03. 08. 2007, 20:44
kleen_yoshi schrieb:Hm... Naja wenn du meinst dass die da nur 70km/h fahren dürfen... Dann schau mal genau hin und les dir die Verordnung von Stuttgart mal durch. Wenn man nur 70 fahren dürfte dann wäre doret eine 7 für 70 und nicht ein E für Ende sämtlicher Begrenzungen. Frag einfach mal ein paar Fahrer ausm Bp2 die werden dir das schon sagen :-)
Ja, das habe ich schon. Ich werde das nicht nochmal tun ;-)
Sigbnal Lf2 Langsamfahrstrecke - Ende. Das Signal bezeichnet das Ende der Langsamfahrstrecke.
Da steht nichts davon, daß danach beliebig schnell gefahren werden darf, sondern es gilt dann die allgemeine Streckenhöchstgeschwindigkeit. Und die kann dort nach BOStrab maximal 70 km/h betragen.
Die aktuell gültige BOStrab formuliert das anders, aber inhaltlich gleich:
Zitat:§ 49 Fahrordnung
(1) 1Ein Zug darf einem anderen nur in einem solchen Abstand folgen, daß er auch bei ungünstigen Betriebsverhältnissen, insbesondere bei unvermutetem Halten des vorausfahrenden Zuges, rechtzeitig zum Halten gebracht werden kann. Dieser Abstand muß
1. bei Fahren auf Sicht vom Fahrzeugführer bewirkt werden,
2. bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen nach § 22 gewährleistet sein.
(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
1. Züge unabhängiger Bahnen,
2. Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.
(3) Abweichend von Absatz 2 darf auf Sicht gefahren werden
1. bei Rangierbewegungen,
2. in kurzen Tunneln straßenabhängiger Bahnen, wenn der Betriebsbremsweg einsehbar ist,
3. bei Betriebsstörungen unter Beachtung von Dienstanweisungen.
§49 (2) 2a ist da eindeutig und gilt auch für die SSB, weil keine Ausnahmen möglich sind.
Und das heißt, bei Fahren auf Sicht maximal 70.