gilt auch die BOStrab

Gruß, Philipp
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#39
Zitat:Geht schon, wenn man will. Beschrankte Bahnübergange sind aber auch bei U-Bahnen erlaubt, denn ein vollgesicherter Bahnübergang zählt m.W. als völlig unabhängig vom Straßenverkehr.

Das sehe ich nicht so. Zumindest nicht laut dem, was Wikipedia sagt. Dort steht nämlich:

Zitat:Unabhängig bedeutet in diesem Falle auch, dass sich eine U-Bahn mit keinem anderen Verkehrsmittel niveaugleich kreuzen darf, also keine Bahnübergänge, ob für Fußgänger oder Fahrzeuge, keine Verzweigungen zu anderen Schienensystemen wie Eisenbahn, Straßenbahn usw.

Grüße!
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#40
Das ist nur die sicht des VDV. Der einzige wirkliche Unterschied zw. Straßenbahn und U-Bahn ist die aufhebung der 2,65m Fahrzeugbreite und der 75m längenbeschänkung durch den nicht straßenbündigen Gleiskörper.
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