17. 03. 2009, 19:50
Naja, manchmal ist der Kauf eines Fahrscheins trotz des vorhandenen Verbundpasses sogar kostengünstiger, als eine Bearbeitungsgebühr... ![Wink Wink](https://forum.gtvier.de/myBB/images/smilies/wink.gif)
Nun meine Frage: Ich besitze selbst einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Jahreswertmarke und wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren aus, wenn ich meinen Ausweis im Falle einer Fahrscheinkontrolle nicht vorzeigen könnte, weil ich es vergessen hätte (Ich muß ehrlich sagen, daß ich, weil ich meinen Ausweis aus purer schusseligkeit zu Hause liegen gelassen habe, Glück gehabt hatte, daß die Fahrscheinkontrolleure nicht aufgetaucht waren), ob ich die Bearbeitungsgebühren bezahlen müßte, oder nicht?
Früher war es mir bekannt, daß die Schwerbehinderte keine Bearbeitungsgebühren bezahlen müßten.
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Nun meine Frage: Ich besitze selbst einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Jahreswertmarke und wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren aus, wenn ich meinen Ausweis im Falle einer Fahrscheinkontrolle nicht vorzeigen könnte, weil ich es vergessen hätte (Ich muß ehrlich sagen, daß ich, weil ich meinen Ausweis aus purer schusseligkeit zu Hause liegen gelassen habe, Glück gehabt hatte, daß die Fahrscheinkontrolleure nicht aufgetaucht waren), ob ich die Bearbeitungsgebühren bezahlen müßte, oder nicht?
Früher war es mir bekannt, daß die Schwerbehinderte keine Bearbeitungsgebühren bezahlen müßten.