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Streckensperrungen & Betriebsunterbrechungen 2020
(13. 11. 2020, 05:39)websurfer83 schrieb: Danke für deine Bilder! Konntest du zufällig erkennen, welches Unternehmen den Abbruch dort macht? Eventuell vielleicht mit einer Nahaufnahme eines Baggers mit Beschriftung wäre super!

Hab mal kurz vorbeigeschaut:
[Bild: 20201113_1053121brk24.jpg]

Das vierstöckige Gebäude auf Stephans ersten beiden Bildern kommt auch noch dran sowie das Gebäude an der Ecke vom U12-Abzweig.
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Vielen herzlichen Dank euch beiden! Auf Stephans Bildern konnte ich bereits den Schritzug von GL-Abbruch auf dem abgelegten Arm des Longfront-Baggers erkennen, aber das Bild von Mario ist dann wirklich eindeutig. Die Gebäude gehörten einst zur Buchgroßhandlung KNV, die sich dann mit ihrem Auslieferungslager aus Vaihingen zurück gezogen hat. Die anderen Gebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Straße wurden schon vor ein paar Jahren durch die Firma Feess abgerissen (ich meine im U12-Thread von Stephan gibt es dazu ebenfalls Bilder). Dort hat Daimler ja einige neue Gebäude errichtet. Jetzt wäre es interessant zu wissen, was an dieser Stelle enstehen soll, wo aktuell die Gebäude abgerissen werden. Auch hier hätte Daimler eine Option gehabt, aber ob die nun gezogen wurde? In einem Artikel der StN von 2016 ist auch ein Plan dazu:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...a4af8.html

Auf jeden Fall werden dort alle Gebäude fallen, man sieht ja auch auf den Bildern, dass in den zwei noch stehenden Häusern bereits die Vorbereitungen für den Abriss laufen (Entkernung und Schadstoffsanierung). Auf Stephans letzten Bild sieht man ja auch die Big Bags mit dem "a"-Aufdruck liegen, in welche die asbesthaltigen Baustoffe eingepackt werden müssen (wobei einer der Säcke gerissen ist - das sollte nicht sein, das kann richtig Ärger geben!!!).
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Passend dazu gibts eine SSB-Meldung in welcher darauf hingewiesen wird, daß aufgrund der Abrißarbeiten der Fußweg von der Haltestelle Wallgraben zur Schockenriedstraße bis einschließlich morgen gesperrt ist:

https://www.ssb-ag.de/kundeninformation/...-gesperrt/
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Und ich habe eine Meldung gefunden, in der das dort geplante Bauprojekt vorgestellt wird. Es ist nicht Daimler, sondern mal wieder so ein Immobilien-Investor, der Büroflächen bauen will:
https://www.immobilienmanager.de/w2-und-...150/73917/

Ich frage mich ernsthaft, ob das in der heutigen Corona-Zeit noch Sinn macht, Gebäude mit Büros für die Vermietung zu errichten...
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(13. 11. 2020, 19:50)websurfer83 schrieb: Ich frage mich ernsthaft, ob das in der heutigen Corona-Zeit noch Sinn macht, Gebäude mit Büros für die Vermietung zu errichten...
... wo doch Home-Office immer mehr an Bedeutung gewinnt, auch wenn mal die Pandemie vorbei ist.

Auf dieser Webseite, Seite 2, kann man sich ein Bild von der Größe der Liegenschaften machen: https://www.immobilienverlag-stuttgart.d...4_2015.pdf
Das Areal Ba2 ist inzwischen fertig bebaut und bezugsfertig.
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(13. 11. 2020, 19:50)websurfer83 schrieb: Ich frage mich ernsthaft, ob das in der heutigen Corona-Zeit noch Sinn macht, Gebäude mit Büros für die Vermietung zu errichten...
Das wird in so gut erschlossener Lage schon seine Mieter finden.

Und was anderes (z.B. Wohnbebauung) wäre gemäß Bebauungsplan dort wahrscheinlich eh nicht möglich gewesen.
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(14. 11. 2020, 09:09)Mario schrieb:
(13. 11. 2020, 19:50)websurfer83 schrieb: Ich frage mich ernsthaft, ob das in der heutigen Corona-Zeit noch Sinn macht, Gebäude mit Büros für die Vermietung zu errichten...
... wo doch Home-Office immer mehr an Bedeutung gewinnt, auch wenn mal die Pandemie vorbei ist.

Hat denn jeder ein eigenes verschließbares nach Arbeitsstättenverordnung eingerichtetes Arbeitszimmer? Vor allem in der teuren Region Stuttgart?

Im Traum nicht!

Das was einen in den Medien oft so als "Homeoffice" verkauft wird ist in wahrheit mobiles Arbeiten, wenn dann plözlich auf den Küchentisch ein Laptop stehrt.

Solche Zustände werden sicherlich nicht dauerhaft sein, schon alleine aus Gründen des Daten- und Arbeitsschutzes, der zB dauerhaftes Arbeiten am Laptop verbietet.
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(14. 11. 2020, 16:18)glx schrieb:
(14. 11. 2020, 09:09)Mario schrieb:
(13. 11. 2020, 19:50)websurfer83 schrieb: Ich frage mich ernsthaft, ob das in der heutigen Corona-Zeit noch Sinn macht, Gebäude mit Büros für die Vermietung zu errichten...
... wo doch Home-Office immer mehr an Bedeutung gewinnt, auch wenn mal die Pandemie vorbei ist.

Hat denn jeder ein eigenes verschließbares nach Arbeitsstättenverordnung eingerichtetes Arbeitszimmer? Vor allem in der teuren Region Stuttgart?

Im Traum nicht!

Das was einen in den Medien oft so als "Homeoffice" verkauft wird ist in wahrheit mobiles Arbeiten, wenn dann plözlich auf den Küchentisch ein Laptop stehrt.

Solche Zustände werden sicherlich nicht dauerhaft sein, schon alleine aus Gründen des Daten- und Arbeitsschutzes, der zB dauerhaftes Arbeiten am Laptop verbietet.
Das, was derzeit als Homeoffice verkauft wird, ist in den allermeisten Fällen weder Arbeit im eigenen Arbeitszimmer noch mobiles Arbeiten, sondern entspricht der Definition der Telearbeit (§1(3)). Da gelten dann "nur" noch §3, §6 und Anhang 6, diese Art von Telearbeit ist dauerhaft zulässig.

Die Arbeitsstättenverordnung fordert für Telearbeit kein verschließbares Arbeitszimmer, Datenschutz kann anders gewährleistet werden.

Aus corona-bedingten Gründen können allerdings mein und vermutlich auch weitere Arbeitgeber derzeit §3 nicht einhalten, weswegen ich schreibe "entspricht" und nicht "ist". Für das "ist" fehlt die in §3 geforderte erstmalige Überprüfung durch den AG.
§6 ist ohnehin vom Arbeitsort unabhängig, bleibt Anhang 6. Die Einhaltung dieses bei Telearbeit kann der Arbeitgeber nur ermöglichen, aber nicht kontrollieren.
Dauerhaftes Arbeiten am Laptop ist danach zulässig, wenn eine externe Tastatur und ein externer Monitor vorhanden sind. Das kann der AG für Telearbeit ermöglichen, z.B. indem er erlaubt, diese Geräte vom Büro mit nach Hause zu nehmen.

Neben der Arbeitsstättenverordnung gibt es nämlich auch noch andere Regelungen, die ein Arbeitgeber zu erfüllen hat. Wir gelten beispielsweise als kritische Infrastruktur, hier muss der Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen, wie er auch bei Pandemieausbrüchen einen reibungslosen Betrieb gewährleisten kann. Bei uns gibt es Notfallpläne, wieviele und welche Personen unbedingt mindestens erforderlich sind, und daraus hat sich ergeben, dass bei einem Ausbruch im Büro der Betrieb nicht mehr gewährleistet ist. Da bleibt dann nur die Möglichkeit, eine Weiterverbreitung am Arbeitsplatz zu verhindern. Das geht nur, indem ausreichend Personen ohne Kontakte untereinander von Zuhause arbeiten. Hier könnte mein Arbeitgeber dann aussuchen, ob er temporär und mit Grund gegen die Vorgaben der Arbeitstättenverordnung verstößt oder gegen Auflagen der Aufsichtsbehörde. Da aber der erste Verstoß (der nicht zwingend einer ist) mit dem zweiten begründet werden kann, ist das kein Thema.

Das alles war aber bei uns kein Problem, da wir ohnehin schon wegen regelmäßiger Rufbereitschaften die Möglichkeit haben müssen, von Zuhause arbeiten zu können.
Dadurch hat die tatsächliche Erkrankung eines Kollegen im Team mit Covid-19 auch keine weitere Auswirkung auf die Arbeit gehabt.
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