kleen_yoshi schrieb:Aber das mit Fahren auf Sicht ist nicht ganz richtig. Klar muss man bei Zugsicherungsanlangen auch auf Sicht fahren. Aber grad wie zwischen Riedsee und Sonnenberg gibt es keine Zugsicherung und dort darf man auch unbegrenzt fahren. Hast du dort noch nie das "E" gesehen?
Das E heißt nur, daß dann die normale für die Strecke zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf, und nicht, daß es keine Beschränkung mehr gibt.
Und mit "Fahren auf Sicht" im Gegensatz zu "Fahren mit Zugsicherungsanlagen" meine ich die Definitionen der BOStrab (oder war es die DFStrab Stuttgart). Daß man auch in Zugsicherungsanlagen vorne raussehen muß ist mir schon klar.
So, und jetzt krame ich mal meine BOStrab hervor. Leider nur die von 1965, die aktuelle habe ich nicht. Dürfte sich in dem Punkt aber nicht unterscheiden:
§17 Zugsicherungs- und Zugbeeinflussungsanlagen
(1) Zugsicherungsanlagen sind Betriebsanlagen, mit denen
1. selbsttätig oder von Hand durch Signale die Einfahrt in einen von Signalen begrenzten Streckenabschnitt jeweils nur einem Zug freigegeben wird, oder
2. die Züge auf andere Weise in einem Abstand voneinander gehalten werden können, der mindestens dem Bremsweg für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitsabstandes entspricht.
(2) Zugbeeinflussungsanlagen sind Betriebsanlagen, die bei unvorschriftsmäßigem Fahren den Zug selbsttätig zum Halten bringen oder die Geschwindigkeit auf das zugelassene Maß herabsetzen.
(3) Zugsicherungsanlagen sind zu verwenden, soweit es die Betriebsverhältnisse erfordern; Strecken, auf denen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mehr als 70 km/h beträgt, müssen Zugsicherungsanlagen und Zugbeeinflussungsanlagen haben. ...
Ich denke, das ist eindeutig genug, und bedeutet 70 km/h zwischen Sonnenberg und Riedsee.