15. 06. 2025, 16:21
(11. 06. 2025, 22:20)metalhead schrieb: Okay, aber warum sagt man denn dem Aufgabenträger dann zu, dass man das bestellte Angebot fährt wenn es nicht oder nicht zuverlässig geht? Dann müsste man doch dem Aufgabenträger besser gleich sagen was geht und was nicht, bevor man das Angebot in die Fahrpläne aufnimmt und öffentlich bewirbt.
Also irgendwo muss doch etwas schief laufen. Entweder der VRS bestellt wissentlich Leistungen, die nicht fahrbar sind oder die DB sagt Leistungen zu, die sie eigentlich gar nicht erbringen kann. Oder übersehe ich eine Möglichkeit?
Jedenfalls musste in einer idealen Welt doch nur ein Vertrag über Leistungen zustande kommen, die mit einer gewissen Personal- und Fahrzeugreserve fahrbar sind. Zwischen der Stadt Stuttgart und der SSB klappt das doch in der Regel auch.
Der Unterschied ist halt, dass die S-Bahn ausgeschrieben wurde und ein Bewerber/Betreiber so anzubieten hat, wie die Ausschreibung es vorsieht. Ein abweichendes Angebot mit dem Hinweis, dass das nicht wie in der Ausschreibung machbar wäre, wäre ungültig. Es würde dann der gewinnen, der das Ausgeschriebene anbietet, egal ob machbar oder nicht.
Bei der SSB liegt eine Direktvergabe vor, das geht, weil Aufgabenträger und Betreiber dieselbe Gebietskörperschaft sind.