Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr
#11
Natürlich kann ein Schwarzfahrer zur Wache mitgenommen werden, wenn er keinen Ausweis dabei hat. Dann handelt es sich aber nicht mehr um einen Verdacht, da ja ein Tatbestand bereits bestätigt ist.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, unter welchen Umständen jemand nur unter dem Verdacht stehen kann, schwarz gefahren zu sein und wie man während eines Polizeigewahrsams weitere Klarheiten darüber schaffen könnte. Entweder wurde jemand erwischt oder nicht. Entweder man ertappt jemanden auf frischer Tat oder es ist nicht mehr feststellbar.
Zitieren
#12
Man kann ja z.B. seine Fahrkarte vergessen haben oder sie nicht finden. Wenn man das dann den Kontrolleuren sagt, besteht für diese eben nur der Verdacht.
Zitieren
#13
(26. 11. 2009, 12:11)GoaSkin schrieb: Natürlich kann ein Schwarzfahrer zur Wache mitgenommen werden, wenn er keinen Ausweis dabei hat. Dann handelt es sich aber nicht mehr um einen Verdacht, da ja ein Tatbestand bereits bestätigt ist.

Eben. Nennt man "Beschuldigter". Nichts anderes schreibe ich.

(26. 11. 2009, 12:11)GoaSkin schrieb: Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, unter welchen Umständen jemand nur unter dem Verdacht stehen kann, schwarz gefahren zu sein und wie man während eines Polizeigewahrsams weitere Klarheiten darüber schaffen könnte. Entweder wurde jemand erwischt oder nicht. Entweder man ertappt jemanden auf frischer Tat oder es ist nicht mehr feststellbar.

Wo stand das geschrieben, daß jemand zur Klärung des Verdachts des Schwarzfahrens in Polizeigewahrsam genommen wurde? Das kann ich nirgendwo finden.
Ich gehe noch immer davon aus, daß der Anschein einer Beförderungserschleichung vorlag, und dann ist eine Personalienfeststellung immer die Folge.

Ich schreibe deshalb Anschein, weil eine (angeblich oder wahr) vergessene Fahrkarte zunächst einmal auch darunter fällt. Um sich dann bei einer vergessenen Fahrkarte von dem Vorwurf zu entlasten sollte es ohnehin im beiderseitigen Interesse liegen, die Personalien festzustellen, denn anders kann gar keine vohandene gültige Monatskarte vorgelegt werden.
(26. 11. 2009, 13:13)metalhead schrieb: Man kann ja z.B. seine Fahrkarte vergessen haben oder sie nicht finden. Wenn man das dann den Kontrolleuren sagt, besteht für diese eben nur der Verdacht.

Auch bei einem Verdacht ist eine Personalienfeststellung bereits rechtens. Und wie schon gesagt, zu einer Personalienfeststellung darf die Polizei einen zur Wache bringen.
Zitieren
#14
(25. 11. 2009, 20:51)_U8_ schrieb: NEIN NEIN!!!! Martin!!! Weißt du was mir mal passiert ist ?!
Eine Person hat meinen Namen bei der Kontrolle angegeben, als die kontrolliert wurde und keine Fahrkarte hatte!
Die Kontrolleure wollen keinen Ausweis sehen, die wollen nur ihren Zettel ausgefüllt bekommen, sonst nix, leider! Da ist nix mit feststellen, ob es sich wirklich um die angegebene Person handelt!

Die Eidesstattliche Versicherung darf man eigentlich nur dann machen, wenn die betreffende Person _irgendwas_ wo der Name draufsteht (z.B. Kreditkarte) dabei hat. Das ganze dient zur Verfahrensvereinfachung. Schwarze Schafe gibts natürlich immer.

Zitat:Von mir aus soll jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird (also keine Fahrkarte hat, und sich nicht ausweisen kann), HART zur Verantwortung gezogen werden! Damit meine ich, eine höhere Geldstrafe!

Auf welcher rechtlichen Grundlage? Wir haben in Deutschland keine Ausweis-Mitführpflicht.

Zitat: Ich würde die Strafe von 40€ auf 1 000€ erhöhen, dann würde es sich auch lohnen, bei jedem Schwarzfahrer einen Polizisten zu rufen, der dann feststellt, um welche Person es sich handelt!

Den Polizisten rufen kannst immer. Die Strafe für Leistungserschleichung liegt übrigens bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr (Siehe §265a StGB)
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
Zitieren
#15
Hmmm... ein neues Forenmitglied öffnet einen Thread mit so einem kontroversen Thema, schreibt dann aber selber nichts mehr dazu, und scheint sich auch nicht sonderlich für andere Threads hier zu interessieren. Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass wir hier an der Nase rumgeführt werden, und sich der Threadstarter wahrscheinlich schieflacht wie seine Geschichte hier ernsthaft diskutiert wird. Ich werde mich hier sicherlich nicht zum Affen machen und meinen Senf dazugeben.
Zitieren
#16
(25. 11. 2009, 20:51)_U8_ schrieb: NEIN NEIN!!!! Martin!!! Weißt du was mir mal passiert ist ?!
Eine Person hat meinen Namen bei der Kontrolle angegeben, als die kontrolliert wurde und keine Fahrkarte hatte!
Die Kontrolleure wollen keinen Ausweis sehen, die wollen nur ihren Zettel ausgefüllt bekommen, sonst nix, leider! Da ist nix mit feststellen, ob es sich wirklich um die angegebene Person handelt!

Die Schwerpunktkontrollen laufen auch etwas anders ab als eine normale Kontrolle, da ist die Polizei schon da.

(27. 11. 2009, 10:09)eisteefahrer schrieb:
(25. 11. 2009, 20:51)_U8_ schrieb: Von mir aus soll jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird (also keine Fahrkarte hat, und sich nicht ausweisen kann), HART zur Verantwortung gezogen werden! Damit meine ich, eine höhere Geldstrafe!

Auf welcher rechtlichen Grundlage? Wir haben in Deutschland keine Ausweis-Mitführpflicht.

Du hast aber auch kein Recht, eine Straftat (Schwarzfahren) zu begehen. Tust Du das doch, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man etwas von Dir will, und sei es nur der Personalausweis oder eben die Festnahme zur Personalienfeststellung.
Zitieren
#17
(27. 11. 2009, 13:32)dt8.de schrieb: Du hast aber auch kein Recht, eine Straftat (Schwarzfahren) zu begehen. Tust Du das doch, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man etwas von Dir will, und sei es nur der Personalausweis oder eben die Festnahme zur Personalienfeststellung.

Das schon. Aber die Forderung war ja, jemanden der Schwarzfährt und sich nicht ausweisen kann hart zu bestrafen. Und da frag ich mich schon, warum.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
Zitieren
#18
Zitat:Du hast aber auch kein Recht, eine Straftat (Schwarzfahren) zu begehen. Tust Du das doch, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man etwas von Dir will, und sei es nur der Personalausweis oder eben die Festnahme zur Personalienfeststellung.

Martin! Ich bin NICHT SCHWARZGEFAHREN! (Ich verbitte mir sowas !!)

Wie schon geschrieben, ist eine Person schwarzgefahren, dann kam die Kontrolle, und diese Person hat MEINEN NAMEN angegeben und MEINE UNTERSCHRIFT gefälscht!

Ich sehe es einfach nicht ein, dass die SSB "so kontrolliert"! (dann könnten sie ja gleich auffhören zu kontrollieren, wenn ein Schwarzfahrer einfach die Personalien von einer anderen Person angibt, und die andere Person dann die Rechnung erhält)

Dieser Vorfall ist aber schon einige Jahre her. Aber dennoch sehe ich es NICHT (!) ein, dass ICH ALS JAHRESKARTENBESITZER von der SSB eine Rechnung wegen Schwarzfahrens bekam.

Ich habe auch damals in einem Brief deutlich gemacht, dass ich mich von der SSB nicht so verarschen lasse! Ich habe wie gesagt ein Ticket. Und die Kontrolleure müssen meiner Meinung nach immer einen Ausweis verlangen,befor der Zettel ausgefüllt wird!

Ich bekam aber dann die 40€ (die ich zu Sicherheit überwiesen hatte) auch wieder zurück überwiesen von der SSB. Denen habe ich auch gleich klargemacht, dass ich, falls sowas nochmal passieren sollte, gleich die SSB anzeigen werde. Dann waren die plötzlich ganz lieb zu mir...habe denen ja auch meine Fahrkarte gezeigt gehabt und alles, also sie haben mir es dann auch gegalubt, dass meine Unterschrift gefälscht wurde. (Zudem habe ich es ja bewiesen, weil meine Schrift ganz anderst ist, als die Schrift bei dem Strafzettel von den Kontrolleuren!)

@eisteefahrer
Ich würde da einfach eine neue Regelung einführen - dass das eben so gemacht werden kann. Mit der Ausweispflicht in den Zügen/Bussen der SSB!
( Die SSB könnte sicher so eine Regelung einführen,denke ich mal )
Viele Grüße aus Möhringen
Zitieren
#19
(27. 11. 2009, 19:28)_U8_ schrieb: Ich würde da einfach eine neue Regelung einführen - dass das eben so gemacht werden kann. Mit der Ausweispflicht in den Zügen/Bussen der SSB!
( Die SSB könnte sicher so eine Regelung einführen,denke ich mal )

Ausweispflicht in Zügen und Bussen ??? Bist du geisteskrank ? Falls das jemals umgesetzt werden sollte, so schwör ich bei Gott, werde ich niemals mehr einen Fuß in ein SSB-Transportmittel setzen.

Ich trage meinen Ausweis nie mit mir herum, es sei denn ich begebe mich ins Ausland. Da ich doch schon eine Weile volljährig bin brauche ich das auch nicht für Kino etc.

Was für einen Polizeistaat möchtest du eigentlich herbeiführen ? Nur weil einmal jemand deinen Namen bei einer Kontrolle angegeben hat.

Ich bin selbstverständlich immer im Besitz einer gültigen Fahrkarte wenn ich in Zügen und Bussen unterwegs bin - meist übrigens ein BW-Ticket. Zwecks Legitimation, daß ich auch der bin, der da unterschrieben hat, muß dabei meine Bahncard reichen - Ausweis habe ich bekanntlich nie bei mir.
Zitieren
#20
Naja, sonst kann halt jeder einfach von jemand anderst den Namen angeben...aber wenn die Polizei eine allgemeine Ausweiskontrolle macht, musst du doch auch einen Ausweis zeigen? Selbst wenn du nen Führerschein hast, müßtest du es ja wissen, da wird einfach so unangesagt allgemeine Verkehrskontrolle gemacht, und da muss der Führerschein halt vorgelegt werden...
Und soweit ich weiss, spielt es da mit volljährig oder nicht keine Rolle....aber ok, glaube wir sollten den Themenersteller mal wieder zu Wort kommen lassen!
Viele Grüße aus Möhringen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste