17. 04. 2024, 08:31 
		
	
	
		Ich würde es so festlegen:
Stadtbahnunfälle: zwischen Stadtbahnen untereinander, Entgleisungen. MIV nicht betroffen.
Betriebsstörungen: technische Störungen, Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, also Umstände die zu einer Betriebsstörung bzw. Betriebsunterbrechnung führen.
Einverstanden?
	
	
	
	
Stadtbahnunfälle: zwischen Stadtbahnen untereinander, Entgleisungen. MIV nicht betroffen.
Betriebsstörungen: technische Störungen, Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, also Umstände die zu einer Betriebsstörung bzw. Betriebsunterbrechnung führen.
Einverstanden?