04. 08. 2025, 21:38
(04. 08. 2025, 20:44)AFu schrieb: Interessant finde ich die explizite Angabe "Entsorgungsmöglichkeit für entwertete Fahrscheine". - Das heißt, im Prinzip muss kein ausgewachsener "Kuddereimer" da sein, sonder es würde so ein kleines Kästchen genügen, das man auch früher im GT4 und den älteren Straßenbahnen drin hatte?
So kann man BOKraft 32 interpretieren: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra.../__32.html