02. 05. 2009, 12:34
(02. 05. 2009, 10:24)henchen2410 schrieb: Die dritte Tür muss vom Fahrgast bedient werden, weil der Busfahrer da kein Einblick mehr hat, Steuerung durch den Busfahrer ist nur bei Tür 1 und 2 zulässig.
MfG
henchen2410
Das war früher mal so, ist aber inzwischen nicht mehr richtig.
Wenn der Fahrer einen direkten Einblick auf Tür 3 (und weitere) erhält ist auch eine direkte Steuerung wieder zulässig. Da zunehmend Busse mit Videoüberwachung ausgestattet werden ist es z.B. Möglich, dass die Kamera von Tür 3 bei stehendem Fahrzeug oder über ein Türkriterium auf den Monitor aufgeschaltet wird, dann kann auf die Fahrgastbedienung verzichtet werden. Dies wird in anderen Städten, z.B. Hamburg (VHH) bereits so praktiziert.