23. 04. 2009, 07:30
Ui ui, hier gehts heiß her.
Ein paar Stichworte hab ich bis jetzt im Groben Überfliegen aufgeschnappt. Und prompt fallen mir dazu auch zwei Punkte ein.
Zuerst zum Thema Service-Garantie: Nach längerem Telefonat mit der Service Hotline der SSB weiß ich nun, dass diese nur dann greift, wenn aus Eigenverschulden der SSB eine Folgeverspätung von mehr als 20 Minuten entstehen würde. Das beinhaltet allerdings nicht, wenn irgendwo ein Stau besteht oder sich wer vor den Zug wirft, sondern tatsächlich nur dann, wenn ein Kurs ausfällt, weil irgend ein Schaden vorhanden ist, der von der SSB verursacht wurde. Also im engsten Sinne (jetzt kommt die Engstirnigkeit wieder durch) heißt das: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf. In allen anderen Fällen (Stau, Unfall durch Fremdverschulden, Verschleißerscheinungen an der Oberleitung, Stromausfall, sonstige Fremdeinwirkungen) bekommt man KEIN Taxi bezahlt. Sprich: Dieser Punkt der Servicegarantie ist einfach nur eine Lachplatte.
Mein nächster Punkt ist ein praktisches Beispiel zum Thema Servicewüste Deutschland betreffend Umschreibung von Fahrkarten in einem speziellen Fall. Folgendes Szenario: Ich will von Stuttgart nach Heidenheim fahren. Das geht am Schnellsten über Aalen. Ihr ahnt es schon: Die Strecke Stuttgart - Aalen ist zur Zeit zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen vollgesperrt. Es besteht ein SEV. Der fährt über die B29. Kennt jemand Mögglingen? Ist jemand dort schon mit dem Auto durch gefahren? Zum Beispiel im Feierabendverkehr? Man braucht dadurch etwa eine dreiviertel Stunde länger, als eh schon die übliche Fahrtzeit beträgt. Kurz und bündig: Ich hätte einen zeitlichen Mehraufwand von fast einer Stunde (Anschlüsse werden in Aalen durch den SEV nicht mehr erreicht).
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, ich könnte nach Heidenheim genauso über Ulm fahren (die Brenztal-Strecke verbindet Aalen und Ulm und fährt über Heidenheim). Einziger Haken: Es dauert ein bisschen länger, etwa 20 Minuten; und es kostet mehr, und das erheblich.
Also habe ich das RAN-Team angerufen und den Fall geschildert und gesagt, es ist doch bestimmt eine gute Idee, wenn Fahrgäste, die in Richtung Heidenheim wollen, die Engpässe auf der Remstalstrecke umfahren und die Route über Ulm nehmen - zum gleichen Preis wie über Aalen. Und dort kommt der Knackpunkt:
Das sei nicht möglich. Man bemühe sich zwar, kulant zu sein, aber in diesem Punkt bestehe keine Ausnahmemöglichkeit. Einzig und allein Jahreskartenbesitzer hätten die Möglichkeit, sich ihre Fahrkarte umschreiben zu lassen. Aber weder Monatskartenbesitzer noch BahnCard-Inhaber könnten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Beschwerdeliste beim RAN-Team ist auch schon recht lang, wie mir erzählt wurde. Und die Idee fänden auch sie gut. Aber ich zahl nicht fast 10 Euro mehr, um über Ulm zu fahren...
Grüßles!
Ein paar Stichworte hab ich bis jetzt im Groben Überfliegen aufgeschnappt. Und prompt fallen mir dazu auch zwei Punkte ein.
Zuerst zum Thema Service-Garantie: Nach längerem Telefonat mit der Service Hotline der SSB weiß ich nun, dass diese nur dann greift, wenn aus Eigenverschulden der SSB eine Folgeverspätung von mehr als 20 Minuten entstehen würde. Das beinhaltet allerdings nicht, wenn irgendwo ein Stau besteht oder sich wer vor den Zug wirft, sondern tatsächlich nur dann, wenn ein Kurs ausfällt, weil irgend ein Schaden vorhanden ist, der von der SSB verursacht wurde. Also im engsten Sinne (jetzt kommt die Engstirnigkeit wieder durch) heißt das: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf. In allen anderen Fällen (Stau, Unfall durch Fremdverschulden, Verschleißerscheinungen an der Oberleitung, Stromausfall, sonstige Fremdeinwirkungen) bekommt man KEIN Taxi bezahlt. Sprich: Dieser Punkt der Servicegarantie ist einfach nur eine Lachplatte.
Mein nächster Punkt ist ein praktisches Beispiel zum Thema Servicewüste Deutschland betreffend Umschreibung von Fahrkarten in einem speziellen Fall. Folgendes Szenario: Ich will von Stuttgart nach Heidenheim fahren. Das geht am Schnellsten über Aalen. Ihr ahnt es schon: Die Strecke Stuttgart - Aalen ist zur Zeit zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen vollgesperrt. Es besteht ein SEV. Der fährt über die B29. Kennt jemand Mögglingen? Ist jemand dort schon mit dem Auto durch gefahren? Zum Beispiel im Feierabendverkehr? Man braucht dadurch etwa eine dreiviertel Stunde länger, als eh schon die übliche Fahrtzeit beträgt. Kurz und bündig: Ich hätte einen zeitlichen Mehraufwand von fast einer Stunde (Anschlüsse werden in Aalen durch den SEV nicht mehr erreicht).
Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, ich könnte nach Heidenheim genauso über Ulm fahren (die Brenztal-Strecke verbindet Aalen und Ulm und fährt über Heidenheim). Einziger Haken: Es dauert ein bisschen länger, etwa 20 Minuten; und es kostet mehr, und das erheblich.
Also habe ich das RAN-Team angerufen und den Fall geschildert und gesagt, es ist doch bestimmt eine gute Idee, wenn Fahrgäste, die in Richtung Heidenheim wollen, die Engpässe auf der Remstalstrecke umfahren und die Route über Ulm nehmen - zum gleichen Preis wie über Aalen. Und dort kommt der Knackpunkt:
Das sei nicht möglich. Man bemühe sich zwar, kulant zu sein, aber in diesem Punkt bestehe keine Ausnahmemöglichkeit. Einzig und allein Jahreskartenbesitzer hätten die Möglichkeit, sich ihre Fahrkarte umschreiben zu lassen. Aber weder Monatskartenbesitzer noch BahnCard-Inhaber könnten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Beschwerdeliste beim RAN-Team ist auch schon recht lang, wie mir erzählt wurde. Und die Idee fänden auch sie gut. Aber ich zahl nicht fast 10 Euro mehr, um über Ulm zu fahren...
Grüßles!