06. 02. 2026, 17:54
(06. 02. 2026, 10:07)dt8.de schrieb: Das ist keine Lösung, das funktioniert in Karlsruhe vor allem wegen des Systemwechsels EBO-BOStrab, was ohnehin Sonderregelungen erfordert. Reine EBO-Linien (z.B. S9 oder die Eilzüge Karlsruhe - Heilbronn) mussten auch in Karlsruhe abgegeben und als Eisenbahn ausgeschrieben und vergeben werden.
Wobei der AVG auch nach wie vor die S2 Spöck - Rheinstetten gehört, welche zwar komplett nach BOStrab betrieben wird, allerdings die Stadtgrenzen von Karlsruhe verlässt, weshalb sie damals hinter der Stadtgrenze durch die AVG erbaut wurde. Dadurch dass sie komplett nach BOStrab betrieben wird, wird sie auch seit etlichen Jahren von der VBK als Subunternehmer betrieben, offiziell gehört aber sowohl die Infrastruktur außerhalb der Stadtgrenze, als auch die Linie S2 immer noch der AVG.
Die S9, sowie S71 und S81 hat man (hier noch einzelne Fahrten bis zur Fertigstellung des Rastatter Tunnels) umstellen müssen. Eine solch radikale Einkürzung wie sie stattgefunden hat, hätte allerdings nicht zwingend sein müssen, das war eher dem geschuldet, dass man die Stadtbahn auf langen Strecken als unbequem erachtet. Die S4 Eilzüge, welche jetzt durch den RE45 ersetzt wurden, hätten auch weiter fahren können, wollte man aber nicht, weshalb man sie aus der Innenstadt herausgenommen und zum RE umfunktioniert hat. Gleiches mit der S5 zwischen Pforzheim und Bietigheim.
Die Stadtbahn Heilbronn Nord (S41 / S42) ist übrigens (noch) kein Bestandteil der Direktvergabe, hier läuft noch der alte Betreibervertrag in dem auch die DB Fahrpersonal zur Verfügung stellt. Noch eine Sonderlösung in Heilbronn ist, dass die Infrastruktur der Stadt Heilbronn gehört und damit durch die SWHN betrieben wird, welche ebenfalls Fahrpersonal zur Verfügung stellt. In Bad Wildbad und Wörth hingegen gehören die BOStrab-Abschnitte der AVG.Also auch hier keine einfache Lösung, sondern ein "Kompromiss"