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U6 zur Messe und zum Flughafen
Lightning 
Urheberrecht ? Wie war das nochmal beim denkmalgeschützten Bonatz-Bau ? Peter Dübbers, als Rechtsnachfolger seines Großvaters, ist seinerzeit mit der Klage gegen die Bahn AG de facto gescheitert.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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Hallo Micha,
Das ganze gilt für gewisse Zeiträume. Ich glaube es waren 25 Jahre oder so. Und das der Denkmalschutz hier die Bauarbeiten erlaubt ist seine eigene Verantwortung.
VG Alex
Fährt ab auf GT4, DoT4, O307 und co.
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com
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(22. 08. 2021, 20:17)snowtrain schrieb:
(22. 08. 2021, 09:59)AlexB2507 schrieb: Hallo Snowtrain,
Ich mag deine Bildberichte ja sehr aber kann man dich bitte mal zu einer Infoveranstaltung zum Thema Urheberrecht bei Architekten schicken, deine Kommentare können dann nur besser werden. Die Halltestelle Staatsgalerie anzumalen würde ihre Architektur, die sehr auf der Form beruht zerstören. Des weiteren wäre sie ohne Zustimmung von Herrn Ingenhoven nicht erlaubt und dieser könnte wenn etwas gegen seinen Willen verändert wurde klagen, siehe wie GMP das am Berliner HBF mit der decke im UG gemacht haben.
VG Alex

Hallo Alex,

genau das ist völlig absurd. Wenn ich mir etwas kaufe bzw. anfertigen lasse - und dafür bezahle - dann kann ich damit machen was ich will. Auch gleich wieder kaputtmachen wenn mich das anmacht. In dem Fall hier wurde der Architekt bestimmt fürstlich entlohnt für seine Tätigkeiten an der Haltestelle. Damit ist meiner Meinung nach die Sache erledigt. Das Ganze gehört nun der DB bzw. der SSB und sie kann - nach meinem Rechtsverständnis - mit ihrem Eigentum machen was sie möchte. Anmalen lassen, eine Wandverkleidung hinsetzen oder auch - wenn sie will - sofort wieder abreißen lassen. Gesetze die dem Architekten außer seiner Bezahlung sonst noch weitergehende Rechte zugestehen sind völlig überzogen und meiner Meinung nach absolut unangebracht. Was mir gehört kann ich beliebig bearbeiten (sofern kein anderer dabei zu Schaden kommt logischerweise).

Stephan
So sehr ich deine Bildberichte schätze, aber mit dieser Aussage liegst du leider so was von daneben. Es ist dein gutes Recht diese Meinung zu haben nur ist sie was das Urheberrecht anbelangt leider falsch. Und zwas richtig falsch. Das einzige was stimmt ist dass ich "mein" Eigentum abbrechen kann wenn es seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Wie du eine "Nicht-mehr-Zweckerfüllung" mit Farbe begründen willst ist eine spannende Frage über die sich sicher Gerichte lange auseinandersetzen können. Deine Meinung zur Gestaltung einiger Haltestellen ist in deinen Bereichten klar abzulesen, aber es ist deine Meinung. Ich habe eine andere Meinung die in diesem Punkt der deinen total entgegen steht. Bei Gestaltung von Bauwerken meint jeder mitreden zu können. Dem ist leider nicht so. Es kann aber jeder seine Meinung dazu äußern, das ist okay. Mit Kritik muss jeder Planer/Gestalter umgehen und sich auch auseinander setzen.
Gruß Peter
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Hallo Stephan,
Hier kannst du hoffentlich alles nachlesen was dich interessiert: Die Urheberrechte des Architekten
Wenn es kein Urheerecht gebe hätte die Stuttgarter Stadtbibliothek schon seit langer zeit gerne Sitzmöglichkeiten in dem unteren Freiraum geschaffen. Das möchte der Architekt aber nicht, da er den Raum frei von "Störungen" haben möchte.
Zum Thema warum Farbe der Haltestelle Staatsgalerie nicht gut tun würde könnte man einfach mal anführen, das die Wirkung der Form nur durch die minimalistische, helle "Farb"gestaltung zu Stande kommt. Eine bunte Bemalung würde die Wirkung der Form ehr negativ beeinträchtigen.
VG Alex
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(23. 08. 2021, 08:52)AlexB2507 schrieb: Zum Thema warum Farbe der Haltestelle Staatsgalerie nicht gut tun würde könnte man einfach mal anführen, das die Wirkung der Form nur durch die minimalistische, helle "Farb"gestaltung zu Stande kommt. Eine bunte Bemalung würde die Wirkung der Form ehr negativ beeinträchtigen.

Das kommt ganz auf die Umsetzung an. Durch den Einsatz von Farben kann man auch die Form von Gebäuden hervorheben. Grundsätzlich bin auch ich der Meinung, dass die Haltestelle zwar von der Form her sehr schön geworden ist, aber durch kleine farbliche Akzente noch wesentlich angenehmer wirken könnte. 
Manchen Architekten würde es sowieso gut tun, auf Wünsche aus der Bevölkerung einzugehen, statt aus rein egoistischen Gründen grundsätzlich ablehnend auf alles zu reagieren, was man sich nicht selber ausgedacht hat.
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Question 
Warum startet man nicht endlich mal eine ergebnisoffene Bürgerbeteiligung - in welcher Form auch immer - dazu ?
Die Mehrheit der Nutzer, die es tagtäglich ("optisch") betrifft, wäre sicher nicht für betongrau - und auch nicht für "hellgrau".

Wie letztlich der so gepriesene, teuer und sehr aufwendig hergestellte "weiße Beton" an der U-Staatsgalerie rauskommt bleibt ebenso abzuwarten.

An anderer Stelle hieß es hier irgendwo mal dazu, die beliebtesten Autofarben seien angeblich silbern oder grau.

Das ist aber wohl nur die halbe Wahrheit:  eine große Rolle bei den Autofarben spielt jedenfalls der Wiederverkaufswert, 
der bei o.g. Fahrzeugen höher ist, da quasi "neutraler" als z.B. bei rot oder grün.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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Da sprichts du auch etwas wichtiges an. Grau und Silber sind zeitlos. Eine farbige Gestaltung kann in einigen Jahren total überholt wirken, das zeitlose weißgrau der Haltestelle Staatsgalerie wird, bei guter Pflege, auch in Jahren noch zeitlos sein.
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(23. 08. 2021, 21:25)AlexB2507 schrieb: Da sprichts du auch etwas wichtiges an. Grau und Silber sind zeitlos. Eine farbige Gestaltung kann in einigen Jahren total überholt wirken, das zeitlose weißgrau der Haltestelle Staatsgalerie wird, bei guter Pflege, auch in Jahren noch zeitlos sein.

Ich habe noch nie 5-10 Jahre alten Sichtbeton im Außenbereich gesehen, an dem nicht durch Wasser, Moosbildung oder Witterungseinflüssen eine deutlich sichtbare Alterung eingesetzt hätte. Siehe die relativ junge Haltestelle Bottroper Straße.

Ist eine Fläche gestrichen, verputzt oder verblendet, kann man das erneuern oder farblich anpassen, wie z.B. jetzt Hbf tief. Sichtbeton wird und bleibt einfach verwittert. Man kann durch Reinigung nur versuchen, es nicht allzu schlimm werden zu lassen.

Auch Graffiti bekommt man meist nicht völlig rückstandsfrei entfernt.
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Ich verstehe es einfach nicht wieso Architekten so viel Macht gegeben wird und die Auftraggeber eines Bauwerkes im Prinzip völlig rechtlos dastehen und nichts an dem Bauwerk ändern/umbauen können. Mein Sofa oder mein Fahrrad oder mein Radio - alles kann ich nach Belieben verändern oder auch zerstören ohne daß da jemand der das Teil mal entworfen hat mitreden kann - wieso also ausgerechnet Architekten?  Ich wiederhole mich: der Herr Ingenhoven wurde bestimmt mehr als gut bezahlt für seinen Job und damit ist - für mich - die Sache erledigt. Alles andere ist Sache der Auftraggeber (DB/SSB).  Daß das Gesetz jetzt etwas anderes sagt ist mir bekannt. Meiner Meinung nach ist das aber schreiend ungerecht wie es jetzt geregelt ist.

Irgendwie les ich hier raus daß manche meinen, daß man nicht nur das Gesetz achten soll, sondern es auch unbedingt gut finden soll was dort steht.  Aber wenn mir nun mal etwas gegen den Strich geht und ich es absolut nicht richtig finde dann sage ich das auch ganz deutlich. Da bin ich einfach zu sehr Rebell der die Welt verändern möchte.

Und das einzige Grau das ich mag ist am Himmel zu beobachten. Da ist mir nämlich ein wolkenverhangener grauer Herbsttag mit 15 Grad wesentlich lieber als 35 Grad und ein strahlend blauer Sommerhimmel. Aber genau dieses Grau mag wiederum kaum jemand - auch Leute die sonst gern alles grau angemalt sehen in der Stadt - ich bin einfach genau andersrum gepolt als die Masse Wink
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(23. 08. 2021, 08:52)AlexB2507 schrieb: Wenn es kein Urheerecht gebe hätte die Stuttgarter Stadtbibliothek schon seit langer zeit gerne Sitzmöglichkeiten in dem unteren Freiraum geschaffen. Das möchte der Architekt aber nicht, da er den Raum frei von "Störungen" haben möchte.

Auch auf die Gefahr hin, noch weiter ins OT zu rutschen: hätte der Architekt dann nicht auch - notfalls gerichtlich - verhindern können, daß das Wasserbassin rund um die Stadtbibliothek, das ja entscheidend für eine "leichte" Außenwirkung des würfelförmigen Baus gewesen sein soll, von der Stadt einfach weggespart wurde?
Oder, wieder etwas näher am Thema: hat es auch mit diesem Umstand etwas zu tun, daß die Unterführung Vaihinger Straße inzwischen ihr drittes "Kleid" trägt, nach der betongrauen Anfangsphase von 1966 kam ja 1978 das Stelzig'sche "Polygon-Bunt" und - zufällig? - 25 Jahre später, also womöglich nach Ablauf von dessen Rechten, dann 2003 die heutige Gestaltung mit den Gittern und Glasdächern? Und könnte das auch heißen, daß wir uns bei den wegen ihrer Gestaltung teils liebgewonnenen, teils wohl auch verhaßten, aber fast allesamt ziemlich angejahrten offenen Hst'en der Talquerlinie aus den 1990ern demnächst auch auf etwas Neues ("zeitgemäßeres") gefaßt machen können / müssen?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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