(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...
Das ist doch Unfug.
Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage.
Bevor eine Verurteilung wegen Dokumentenfälschung erfolgt, ist erstmal die Schuld und damit der Vorsatz nachzuweisen, ansonsten gilt im Strafrecht "im Zweifel für den Angeklagten". Bei einer eindeutig beim ersten Mal schlecht gestempelten Fahrkarte liegt die Schuld beim Verkehrsunternehmen, da wird der Nachweis des Vorsatzes sehr schwer. Es könnte ja sogar sein, daß der Fahrgast die Fahrkarte sogar tatsächlich zwei mal benutzt hat, weil er z.B. im Dämmerlicht in der Unterführung gar nicht erkannt hat, daß das Feld schon gestempelt war.
Da das dem VU anzulasten ist, wird der Richter eine solche Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen, wenn es nicht noch andere Anhaltspunkte für einen Vorsatz gibt (wie z.B. früheres Schwarzfahren).
Natürlich muß der Fahrgast dann mutig genug sein, das bis vor Gericht durchzuziehen, wenn das VU meint, ihn ein EBE abzuknöpfen zu wollen.
Bei anderweitig manipulierten Fahrkarten gilt das natürlich nicht.