01. 04. 2024, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 04. 2024, 12:04 von FoxMcLoud.)
Es ist eigentlich eine sinnlose Diskussion, solange Verkehrsanbieter A im selben Verbund etwas anderes macht als Verkehrsanbieter B. Im Artikel wird Hamburg erwähnt. Hier sind die E-Tretroller nur in der U-Bahn (nicht im Bus!) von der Beförderung ausgeschlossen unter Hinweis auf vereinzelte Vorfälle im Ausland. Und begründet mit schlechteren Flucht- und Evakuierungsmöglichkeiten in unterirdischen Streckenabschnitten. In der Hamburger S-Bahn hingegen sind sie weiterhin erlaubt, obwohl dort im Citytunnel und ein Stück zum Flughafen unterirdisch gefahren wird.
In Stuttgart sehe ich die Diskussion ebenso sinnlos an, wenn die SSB die E-Tretroller in den Stadtbahnen verbietet (und was ist mit den Bussen?) und die S-Bahn Stuttgart sie weiterhin erlaubt.
Zudem sehe ich auch die Verkehrsministerien in der Pflicht da Abhilfe zu schaffen. Entweder indem sie dem Handel und den Mietrollerabietern solche Nachweise über die Akkusicherheit nachweisen lässt mit der Konsequenz, dass die Gefährte wieder in der Bahn zugelassen werden. Oder die Dinger wieder verbietet wenn diese Nachweise nicht erbracht werden können.
mfg fox
In Stuttgart sehe ich die Diskussion ebenso sinnlos an, wenn die SSB die E-Tretroller in den Stadtbahnen verbietet (und was ist mit den Bussen?) und die S-Bahn Stuttgart sie weiterhin erlaubt.
Zudem sehe ich auch die Verkehrsministerien in der Pflicht da Abhilfe zu schaffen. Entweder indem sie dem Handel und den Mietrollerabietern solche Nachweise über die Akkusicherheit nachweisen lässt mit der Konsequenz, dass die Gefährte wieder in der Bahn zugelassen werden. Oder die Dinger wieder verbietet wenn diese Nachweise nicht erbracht werden können.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!