18. 05. 2025, 13:03
Die blinkenden Signale Bü2 sind lediglich an den Bahnübergang gekoppelt und weisen ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit des Bahnüberganges hin. Entsprechend darf die Bahn bei Fehlfunktion gem. der geltenden Richtlinien (Schritttempo, Klingeln) weiterfahren. Insofern wäre der Signalbefehl F1 unrichtig, denn dieser räumt ein Vorrecht ein, welches die Bahn an einem Bahnübergang (Andreaskreuz) ja auch bei ausgeschaltetem Lichtsignal ohnehin hat.
Das Fahrtsignal F1 wird normalerweise an komplexeren Bahnübergängen oder Kreuzungen verwendet, wo die Bahn kein Vorrecht hat, sondern wo die Vorrechte der einzelnen Verkehrsteilnehmer durch eine Lichtzeichenanlage gesondert geregelt werden. Entsprechend muss der Bahnfahrer bei F0 warten, auch wenn gerade kein Verkehr kommt - dies muss er bei Bü1 aber nicht. Bei defektem Signal darf er nur auf Befehl weiterfahren.
Auf Strecken, die nach BOStrab betrieben werden und wo entsprechend auf Sicht gefahren wird, sind die Unterschiede zwischen beiden Signalarten tatsächlich eher weniger wichtig.
Das Fahrtsignal F1 wird normalerweise an komplexeren Bahnübergängen oder Kreuzungen verwendet, wo die Bahn kein Vorrecht hat, sondern wo die Vorrechte der einzelnen Verkehrsteilnehmer durch eine Lichtzeichenanlage gesondert geregelt werden. Entsprechend muss der Bahnfahrer bei F0 warten, auch wenn gerade kein Verkehr kommt - dies muss er bei Bü1 aber nicht. Bei defektem Signal darf er nur auf Befehl weiterfahren.
Auf Strecken, die nach BOStrab betrieben werden und wo entsprechend auf Sicht gefahren wird, sind die Unterschiede zwischen beiden Signalarten tatsächlich eher weniger wichtig.