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Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien
#23
(26. 12. 2012, 22:16)dt8.de schrieb: Ein Andreaskreuz reicht, damit es keine Teilnahme am Straßenverkehr ist.

Nach §20 BoStab muss neben dem Andreaskreuz eine Sicherung mit Lichtsignalen vorhanden sein, was der Definition nach aber auch eine Ampel sein kann. Etwas gemacht werden müsste da wohl insbesondere an reinen Fußgänger-Übergängen.

Man könnte zwar einige Linien mit geringem Aufwand so nachrüsten, dass sie de jure nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings kann es z.B. im Rahmen von Baustellen immer mal wieder passieren, dass man stückchenweise doch nicht um Mischverkehr auf einer Spur herum kommen würde. Da darf man eben keine Planungsfehler machen, die dazu führen würden, dass im Falle von Baustellen gleich Ersatzbusse eingesetzt werden müssten.

Mich wundert es übrigens einwenig, dass man in Stuttgart mit Andreaskreuzen so sparsam ist. In Darmstadt findet man sie z.B. sogar an jedem Zebrastreifen, selbst dort, wo die Straßenbahn in der Autospur fährt.
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RE: Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien - von GoaSkin - 29. 12. 2012, 14:37

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