20. 12. 2024, 19:26
(19. 12. 2024, 22:47)vloppy schrieb: Na ist doch ganz einfach: Besteht vor Ort ein Verbot (z.B. wenden), dann ist es verbotswidrig (weil gegen das Verbot), ist es vor Ort ein Gebot (man darf nur geradeaus) und man biegt links ab, ist es gebotswidrig.
Hä? Wenn da ein Gebot ist, nur geradeaus zu fahren, beinhaltet das doch aber auch ein Abbiegeverbot, also wäre es auch wieder verbotswidrig! Ganz davon abgesehen, wie schon von anderen geschrieben, dass es gebotswidrig nicht wirklich gibt!