23. 03. 2022, 07:47
Also ich weiß nicht: Der LKW steht soweit wie möglich am rechten Rand. Dass er in das Lichtraumprofil der Stadtbahn reinreicht liegt daran, dass dort an der Stelle schlicht zuwenig Platz ist. Die Kopfstein-Reihe hätte dem Stadtbahnfahrer schon sagen müssen, dass hier der Platz nicht reicht.
Ob die Autofahrer wissen, warum es die Kopfsteinplaster dort gibt, wage ich zu bezweiflen - zumindest bei einem großen Teil.
Gibt es eigentlich einen passenden Paragraphen in der StVO? Beschildert ist an der Stelle, soweit ich weiß, nichts.
Aus meiner Sicht hat der Stadtbahnfahrer hier nicht aufgepasst.
Ob die Autofahrer wissen, warum es die Kopfsteinplaster dort gibt, wage ich zu bezweiflen - zumindest bei einem großen Teil.
Gibt es eigentlich einen passenden Paragraphen in der StVO? Beschildert ist an der Stelle, soweit ich weiß, nichts.
Aus meiner Sicht hat der Stadtbahnfahrer hier nicht aufgepasst.