02. 08. 2007, 23:39
dt8.de schrieb:So, und jetzt krame ich mal meine BOStrab hervor. Leider nur die von 1965, die aktuelle habe ich nicht.
Ach ja:BOStrab, Gültig ab 1.4.1938:
§35 Fahrgeschwindigkeit:
Für jede Strecke sind die Höchstgeschwindigkeiten und die auf den einzelnen Abschnitten zulässigen größten Geschwindigkeiten festzulegen. Höchstgeschwindigkeiten über 60 Kilometer in der Stunde sind nur mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers zulässig.
Könnte heute schwierig werden, die Stelle ist schon seit ein paar Jährchen unbesetzt ;-)