08. 07. 2024, 08:07
(07. 07. 2024, 10:13)Strohgäubahner schrieb:(07. 07. 2024, 09:24)Mario schrieb:Ich glaube nicht, dass die Lage einer Haltestelle in einem bestimmten Bezirk für ÖPNV-Nutzer relevant ist um die Verwechslungsgefahr zu bannen.(07. 07. 2024, 08:03)Strohgäubahner schrieb: Und warum ist es besser, wenn die Haltestellen weiter auseinander sind? Wenn man falsch aussteigt ist es doch besser wenn man nur eine Haltestelle falsch ist. Die Doppeldeutigkeit an sich bietet doch immer Potential für eine Verwechslung.Es geht einfach um die Lage in den Stadtbezirken.
Da liegen Hedelfingen und Hedelfinger Straße im selben Bezirk was bei den anderen genannten Beispielen nicht der Fall ist.
Mir ging es weniger um Verwechslungsgefahr sondern darum daß diese Haltestelle überhaupt nicht 'Hedelfinger Straße' hätte heißen dürfen. Der Name richtet sich in den allermeisten Fällen nach dem Namen der Straße in der sie liegt oder oft auch einer Querstraße oder Platz.
Ich kenne die Regeln nicht genau aber üblicherweise richtet sich der Straßenname nach einem anderen Ort als den in der er liegt.
Beispiel: die Vaihinger Straße Richtung Vaihingen endet an der Bezirksgrenze, danach geht sie in die Möhringer Landstraße über.
Für Hedelfingen heißt das: an der Bezirksgrenze von Wangen zu Hedelfingen hätte sie nicht mehr Hedelfinger Straße lauten dürfen sondern z.B. schon Amstetter Straße (Fortsetzung der Hedelfinger Straße in Hedelfingen). Die gleichnamige Haltelstelle hätte demnach 'Amstetter Straße' heißen müssen.
Vielleicht sollten die Namensgeber für die Straßennamen im Gemeinderat mal darüber nachdenken. Zumindest ist der Haltestellenname jetzt korrigiert.