[...] In der Nacht vor dem Unfall habe sie [Anm.: d. i. die angeklagte Fahrerin] nur dreieinhalb Stunden geschlafen, ehe sie frühmorgens ihren Dienst angetreten habe, so der Staatsanwalt.
Sie sei wohl eingeschlafen.
Da sie sich subjektiv immer zu gut eingeschätzt habe, gegen den Rat einer Lungenfachärztin eine Woche zuvor, müsse man hier gar einen Vorsatz annehmen.
Am ersten Tag des Prozesses vor über einer Woche hatte ein Sachverständiger auch die Frage aufgeworfen, warum der Arbeitgeber SSB sie trotz Hinweisen noch im Schichtdienst eingesetzt habe [...]
aus: Plus-Art. @ StZ/N von heute zum Thema
Sie sei wohl eingeschlafen.
Da sie sich subjektiv immer zu gut eingeschätzt habe, gegen den Rat einer Lungenfachärztin eine Woche zuvor, müsse man hier gar einen Vorsatz annehmen.
Am ersten Tag des Prozesses vor über einer Woche hatte ein Sachverständiger auch die Frage aufgeworfen, warum der Arbeitgeber SSB sie trotz Hinweisen noch im Schichtdienst eingesetzt habe [...]
aus: Plus-Art. @ StZ/N von heute zum Thema