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Eigene Stadtbahnplanung
(29. 12. 2009, 22:43)dt8.de schrieb:
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Im Übrigen habe ich einmal gelesen, daß eine Stadt Tarifbezahlung zum Ausschreibungskriterium gemacht werden soll, wogegen ein Bewerber erfolgreich geklagt hat (EU-Recht).

Die Begründung "EU-Recht" greift hier zu kurz, m.E. ist das im EU-Recht nicht festgelegt, sondern Qualitätskriterien sind sehr wohl zulässig. Außerdem, falls das Gericht das tatsächlich so begründet haben sollte, dann wäre das ein gefundenes Fressen für eine Berufung: EU-Recht ist nämlich vor deutschen Gerichten gar nicht bindend, sondern es muß erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden, bevor ein Richter danach entscheiden darf. Daher muß das schon mit einem nationalen Gesetz begründet sein, nicht mit EU-Recht.
Leider passieren bei dieser Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsche Gesetze regelmäßig Fehler.

Das ist jetzt fast OT, aber trotzdem: EG-Recht ist sehr wohl bindend. Du sprichst von EG-Richtlinien, die grundsätzlich erst in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Es gibt aber auch EG-Verordnungen, die gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung. Vieles im ÖPNV-Recht und im Vergaberecht steht in Verordnungen und gilt deshalb ohne weitere Umsetzungsakte.

Zu den Richtlinien noch: Wenn sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind (passiert häufiger), kann sich der Bürger gegenüber dem Staat trotzdem darauf berufen (sog. vertikale Direktwirkung). Unabhängig davon sind die Gerichte verpflichtet, sonstiges Gemeinschaftsrecht bei der Auslegung von nationalen Gesetzen zu berücksichtigen. Allgemein zwingt der EuGH die Organe der Mitgliedsstaaten zu einer maximalen Anwendung des EG-Rechts, auch wenn manches davon nach der reinen Lehre nicht mehr vernünftig begründet werden kann.

Im Ergebnis: Gerade dann, wenn ein Gericht entgegenstehendes EG-Recht - ob umgesetzt oder nicht - außen vor läßt, ist sein Urteil in Berufung und Revision sehr gefährdet.

Gruß,
Ex-Stgt
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Ich denke, man muß die Linie ausschreiben dürfen. Es gibt ja auch Städte, die zwar einen Eigenbetrieb haben, der aber alleine viel zu klein ist, um alle Linien zu bedienen. Auch in Frankfurt gibt es da einen Mischbetrieb, wobei in diesem Falle immer von "Stadtteilbündeln" die Rede ist. Ob es sich immernoch um einen Mischbetrieb handelt, wenn der eine Stadtbezirk den Eigenbetrieb nutzt und der andere ausschreibt? Das sei dahin gestellt. Andererseits ist der ÖPNV-Aufgabenträger für die gesamte Stadt die Organisation "TRAFFIQ", die de facto ein Teil des städtischen Verkehrsdezernates ist.

In vielen Landkreisen hat man in den letzten Jahren die einstige Kreisstadt zur kreisfreien Stadt erklärt und somit Stadt und Kreis von einander getrennt. Im Busverkehr gibt es Stadt- und Regionalbuslinien, wobei aber nicht jeder Stadtbus auch ein solcher ist. Auch auf diese Art entstehen Mischbetriebe.

Fazit: Ob man rechtlich längerfristig einen Mischbetrieb betreiben kann sei dahin gestellt, aber es gibt scheinbar genug Tricks, um einen zu praktizieren. Eine zeitlang gab es wohl die Möglichkeit zur Eigenerbringung nicht, wodurch manche Linien ausgeschrieben werden mussten und an andere Betreiber gingen. Auf diesen Linien dürfte man nach Vertragsablauf wieder auf Eigenerbringung umstellen können. Nachdem eine Ausschreibung vorbei ist, regelt aber ein zwischen Stadt und Unternehmen geschlossener Vertrag die Angelegenheit und nicht das Ausschreibungsrecht. Und in Verträgen sind die Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung nicht nur beschränkt, sondern auch Vertragsstrafen vereinbart - und die möchte man als Stadt bestimmt nicht zahlen.
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(30. 12. 2009, 12:09)GoaSkin schrieb: Ich denke, man muß die Linie ausschreiben dürfen. Es gibt ja auch Städte, die zwar einen Eigenbetrieb haben, der aber alleine viel zu klein ist, um alle Linien zu bedienen. Auch in Frankfurt gibt es da einen Mischbetrieb, wobei in diesem Falle immer von "Stadtteilbündeln" die Rede ist. Ob es sich immernoch um einen Mischbetrieb handelt, wenn der eine Stadtbezirk den Eigenbetrieb nutzt und der andere ausschreibt? Das sei dahin gestellt. Andererseits ist der ÖPNV-Aufgabenträger für die gesamte Stadt die Organisation "TRAFFIQ", die de facto ein Teil des städtischen Verkehrsdezernates ist.

In Frankfurt gibt es m.W. keinen Mischbetrieb, sondern es wurde inzwischen alles ausgeschrieben. Ich meine mich sogar zu erinnern, daß vor kurzem die Meldung kam, daß das letzte Linienbündel nun vergeben sei. In der Meldung stand IIRC auch, daß die VGF nun keinen eigenen Busbetrieb mehr hat.
Daß es in der Übergangsphase bis zum Auslauf der alten Konzession zwangsweise zu einer Mischung kommt ist klar und war auch nicht das Thema.

(30. 12. 2009, 12:09)GoaSkin schrieb: Nachdem eine Ausschreibung vorbei ist, regelt aber ein zwischen Stadt und Unternehmen geschlossener Vertrag die Angelegenheit und nicht das Ausschreibungsrecht. Und in Verträgen sind die Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung nicht nur beschränkt, sondern auch Vertragsstrafen vereinbart - und die möchte man als Stadt bestimmt nicht zahlen.

Das war doch auch nie mein Thema, das ist ja klar. Ich bin immer vom Zeitpunkt des Auslaufens der Altkonzessionen oder Altverträge ausgegangen, nie von einer vorzeitigen Kündigung.

Außer in dem einen Fall, in dem ich einen real geschehenen Vorgang geschildert habe. Und bei dem habe ich auch nur den Kopf geschüttelt, eben wegen des vorhandenseins von Verträgen. Aber dennoch ist das Unternehmen mit der Strategie durchgekommen - abgesehen davon, daß ja das Unternehmen gekündigt hat, nicht der Landkreis.
(30. 12. 2009, 11:52)Ex-Stgt schrieb:
(29. 12. 2009, 22:43)dt8.de schrieb:
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Im Übrigen habe ich einmal gelesen, daß eine Stadt Tarifbezahlung zum Ausschreibungskriterium gemacht werden soll, wogegen ein Bewerber erfolgreich geklagt hat (EU-Recht).

Die Begründung "EU-Recht" greift hier zu kurz, m.E. ist das im EU-Recht nicht festgelegt, sondern Qualitätskriterien sind sehr wohl zulässig. Außerdem, falls das Gericht das tatsächlich so begründet haben sollte, dann wäre das ein gefundenes Fressen für eine Berufung: EU-Recht ist nämlich vor deutschen Gerichten gar nicht bindend, sondern es muß erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden, bevor ein Richter danach entscheiden darf. Daher muß das schon mit einem nationalen Gesetz begründet sein, nicht mit EU-Recht.
Leider passieren bei dieser Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsche Gesetze regelmäßig Fehler.

Das ist jetzt fast OT, aber trotzdem: EG-Recht ist sehr wohl bindend. Du sprichst von EG-Richtlinien, die grundsätzlich erst in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Es gibt aber auch EG-Verordnungen, die gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung. Vieles im ÖPNV-Recht und im Vergaberecht steht in Verordnungen und gilt deshalb ohne weitere Umsetzungsakte.

Da habe ich mit dann wohl tatsächlich nicht genau genug informiert und zu stark verallgemeinert. Die von mir genannte EU-Entsenderichtlinie ist allerdings nur eine Richtlinie und von daher gilt da die Aussage.

(30. 12. 2009, 11:52)Ex-Stgt schrieb: Zu den Richtlinien noch: Wenn sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind (passiert häufiger), kann sich der Bürger gegenüber dem Staat trotzdem darauf berufen (sog. vertikale Direktwirkung). Unabhängig davon sind die Gerichte verpflichtet, sonstiges Gemeinschaftsrecht bei der Auslegung von nationalen Gesetzen zu berücksichtigen. Allgemein zwingt der EuGH die Organe der Mitgliedsstaaten zu einer maximalen Anwendung des EG-Rechts, auch wenn manches davon nach der reinen Lehre nicht mehr vernünftig begründet werden kann.

Im Ergebnis: Gerade dann, wenn ein Gericht entgegenstehendes EG-Recht - ob umgesetzt oder nicht - außen vor läßt, ist sein Urteil in Berufung und Revision sehr gefährdet.

Unabhängig von meinem Irrtum: hätte das Gericht das EU-Recht berücksichtigt, dann hätte es mit der Begründung so nicht entscheiden dürfen, denn genau die EU-Entsenderichtlinie fordert sogar die Einhaltung von nationalen Tarifverträgen. Dann kann ein Gericht schlecht genau das Kriterium mit dem Hinweis auf EU-Recht für ungültig erklären.
Mit anderen Begründungen wird es das wohl können (sonst hätte das nicht getan), z.B damit, welcher TV denn überhaupt gilt. Aber das ist nicht EU-Recht.

Ganz generell fällt mir auf, daß viele Dinge mit EU-Recht begründet werden, obwohl dem nicht so ist. Egal, ob es sich um nationale Gesetze handelt oder um ganz andere Dinge.

Bei der Gültigkeit von EU-Verordnungen gibt es allerdings dennoch einen kleinen Haken: das Bundesverfassungsgericht sieht das nämlich nicht so gerne, wenn die EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien der Verfassung widersprechen.
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(30. 12. 2009, 12:09)GoaSkin schrieb: Ich denke, man muß die Linie ausschreiben dürfen. Es gibt ja auch Städte, die zwar einen Eigenbetrieb haben, der aber alleine viel zu klein ist, um alle Linien zu bedienen. Auch in Frankfurt gibt es da einen Mischbetrieb...

Das ist so nicht richtig. Gemäß EU - Richtlinie ist eine Stadt verpflichtet, ihr Nahverkehrsnetz auszuschreiben. Davon abweichend kann eine Stadt ihr Nahverkehrsnetz auch vom Wettbewerb ausschließen und dann komplett in Eigenregie betreiben.

In Frankfurt wurde der Busbetrieb mittlerweile komplett ausgeschrieben. Hierfür wurde eine Tochter der Stadt Frankfurt gegründet, die Traffiq, die den öffentlichen Nahverkehr plant und dann vergibt. So wurde das Busnetz in 5 Linienbündel aufgeteilt und mittlerweile komplett an verschiedene private Betreiber vergeben. Einer dieser Betreiber ist die In-Der-City-Bus GmbH, eine 100%ige Tochter der VGF, die jedoch nicht an die öffentlichen Tarifverträge gebunden ist.

Anders als das Busnetz wird der Straßenbahn- und U-Bahnbetrieb in der Stadt vorerst nicht ausgeschrieben.

Durch dieses Vorgehen ist es der Stadt Frankfurt gelungen, bei deutlich geringeren Kosten ein deutlich dichteres Busnetz anzubieten, als bisher. Allerdings zu dem Nachteil, dass die Busfahrer sich mittlerweile mit den niedrigen Tarifverträgen der privaten Busbetriebe begnügen müssen.

Einen gegenteiligen Weg gehen Stuttgart und München. Hier wird keine der Buslinien ausgeschrieben. Preis hierfür ist ein deutlich weitmaschigeres Busnetz, wobei allerdings die Busfahrer besser bezahlt werden. Stadtteilverbindungen mit Kleinbussen gibt es in Stuttgart bspw. so gut wie nicht. In den Außenbereichen kann es auch passieren, dass die SSB einzelne unattraktive Linien an Subunternehmer vergibt, die dann ihr Personal doch wieder zu geringen Löhnen beschäftigen (z.B. Linie 94 in Weilimdorf). Dadurch wird dann natürlich die EU - Regelung ad absurdum geführt.

Holger
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In Hessen sieht das Landesrecht vor, daß jeder Landkreis eine Nahverkehrsgesellschaft betreibt, deren Aufgabe es ist, die Haltestellen-Infrastruktur und Infomaterialien bereitzustellen, Linien zu definieren und Betreiber zu finden, die die Verkehrsleistungen umsetzen. Im Falle von Frankfurt ist dies TraffiQ, im Kreis Darmstadt-Dieburg DADINA, im Kreis Offenbach KVG, im Main-Taunus-Kreis MTV. Diese Kreisverkehrsgesellschaften bilden zusammen wiederum die Verkehrsverbünde RMV und NVV, die zugleich wiederum Aufgabenträger des Landes sind. Ein Sonderfall ist der Kreis Bergstraße im VRN-Gebiet.

Kreisverkehrsgesellschaften muß es überall geben, ganz egal ob der Verkehr ausgeschrieben wird oder nicht. Daß die EU allerdings keinen Mischbetrieb erlaubt, wusste ich nicht. Geben tut es ihn aber häufig. Viele Linien in Städten, in denen einzelne Linien per Ausschreibung vergeben wurden, wurden noch niemals ausgeschrieben (sollen es aber vielleicht irgendwann mal).
Müsste man die EU-Verordnung (entweder alles Wettbewerb oder alles eigenerbracht) zu genau nehmen, hätten ja Städte, die ihre Buslinien ausgeschrieben haben keine Chance mehr, dies rückgängig zu machen.

Was aber die Konsequenzen von Marktliberalisierungen betrifft, so wundert es mich immer wieder, warum dadurch ausgerechnet in Deutschland sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Löhne in den Keller gehen. Für meinen Beruf kann ich sagen, daß ein Sozialarbeiter bei einem freien Träger in Deutschland bis zu 40% weniger verdient als im öffentlichen Dienst aber so gut wie niemals mehr. In den Niederlanden, in Groß-Britanien aber auch in Österreich ist dies anders. Die Vergütung hat sich dort durch die Liberalisierung so gar einwenig verbessert. Gut... ob dies dort auf die privaten Bus- und Bahnunternehmen auch zutrifft, kann ich so nicht sagen.

Macht ein Unternehmen seine Arbeit im Auftrag einer Gebietskörperschaft gut, ist einem dies in manchen Ländern auch viel Wert. In Deutschland hingegen erwartet man sich hingegen, daß die Gesamtkosten um jeden Preis niedriger sein muß, als wenn man es selbst machen würde. Man fordert das Lohndumping richtig heraus. Hauptsache billig - Qualität egal - Alibi erfüllt.
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(02. 01. 2010, 20:39)GoaSkin schrieb: In Deutschland hingegen erwartet man sich hingegen, daß die Gesamtkosten um jeden Preis niedriger sein muß, als wenn man es selbst machen würde. Man fordert das Lohndumping richtig heraus. Hauptsache billig - Qualität egal - Alibi erfüllt.

Das ist so nicht richtig. So werden in fast allen Verkehrsverbünden Kriterien erstellt, die der Betreiber erfüllen muss. Beispielsweise besagen diese Kriterien, welche Ausstattung die Busse (z.B. Niederflur, Bemalung, Sitzplatzausstattung, schadstoffarm) haben müssen, die Sauberkeit der Fahrzeuge wird bewertet, die Fahrer werden verpflichtet, Ansagen zu machen, müssen teilweise Auskunft geben können etc. Vielfach wird vom Betreiber auch die Einhaltung von bestimmten Tarifverträgen gefordert.

Fast bei jeder ausgeschriebenen Strecke, auch im Bereich der DB AG, kann beobachtet werden, dass die Zufriedenheit der Kunden steigt, wenn der neue (ggf. auch der neue alte) Betreiber eingesetzt wird.

Holger
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U1 Waiblingen - Cannstatt - HBF - Heslach
U2 Botnang - Neugereut - Schmiden - Oeffingen
U3 Büsnau - Heerstr. - Vaihingen - Plieningen Garbe -
Plieningen Alte Post - Schloß Hohenheim - Birkach -
Schönberg
U4 (Botnang) - Vogelsang - Hölderlinplatz - Ostendplatz -
Untertürkheim - Obertürkheim - Mettingen - Esslingen Mitte
U5 Doggenburg - Bismarckturm - Killesberg - Leinfelden -
Echterdingen - Musberg
U6 Leonberg - Gerlingen - Fasanenhof - Messe - Neuhausen adF
U7 Kornwestheim - Pattonville - Mönchfeld - Ostfildern Nellingen
U8 Sindelfingen - Waldplätze - Vaihingen - Nellingen - Berkheim
U9 Botnang - Hedelfingen - Rohracker
U12 Remseck - Dürrlewang - Unteraichen (- Musberg)
U13 Gerlingen - Hedelfingen - Einöd (- Weil - Pliensauvorstadt)
U14 Remseck - Charlottenplatz - Vaihingen
U15 Stammheim - Schemppstr. - Riedenberg
U16 Botnang - Eltinger Str. - Feuerbacher Tal - Feuerbach
Pragsattel - Wilhelma - Ebitzweg - Luginsland - Rotenberg - Uhlbach - Kodak - Hedelfingen - Rohracker - Frauenkopf - Ruhbank - Degerloch - Hoffeld - Salzäcker - SSB-Zentrum - Engelboldstr. - Heslach VR - Baumreute - Westbahnhof - Bismarckturm - Killesberg

Bisschen Fantasie ist doch erlaubt, oder? Big Grin
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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U1/U14: Verlängerung des Tunnels südlich des Marienplatzes; Ausbau auf Doppeltraktion
U3/U8: Neubau Plieningen-Ostfildern, U8 als Ringlinie
U4/U9: neue Tunnel Berliner Platz-Herderplatz und in der Hackstraße, barrierefreier Ausbau für Doppeltraktion
U5: Verlängerung Leinfelden-Musberg und Killesberg-Bismarckturm
U5/U6/U7: Tunnelverlängerung Charlottenplatz-Bopser
U6: Verlängerung Fasanenhof-Echterdingen-Stetten-Waldheim-Plattenhardt-Bonlanden
U9: Verlängerung Hedelfingen-Pliensauvorstadt
U13: Verlängerung Weilimdorf-Korntal, auf umgebauter Strohgäubahn weiter nach Weissach

20: Zahnradbahn Esslingen-Zollberg-Nellingen

AVG S5: Wörth(Rhein)-Innenstadt Karlsruhe-Pforzheim-Vaihingen (E)-Bietigheim-Bissingen-Innenstadt Ludwigsburg-Waiblingen
S51: Innenstadt Heilbronn-Bietigheim-Bissingen-Innenstadt Ludwigsburg-Waiblingen
S52: Markgröningen-Innenstadt Ludwigsburg-Pattonville
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U1: Fellbach - Vaihingen - Rosental - Lauchhau - Büsnau
U2: Botnang - Vogelsang - Bad Cannstatt - Neugereut - Oeffingen
U3: Vaihingen - Plieningen - Hohenheim
U4: Eiernest - Schreiberstraße - Schwabstraße - Hölderlinplatz - Ostheim - Untertürkheim
U5: Bernhausen - Echterdingen - Leinfelden - Killesberg - Doggenburg - Botnanger Sattel - Birkenkopf oder Westbahnhof
U6: Flughafen / Messe (oder P&R Anlage B27) - Messe West - Fasanenhof - Gerlingen
U7: Esslingen - Zollberg - Nellingen - Mönchfeld - Mühlhausen
U8: Vaihingen - Kreuzbrunnen - Scharnhausen - Neuhausen
U9: Vogelsang - Raitelsberg - Hedelfingen - Obertürkheim - Uhlbach
U11: Hauptbahnhof - Schleyer-Halle - Mercedes-Benz-Welt
U12: Rohr - Dürrlewang - Budapester Platz - Hallschlag - Mühlhausen - Remseck
U13: Giebel - Badstraße - Hedelfingen - Weil - Esslingen
U14: Heslach - Mühlhausen - Pattonville
U15: Kemnat - Heumaden - Geroksruhe - Pragfriedhof - Stammheim
U16: Weissach - Korntal - Weilimdorf - Wilhelma - Mercedes-Benz-Welt
U17: Esslingen - Nellingen - Krähenbach - Scharnhausen - Neuhausen
U18: Westbahnhof - Vogelsang - Berliner Platz - Hegelplatz - Hauptbahnhof - Eugensplatz - Wagenburggymnasium - Gablenberg - Ostendplatz - Urachplatz

S1: Herrenberg - Vaihingen - Schwabstraße - Hbf - Esslingen - Plochingen - Kirchheim bzw. Göppingen
S2: (Nürtingen - Wendlingen -) Neuhausen - Filderstadt - Schwabstraße - Hbf - Schorndorf
S3: Backnang - Bad Cannstatt - Nordkreuz - Westbahnhof - Dachswald - Vaihingen - Flughafen
S4: Backnang - Marbach - Schwabstraße
S5: Bietigheim - Westbahnhof - Vaihingen
S6: Calw - Weil der Stadt - (bzw. Böblingen -) Renningen - Schwabstraße
S7: Schwabstraße - Plochingen - Wendlingen - Nürtingen (statt heutiger S1-Kurzläufe)
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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(10. 08. 2010, 23:24)GoaSkin schrieb: U5: Verlängerung Leinfelden-Musberg...

Und noch weiter nach Steinenbronn?

(10. 08. 2010, 23:24)GoaSkin schrieb: ...Killesberg-Bismarckturm

Ich würde vom Bismarckturm (was ja für die Anbindung des Schlittenbergs schon ganz nett ist) mindestens noch ein paar Meter weiter bis zur Waldorfschule gehen - oder gleich bis zum Botnanger Sattel, um den Reitverein (für die Reitmädchen, die nicht von den Eltern gefahren werden...), die MTV-Sportanlagen und die Nikolauspflege noch mit anzubinden.

(10. 08. 2010, 23:24)GoaSkin schrieb: AVG S5: Wörth(Rhein)-Innenstadt Karlsruhe-Pforzheim-Vaihingen (E)-Bietigheim-Bissingen-Innenstadt Ludwigsburg-Waiblingen
S51: Innenstadt Heilbronn-Bietigheim-Bissingen-Innenstadt Ludwigsburg-Waiblingen
S52: Markgröningen-Innenstadt Ludwigsburg-Pattonville

Da wird die S5 aber ein ziemlicher Langläufer, aber das ist die S4/S41 ja auch. Ich würde die Linien noch in S51, 52, 53 umbenennen, um nicht mit der VVS-S5 zu kollidieren (hat man in Karlsruhe ja auch wg. der VRN-S3 gemacht).
Und tschüs!
Torsten (TS, Gleis 461)

"No one wins. One side just loses more slowly." (Detective Roland Pryzbylewski, "The Wire")
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